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Paragraph § 1361 BGB

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Gemäß § 1361 BGB steht einem Ehegatten Unterhalt zu, wenn die Eheleute getrennt leben, aber die Ehe noch nicht geschieden ist.

Was regelt § 1361 BGB?

§ 1361 BGB regelt den sogenannten Trennungsunterhalt. Dieser Unterhalt steht einem Ehegatten zu, wenn die Eheleute getrennt leben, aber die Ehe noch nicht geschieden ist. Ziel ist es, den finanziell schwächeren Partner während der Trennungsphase zu unterstützen.

  1. Zeitraum: Vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
  2. Grundsatz: Beide Ehegatten müssen zum Lebensunterhalt beitragen – wer bedürftig ist, kann Unterhalt verlangen.
  3. Unabhängig von Scheidung: Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.

Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

  • Getrenntleben: Die Eheleute leben dauerhaft getrennt, im Sinne von § 1567 BGB.
  • Bedürftigkeit: Ein Ehepartner kann seinen angemessenen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten.
  • Leistungsfähigkeit: Der andere Ehegatte ist wirtschaftlich in der Lage, Unterhalt zu leisten.
  • Keine Verwirkung: Grobe Unbilligkeit oder schweres Fehlverhalten können den Anspruch ausschließen.

Höhe und Berechnung des Trennungsunterhalts

Die konkrete Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den beiderseitigen Einkommensverhältnissen. Es gelten häufig die Düsseldorfer Tabelle und ergänzende Leitlinien der Oberlandesgerichte.

Grundlage Regelung Hinweis
Nettoeinkommen Ermittlung beider Einkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen Regelmäßig wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet.
Bedarf 60 % des bereinigten Differenzeinkommens In der Praxis meist einfache Bedarfsquote ohne detaillierten Lebensstandardabgleich.
Dauer Ab Trennung bis zur Scheidung Nach Scheidung: Prüfung auf nachehelichen Unterhalt (§ 1570 ff. BGB).

Wann kann Trennungsunterhalt entfallen?

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder gekürzt werden:

  • Verwirkung: Grobes Fehlverhalten (z. B. Gewalt, schwere Beleidigung) kann den Anspruch ausschließen.
  • Verlust der Bedürftigkeit: Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigenes ausreichendes Einkommen erzielt.
  • Kurze Ehedauer: Bei sehr kurzer Ehezeit wird Unterhalt häufig nur zeitlich begrenzt zugesprochen.

Vorgehensweise und praktische Tipps

Wer Trennungsunterhalt geltend machen will, sollte strukturiert und rechtssicher vorgehen. Diese Schritte helfen:

1.

Trennung dokumentieren

Schriftlich festhalten, ab wann getrennt gelebt wird (z. B. Wohntrennung oder häusliche Aufteilung).

2.

Einkommensauskunft verlangen

Beide Seiten sind zur Offenlegung verpflichtet – Gehaltsnachweise, Steuerbescheide etc.

3.

Anspruch berechnen (lassen)

Ein Fachanwalt oder eine Beratungsstelle kann die Höhe korrekt und gerichtsfest ermitteln.

4.

Unterhalt geltend machen

Schriftlich und nachweisbar fordern – ggf. gerichtliche Geltendmachung durch einstweilige Anordnung.


Christian Hollmann

Christian Hollmann

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Insolvenzrecht Medizinrecht Arbeitsrecht Verbraucherrecht