Was ist owi21.de bzw. owi21oa.ekom21.de?
owi21oa.ekom21.de ist die Website, die derzeit von Bußgeldstellen aus Hessen und Sachsen-Anhalt genutzt wird, damit Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren online abgeben können. Anstelle eines Papierformulars per Post läuft die Kommunikation hier komplett digital. Das spart Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Bußgeldbehörde.
Wer betreibt owi21?
Hinter der Adresse steht die ekom21 – KGRZ Hessen, der größte kommunale IT-Dienstleister des Landes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Gießen und gehört ihren Mitgliedern – also den hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen selbst. Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Es handelt sich damit nicht um ein privates Unternehmen, sondern um eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft.
Betreut werden über 500 hessische Kommunen und Kreise sowie Teile der Landesverwaltung, insgesamt rund 29.000 Endanwender. Das Portfolio umfasst etwa 50 Fachverfahren – von der Einwohnermeldung bis eben zur Online-Anhörung im Bußgeldverfahren. Deshalb erscheint dieselbe Adresse in Schreiben ganz unterschiedlicher hessischer Behörden.
Woher kommt ekom21?
Der Ursprung ist ungewöhnlich gut dokumentiert: Mit dem Großen Hessenplan leitete der damalige Finanzminister Albert Osswald 1970 die flächendeckende Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in allen hessischen Kommunen ein – damals noch mit Lochkarten. 1976 entstanden daraus fünf Kommunale Gebietsrechenzentren in Frankfurt am Main, Darmstadt, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
1996 schlossen sich die Rechenzentren Frankfurt, Darmstadt und Gießen zur Kommunalen Informationsverarbeitung Hessen (KIV) zusammen; Wiesbaden schied später aus. 2001 kam die ekom21 GmbH als Tochtergesellschaft hinzu. Zum 1. Januar 2008 fusionierten schließlich die KIV Hessen und das KGRZ Kassel zur heutigen ekom21 – KGRZ Hessen, die Gesamtrechtsnachfolgerin beider Körperschaften ist.
Was Sie heute als Anmeldemaske sehen, ist also das Ergebnis von über fünfzig Jahren kommunaler Zusammenarbeit in Hessen – entstanden aus demselben wirtschaftlichen Grund wie überall: Datenverarbeitung war für eine einzelne Gemeinde zu teuer, gemeinsam ließen sich die Kosten verteilen.
Wie ist die Adresse aufgebaut?
Die Adresse in Ihrem Schreiben besteht aus drei Teilen, zum Beispiel owi21oa.ekom21.de/OA/06412000:
Das Aktenzeichen ist Ihre Benutzerkennung für die Anmeldung, das Passwort wird von der Behörde individuell für Ihren Vorgang vergeben. Beide Angaben stehen im Anhörungsschreiben – ohne sie ist kein Zugriff auf den Vorgang möglich.
Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie das Regierungspräsidium Kassel (OA/de/06600000) aus Hessen, die Bußgeldstelle Frankfurt am Main (OA/de/06412000), die Landeshauptstadt Wiesbaden (OA/06414000), oder die Polizei Sachsen-Anhalt (OA/15953000) ihre Online-Anhörungen über owi21. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über owi21oa.ekom21.de.
Ziel der Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt. Typische Anlässe sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer.
Mit dem Online-Fragebogen über owi21oa.ekom21.de will die zuständige Behörde also ermitteln, wer das Fahrzeug gefahren hat. Die Teilnahme am Online-Verfahren und Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Schweigen ist zulässig. Angaben zur Person müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über owi21oa.ekom21.des
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: In owi gemachte Angaben und hochgeladene Dateien können im Verfahren verwendet werden.
Derzeit nutzen 15 Bußgeldstellen owi21oa.ekom21.de
Immer mehr Bußgeldstellen führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über owi21oa.ekom21.de oder anderen Portalen wie anhoerung24, anhoerung-online.de, OWI-Portal oder anhoerung.krz.de durch. In der folgenden Übersicht finden Sie die bei JUSORA erfassten Behörden, die owi21oa.ekom21.de nutzen – mit dem Gemeindeschlüssel aus der Portal-Adresse.
Warum das Portal so leer wirkt – und was es Ihnen nicht sagt
Wer owi21oa.ekom21.de aufruft, ist häufig überrascht: Zu sehen sind meist nur das Wappen oder Logo der jeweiligen Stadt beziehungsweise des Kreises und darunter zwei Eingabefelder – Kennung und Passwort. Keine Navigation, keine Erklärung, kein Hinweis darauf, welche Behörde dahintersteht oder worum es im Verfahren überhaupt geht. Abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung gibt es keine weiteren Unterseiten.
Das wirkt zunächst befremdlich für einen IT-Dienstleister dieser Größe. Es hat allerdings nachvollziehbare Gründe:
Kein Bürgerportal, sondern ein Zugang
Die Seite ist der Eingang zu einem Fachverfahren, nicht zu einem Informationsangebot. Alles, was inhaltlich zu Ihrem Vorgang gehört, liegt hinter der Anmeldung.
Vor der Anmeldung wird nichts preisgegeben
Ohne Zugangsdaten sind weder Behörde noch Vorwurf erkennbar. Datensparsamkeit ist hier Absicht, nicht Nachlässigkeit.
Technik und Inhalt sind getrennt
Die ekom21 stellt die Plattform, die Bußgeldstelle verantwortet das Verfahren. Die Belehrung nach § 55 OWiG steht in Ihrem Schreiben und im Formular – nicht auf der Startseite.
Für Betroffene bleibt trotzdem eine Lücke: Genau die Fragen, die man sich vor dem Ausfüllen stellt, beantwortet die Anmeldemaske nicht. Deshalb hier die wichtigsten Punkte, die dort nicht stehen:
- Antworten ist nur teilweise Pflicht. Wahrheitsgemäße Angaben zur Person sind verlangt (§ 111 OWiG). Angaben zur Sache sind freiwillig – Schweigen ist zulässig.
- Hochgeladene Dateien werden Aktenbestandteil. Was Sie anhängen, lässt sich nicht zurückholen und kann auch gegen Sie verwendet werden.
- Der Vorgang lässt sich in der Regel nicht zwischenspeichern. Beginnen Sie erst, wenn Sie alle Angaben und Unterlagen beisammen haben.
- Die Frist im Schreiben läuft unabhängig vom Portal. Ob die Anmeldung klappt oder nicht, ändert daran nichts.
- Nach dem Absenden gibt es keine Korrekturmöglichkeit. Sichern Sie die Bestätigung als PDF oder Ausdruck – sie ist Ihr Nachweis für die fristgerechte Reaktion.
- Die Anhörung kann die Verjährung unterbrechen. Nach § 33 OWiG beginnt die Frist dadurch neu – auf Zeitablauf zu hoffen, geht daher meist nicht auf.
Prüfen Sie außerdem immer die Adresszeile: Melden Sie sich ausschließlich unter der exakten Domain owi21oa.ekom21.de an. Gerade weil die Seite so schlicht aufgebaut ist, lässt sie sich leicht nachahmen – ein gefälschter Nachbau wäre optisch kaum von der echten Maske zu unterscheiden.
Messstellen der Behörden, die owi21 nutzen: 282 Standorte
Geschwindigkeitsverstöße sind im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden das mit Abstand häufigste Bußgeldverfahren. Vom gemessenen Wert zieht die Behörde zunächst eine Toleranz ab, bevor der Verstoß nach der BKatV eingeordnet und der Bescheid erstellt wird.
In der JUSORA-Blitzerdatenbank sind im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden aktuell 282 Messstellen dokumentiert; die folgende Übersicht zeigt 200 davon (65 auf Autobahnen, 82 auf Bundesstraßen, 10 auf Landstraßen und 43 innerorts). Am dichtesten überwacht ist die A5 mit 13 Standorten. Betroffen sind unter anderem Brechen, Elz, Wiesbaden-Breckenheim, Raunheim, Medenbach und Bad Camberg. Wer an einer dieser Stellen erfasst wurde, kann das Blitzerfoto häufig online einsehen und den Vorwurf prüfen, bevor der Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Stand: Juli 2026 · Auswahl ohne Gewähr – mobile Messungen wechseln täglich den Standort.
Die Aufstellung umfasst 200 dokumentierte Standorte auf den Autobahnen A3, A4, A5, A7, A44, A45, A49 und A60, auf den Bundesstraßen B1, B3, B3a, B7, B8, B26, B27 und B38, auf den Landstraßen L3003, L3004, L3048, L3111, L3120, L3193, L3205 und L3328 sowie 43 innerorts. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Blitzeranhänger und mobile Messungen wechseln ihren Standort täglich. Maßgeblich für Ihr Verfahren ist allein die Tatortangabe im Behördenschreiben – zusammen mit dem eingesetzten Messgerät und dessen typischen Fehlerquellen.
Zugang & Login – so funktioniert der Einstieg bei owi21oa.ekom21.de
Für den Login auf owi21oa.ekom21.de benötigst du zwei Angaben: dein Aktenzeichen und das individuelle Passwort. Beide stehen im Anhörungsbogen, den du von der Bußgeldstelle erhalten hast. Nach der Anmeldung kannst du sofort Stellung nehmen oder Dokumente hochladen.
Fristen & Folgen bei der Online-Anhörung über owi21
Jede Bußgeldstelle, die owi21 nutzt, setzt im Anhörungsschreiben eine Frist für die Antwort. Was daran hängt:
Die Frist im Schreiben
Meist ein bis zwei Wochen. Sie läuft unabhängig davon, ob Sie das Portal nutzen oder per Post antworten.
Keine Reaktion
Das Verfahren läuft ohne Ihre Sichtweise weiter – in der Regel folgt der Bußgeldbescheid. Beim Halter kann zusätzlich eine Fahrtenbuchauflage drohen.
Nach dem Bescheid
Ab Zustellung bleiben genau 14 Tage für den Einspruch nach § 67 OWiG.
Verjährung
Seit dem 1. Juli 2026 sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Anhörung unterbricht die Frist nach § 33 OWiG – auf Zeitablauf zu hoffen, geht meist nicht auf.
Deshalb gilt: Auch wenn das Portal praktisch ist, prüfen Sie vorher, ob Sie überhaupt Angaben zur Sache machen wollen. Ein Verkehrsanwalt kann das vorab kostenlos einschätzen.
Typische Fehler bei owi21 vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder Details übersehen. Fünf Regeln, die die häufigsten Fallstricke ausschließen:
Datenschutz & Sicherheit auf www.owi21oa.ekom21.de
Auch wenn die Oberfläche von owi21 schlicht wirkt, erfolgt die Datenübertragung nach unserem Wissen über eine HTTPS-Verschlüsselung. Wichtig: Prüfe immer, ob wirklich www.owi21.de oder owi21oa.ekom21.de in der Adresszeile steht und ein Schloss-Symbol sichtbar ist. Deine Zugangsdaten sind ausschließlich für diesen Vorgang gültig und sollten nicht weitergegeben werden.
Andere Online-Portale neben owi21oa.ekom21.de
Nicht alle Bußgeldstellen nutzen owi21. Welches Portal für Sie zuständig ist, steht immer im Schreiben, das Sie erhalten haben – dort finden Sie auch die Zugangsdaten. Diese Systeme haben wir ebenfalls erklärt:
- anhoerung24.debundesweit, Kennung als Nummer
- anhoerung-online.deKennung als Ortsname im Pfad
- anhoerung.krz.dekrz Lemgo, Nordrhein-Westfalen
- onlineanhoerung.krzn.deKRZN Kamp-Lintfort, Niederrhein
- owiportal.komm.oneKomm.ONE, Baden-Württemberg
- oaportal.komm.oneKomm.ONE, zweites System
- owianhoerung (Civitec)Rhein-Sieg und Umgebung
- Eigene Portale der Städteowi.duisburg.de und weitere
Wann ist anwaltliche Hilfe bei owi21oa.ekom21.de sinnvoll?
Drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld, ist es meist ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – und zwar bevor Sie das Formular im Portal ausfüllen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Messunterlagen prüfen und gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob und wie Sie sich äußern sollten.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten: Er prüft Ihre Online-Anhörung auf Fehler. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die neue 6-Monats-Frist seit Juli 2026 und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)





