44 km/h zu schnell | Kosten (EUR) |
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Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.8 | 320,00 |
Auslagen & Gebühren | 28,50 |
Gesamtkosten | 348,50 |
Punkte in Flensburg | 2 Punkte |
Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot |
Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 668,50 |
mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 988,50 |
Sie wurden außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 44 km/h zu schnell über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt?
Gemäß § 3 Abs. 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts für Pkw und Krafträder im Regelfall 100 km/h, sofern keine abweichende Beschilderung gilt. Eine Überschreitung um 44 km/h stellt einen außerörtlichen Geschwindigkeitsverstoß dar und wird nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) i. V. m. § 24 StVG geahndet.
Für diesen Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 44 km/h ist ein Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich können bei Zustellung des Bußgeldbescheids weitere 28,50 EUR an Verwaltungsgebühren durch die zuständige Bußgeldstelle anfallen. Die Gesamtkosten können somit bis zu 348,50 EUR betragen.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckWird Ihnen bei einer Überschreitung von 44 km/h außerorts Vorsatz unterstellt (z. B. bewusstes Ignorieren bekannter Beschilderung), kann das Bußgeld von der zuständigen Behörde auch verdoppelt werden.
In besonders gravierenden Fällen, etwa bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, grob rücksichtsloser Fahrweise oder bei einschlägig vorbelasteten Personen, kann das vorgesehene Bußgeld bei einer Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h im Rahmen des behördlichen Ermessens auch über die einfache Verdopplung hinaus auf bis zu 988,50 EUR erhöht werden. Eine solche Erhöhung erfolgt jedoch ausschließlich auf Grundlage einer sorgfältigen Einzelfallprüfung durch die zuständige Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände.
Bei der Ermittlung eines Geschwindigkeitsverstoßes von 44 km/h wird in der Regel eine messtechnische Toleranz vom Messwert abgezogen. Die Höhe der Toleranz hängt von der verwendeten Messtechnik und der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Für die behördliche Bewertung wird die Toleranz abgezogen. Der verwertbare Wert beträgt: 41 km/h .
Ein Verstoß von 44 km/h außerorts wird für Fahranfänger als A-Verstoß gewertet. Es können folgende zusätzliche Maßnahmen drohen:
Die Sanktionen basieren auf § 3 Abs. 3 StVO sowie der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Maßgeblich ist die Tatbestandsnummer 11.1.8, die eine außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h erfasst.
Nach dem Blitzer erhalten Sie üblicherweise innerhalb weniger Tage eine Anhörung, einen Zeugenfragebogen oder Zugang zur Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die den Verkehrsverstoß mutmaßlich begangen hat. Ein Zeugenfragebogen geht an den Fahrzeughalter, wenn unklar ist, wer gefahren ist (z. B. bei Dienstfahrzeugen).
Viele Behörden ermöglichen mittlerweile eine Online-Anhörung über spezifische Portale.
Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Übersicht deutscher Bußgeldstellen,
die eine digitale Online-Anhörung anbieten. Über das Aufklappmenü zu jeder Behörde können Sie einsehen,
welche Plattform genutzt wird – z. B. anhoerung
, anhoerung24
, anhoerung.krz.de
,
owi
, owig
oder owiportal
.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
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Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel:
Wurden Sie außerorts 44 km/h zu schnell geblitzt, ist eine Überprüfung der Messung in vielen Fällen ratsam. Fehlerhafte Messgeräte, unklare oder verdeckte Beschilderung sowie Zuordnungsprobleme können einen Einspruch rechtfertigen. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids möglich.
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