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🎓 Geschwindigkeitsüberschreitung

mögliche Messfehler und Einwände

  1. Messgerätefehler durch falsche Kalibrierung oder technische Störungen
  2. Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation der Eichung
  3. Messunsicherheit durch ungünstige Wetter-, Sicht- oder Verkehrsverhältnisse
  4. Bedienfehler des Messbeamten oder unzulässige Geräteeinstellungen
  5. Verwechslungsgefahr bei mehreren Fahrzeugen auf der Messaufnahme

Bußgeldtabelle 2025 Außerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 60€ Nein Eher nicht
21 - 25 1 100€ Nein Prüfen **
26 - 30 1 150€ 1 Monat* Prüfen **
31 - 40 1 200€ 1 Monat* Prüfen **
41 - 50 2 320€ 1 Monat Prüfen **
51 - 60 2 480€ 1 Monat Prüfen **
61 - 70 2 600€ 2 Monate Prüfen **
Über 70 2 700€ 3 Monate Prüfen **
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.
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Bußgeldcheck

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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Bußgeldtabelle 2025 Innerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 - 70€ Nein Eher nicht
21 - 25 1 115€ Nein Prüfen **
26 - 30 1 180€ 1 Monat* Prüfen **
31 - 40 2 260€ 1 Monat Prüfen **
41 - 50 2 400€ 1 Monat Prüfen **
51 - 60 2 560€ 2 Monate Prüfen **
61 - 70 2 700€ 3 Monate Prüfen **
Über 70 2 800€ 3 Monate Prüfen **
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.
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Zu schnell gefahren in der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regelungen: Bereits geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Ein Überblick

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den häufigsten Verkehrsverstößen und erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Nach § 24 StVG i. V. m. der BKatV werden Verstöße gegen § 3 Abs. 3 StVO sanktioniert – sowohl innerorts als auch außerorts. Die Folgen reichen – je nach Höhe der Überschreitung und Umständen – von Geldbußen über Punkte im Fahreignungsregister bis zu Fahrverboten.

Innerorts fallen in der Praxis vor allem Fälle wie 23 kmh zu schnell innerorts, 28 kmh zu schnell innerorts oder 31 kmh zu schnell innerorts auf – ab bestimmten Stufen drohen Punkte und teils Fahrverbote. Außerorts sieht man häufig 24 kmh zu schnell außerorts, 26 kmh zu schnell außerorts oder 41 kmh zu schnell außerorts – je höher die Überschreitung, desto wahrscheinlicher sind Punkte und Fahrverbot.

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Geschwindigkeitsüberschreitung
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Haben Sie die zulässige Geschwindigkeit überschritten, folgt häufig eine Online-Anhörung. Besonders oft geschieht das im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen.
In Hessen sind Kontrollen beispielsweise auf der A5 Frankfurt Richtung Kassel, im Bereich des Frankfurter Kreuzes (A5) oder an der B3 in Pfungstadt besonders häufig Anlass für Online-Anhörungen.

In Baden-Württemberg werden entsprechende Anhörungen vor allem nach Blitzermessungen auf der A8 bei Gruibingen, auf der A5 bei St. Leon-Rot oder an der B14 bei Untermünkheim verschickt.
Typische Anlässe sind Überschreitungen der außerörtlichen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h, 23 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 30 km/h.

Ab einer Überschreitung von 41 km/h außerorts drohen regelmäßig Fahrverbote. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h, 48 km/h, 50 km/h oder sogar 60 km/h, kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Ein Bußgeldverfahren infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung folgt in der Regel einem standardisierten Ablauf, der durch die einschlägigen Gesetze und Verordnungen geregelt ist.


1.

Geschwindigkeitsmessung

Die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt in der Regel durch geeichte Messgeräte. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für das weitere Verfahren.

2.

Der Anhörungsbogen

Im Anschluss an die Messung wird dem Halter des betroffenen Fahrzeugs in der Regel ein Anhörungsbogen zugestellt. Dieser dient dazu, dem Betroffenen die Möglichkeit eine Stellungnahme zu dem mutmaßlichen Verstoß zu geben.

3.

(Optional) Der Zeugenfragenbogen

Kann der Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zweifelsfrei identifiziert werden (beispielsweise wenn der Fahrzeughalter angibt, das Fahrzeug nicht selbst geführt zu haben), kann ein Zeugenfragenbogen an den Fahrzeughalter oder andere in Frage kommende Personen versandt werden, um die Identität des tatsächlichen Fahrers zu klären.

4.

Erlass des Bußgeldbescheids

Sobald der Fahrer ermittelt wurde, erlässt die zuständige Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid. Dieser beinhaltet detaillierte Angaben zum Verstoß, die festgesetzte Geldbuße, gegebenenfalls Punkte im Fahreignungsregister und ein eventuelles Fahrverbot. Der Bußgeldbescheid ist sorgfältig auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

5.

Sanktionen und Rechtsmittel

Die im Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) sind zu beachten. Gegen den Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen oder der Rechtmäßigkeit des Verfahrens bestehen.


Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in der Regel Tempo 50. In sensiblen Bereichen wie vor Schulen, in Wohngebieten oder an Krankenhäusern oft Tempo 30. Verstöße werden hier strenger bewertet, weil querender Fuß- und Radverkehr das Risiko erhöht. Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3 StVO (Geschwindigkeit), § 24 StVG (Ordnungswidrigkeit), die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und bei Fahrverboten § 25 StVG. Punkte werden nach § 4 StVG im Fahreignungsregister geführt.

Maßgeblich ist der Wert nach Toleranzabzug. Bis 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h abgezogen, darüber 3 %. Ab 21 km/h zu schnell innerorts ist ein Punkt üblich. Mit steigender Überschreitung erhöhen sich Geldbuße, Punkte und die Chance auf ein Regelfahrverbot. In der Praxis treten häufig Konstellationen wie 23 kmh zu schnell innerorts und 28 kmh zu schnell innerorts auf. Bei 31 kmh zu schnell innerorts sind in der Regel zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen.

Wichtig ist die Wiederholungstäter-Regel

Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell auffällt, muss zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen, auch wenn die zweite Tat für sich genommen die Verbotsgrenze nicht zwingend erreicht. Ob in besonderen Härtefällen ausnahmsweise auf ein Fahrverbot verzichtet werden kann, sollte individuell geprüft werden.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten meist höhere Limits, etwa 100 km/h auf Landstraßen. Die Bewertung ist milder als innerorts, steigt aber mit der Höhe der Überschreitung deutlich an. Auch hier gelten § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG, die BKatV und bei Fahrverboten § 25 StVG. Nach Toleranzabzug beginnt der Punktbereich typischerweise ab 21 km/h zu schnell.

Häufig sind Fälle wie 24 kmh zu schnell außerorts, 26 kmh zu schnell außerorts oder 31 kmh zu schnell außerorts. Ab 41 kmh zu schnell außerorts drohen regelmäßig zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Baustellen mit temporär reduzierten Limits und schlechte Sicht- oder Wetterlagen können die Bewertung zusätzlich verschärfen. Für Fahranfänger in der Probezeit gelten erhebliche Überschreitungen als A-Verstoß mit Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.

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Außerorts  km/h zu schnell – zum Bußgeld-Check
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Geschwindigkeitsüberschreitungen in verschiedenen Tempo-Zonen

Ob innerorts in einer 30er- oder 50er-Zone oder außerorts bei erlaubten 100 oder 130 km/h – wer das Tempolimit überschreitet, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Innerorts sind die Folgen oft besonders gravierend, da hier vermehrt Fußgänger, Radfahrer und Kinder unterwegs sind. Aber auch außerorts können hohe Geschwindigkeiten schnell gefährlich werden, vor allem bei schlechter Sicht oder dichtem Verkehr. Die Konsequenzen steigen mit dem Ausmaß der Überschreitung – und reichen von Verwarnungen bis hin zu Fahrverboten.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 30 +

Tempo-30-Zonen prägen heute das Bild vieler Wohnstraßen, Schulumfelder und Innenstädte. Sie sollen den Straßenraum sicherer und lebenswerter machen – vor allem für Kinder, Fußgänger und Radfahrende. Trotzdem wird die zulässige Geschwindigkeit hier oft überschritten, teils aus Gewohnheit, teils aus Unachtsamkeit. Gerade in diesen sensiblen Bereichen können schon wenige km/h zu viel den Unterschied machen.

Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto gravierender sind die Folgen – sowohl im Hinblick auf das Unfallrisiko als auch auf die rechtlichen Konsequenzen. Wer in einer Zone 30 beispielsweise mit 60, 70 oder gar 80 km/h unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – oft inklusive Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverbot.

Die Einhaltung der Tempolimits ist daher ein zentraler Bestandteil moderner Verkehrssicherheitsmaßnahmen und wird konsequent überwacht und sanktioniert.

Zone 30: Häufige Verstöße

Zone 30 km/h Pkt. BG FB Einspruch?
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* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.
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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 50 +

Tempo-50-Zonen sind vor allem auf innerstädtischen Hauptstraßen üblich und dienen einem sicheren, aber flüssigen Verkehrsfluss. Wer hier jedoch deutlich zu schnell fährt, gefährdet nicht nur andere, sondern muss auch mit harten Konsequenzen rechnen. Ab einer Geschwindigkeit von etwa 71 km/h in der Zone 50, also mehr als 21 km/h über dem erlaubten Limit, wird es besonders ernst. Solche Fälle sind keine Seltenheit: Viele Fahrer werden zum Beispiel mit 71, 75 oder 78 km/h geblitzt. Auch Überschreitungen auf 82 oder 85 km/h sind keine Ausnahme.

Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto deutlicher steigen die Folgen: Bei Werten wie 90, 95 oder gar 100 km/h drohen empfindliche Strafen – häufig inklusive Fahrverbot.

Zone 50: Häufige Verstöße innerorts

Zone 50 km/h Pkt. BG FB Einspruch?
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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 80 +

Tempolimits von 80 Kilometern pro Stunde gelten häufig auf Landstraßen, Umgehungen oder in Baustellenbereichen außerhalb geschlossener Ortschaften. Sie sollen einen sicheren Verkehrsfluss ermöglichen und gleichzeitig das Unfallrisiko senken. Wer hier jedoch deutlich zu schnell fährt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen – vor allem, wenn die Strecke gut ausgeschildert war oder es sich um eine aktive Baustelle handelt.

Besonders ernst wird es bei Messwerten von 101 km/h oder mehr – also mehr als 21 km/h über dem erlaubten Tempo. Viele Fahrer werden beispielsweise mit 102, 110 oder 114 km/h geblitzt. Auch Werte wie 115 oder 120 km/h kommen regelmäßig vor.

Je höher die gemessene Geschwindigkeit, desto härter fallen die Folgen aus. Ab 121, 125 oder 130 km/h drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Tempo-80-Zone: Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts

Zone 80 km/h Pkt. BG FB Einspruch?
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* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.
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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 100 +

Auch in der Tempo-100-Zone gilt: Wer deutlich zu schnell fährt, gefährdet sich und andere – besonders auf Landstraßen mit Gegenverkehr. Ab 121 km/h, also mehr als 21 km/h über dem erlaubten Limit, drohen Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot. Häufig werden Fahrer mit 121, 125 oder 128 km/h geblitzt – solche Überschreitungen sind keine Seltenheit.

Bei noch höheren Geschwindigkeiten wie 141, 150 oder sogar 160 km/h steigen die Strafen deutlich. Neben einem empfindlichen Bußgeld und Punkte in Flensburg droht dann sogar Fahrverbot.

Tempo-100-Zone: Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts

Zone 100 km/h Pkt. BG FB Einspruch?
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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 130 +

In einer Tempo-130-Zone, wie sie häufig auf Autobahnabschnitten mit Tempolimit vorkommt, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders riskant – vor allem bei hohem Verkehrsaufkommen oder schlechten Wetterbedingungen. Ab 151 km/h, also mehr als 21 km/h über dem erlaubten Wert, drohen empfindliche Strafen wie Bußgelder und Punkte.

Fahrer, die mit 171, 175 oder sogar 200 km/h unterwegs sind, müssen mit teils hohen Bußgeldern und einem Fahrverbot rechnen. Je größer der Geschwindigkeitsverstoß, desto schärfer fallen die Sanktionen aus – besonders bei Wiederholungstätern.

Tempo-130-Zone: Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts

Zone 130 km/h Pkt. BG FB Einspruch?
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Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Behörde verschickt Anhörung und Bußgeldbescheid?

Absender bei der Anhörung im Bußgeldverfahren oder beim Zeugenfragebogen ist immer die zuständige Verwaltungsbehörde, nicht das Online-Portal. Die Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen richtet sich nach § 26 StVG in Verbindung mit § 36 OWiG. Die Sanktionsrahmen stehen in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die Anhörung selbst beruht auf § 55 OWiG. Punkte werden nach § 4 StVG im Fahreignungsregister geführt. Fahrverbote ergeben sich aus § 25 StVG.

Zuständig ist häufig die Behörde am Tatort. Innerörtliche Messungen landen oft bei kommunalen Bußgeldstellen. Autobahnabschnitte und landesweite Messsysteme liegen regelmäßig bei zentralen Landesbehörden wie Regierungs- oder Polizeiverwaltungsämtern. Das Schreiben nennt Absender, Aktenzeichen, Frist und meist den Link oder QR-Code zur Online-Anhörung wie anhoerung24.de, anhoerung-online.de, OWI-Portal, behördlichen Online-Zugänge über owi, owi21oa.ekom21 oder anhoerung.krz.de. Für den Login brauchst du in der Regel Aktenzeichen und ein Passwort oder Zugangscode.

Häufig nachgefragte Stellen, zu denen du direkt weitere Infos findest: Polizeipräsident in Berlin, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Regierungspräsidium Karlsruhe, Regierungspräsidium Kassel, Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentraldienst der Polizei Brandenburg, Thüringer Polizei, Stadtverwaltung Wuppertal, Bußgeldstelle Hamburg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die vollständige Liste gibt es im Behörden-A–Z.

Wiederholungstäter und Eskalation der Strafen

Wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrfach gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen verstößt, muss möglicherweise mit verschärften Maßnahmen rechnen. Diese könnten dazu dienen, wiederholte Verkehrsverstöße einzudämmen und die Betroffenen zu regelkonformem Verhalten zu bewegen. Möglicherweise drohen in solchen Fällen höhere Bußgelder. Die entsprechenden Regelungen sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Bei vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen könnte es unter Umständen zu einer Verdopplung oder sogar Verdreifachung der Geldbuße kommen. Zusätzlich fallen beim Erlass des Bußgeldbescheids in der Regel 28,50 Euro an Gebühren und Auslagen bei der zuständigen Bußgeldstelle an.

Toleranz bei Geschwindigkeitsmessungen

Bei der Ermittlung von Geschwindigkeitsverstößen wird in der Regel eine messtechnische Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen. Dieser Abzug soll mögliche Ungenauigkeiten der eingesetzten Messgeräte ausgleichen. Die Höhe der Toleranz hängt sowohl von der verwendeten Messtechnik als auch von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.

  • Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h: Abzug von 3 km/h vom Messwert
  • Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: Abzug von 3 % des Messwertes

Warum gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind eine der fundamentalen Säulen der Verkehrssicherheit. Ihre Einführung und Einhaltung dienen primär dem Schutz von Menschenleben und der Reduzierung von Verletzungen im Straßenverkehr. Zu den Hauptgründen für Geschwindigkeitsbegrenzungen zählen:

  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit: Niedrigere Geschwindigkeiten ermöglichen es Fahrern, schneller auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren und den Bremsweg zu verkürzen.
  2. Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer: Insbesondere in städtischen Bereichen mit hohem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen sind Geschwindigkeitsbegrenzungen unerlässlich, um das Risiko schwerer Unfälle zu minimieren.
  3. Lärmschutz: Reduzierte Geschwindigkeiten tragen signifikant zur Verringerung des Verkehrslärms bei, was die Lebensqualität in Wohngebieten verbessert.
  4. Umweltschutz: Eine gleichmäßigere Fahrweise bei niedrigeren Geschwindigkeiten kann den Kraftstoffverbrauch und somit die Emission von Schadstoffen reduzieren.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Unter bestimmten Umständen haben Betroffene die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Messfehler: Zweifel an der Korrektheit der Geschwindigkeitsmessung.
  • Verfahrensfehler: Formale Fehler im Bußgeldbescheid oder im Anhörungsverfahren.
  • Falsche Identifizierung des Fahrers: Wenn der im Bescheid genannte Fahrer nicht der tatsächliche Fahrer war.

Ein Einspruch muss in der Regel schriftlich und innerhalb der im Bußgeldbescheid genannten Frist bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Es ist ratsam, sich vor einem Einspruch rechtlich beraten zu lassen.

Bußgeldcheck

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Verhaltenstipps zur Vermeidung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Um Geschwindigkeitsüberschreitungen und die damit verbundenen Konsequenzen zu vermeiden, können folgende Tipps hilfreich sein:

  1. Aufmerksamkeit auf den Tacho: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Geschwindigkeit, insbesondere beim Beschleunigen.
  2. Tempomat nutzen: Auf längeren Strecken kann ein Tempomat helfen, die Geschwindigkeit konstant zu halten.
  3. Vorausschauende Fahrweise: Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen und der Umgebung an.
  4. Sich der Geschwindigkeitsbegrenzungen bewusst sein: Achten Sie auf Verkehrsschilder und verinnerlichen Sie die innerorts und außerorts geltenden Standardgeschwindigkeiten.
  5. Stress vermeiden: Hektik und Zeitdruck können dazu verleiten, schneller als erlaubt zu fahren. Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Fahrten ein.
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