Mit dem Anhörungsbogen wirst du von der Bußgeldstelle über einen Verkehrsverstoß informiert. Bevor der Bußgeldbescheid ergeht. Du erhältst damit die Gelegenheit, Angaben zur Person zu bestätigen und dich zur Sache zu äußern – musst es aber nicht. Nur deine persönlichen Daten sind verpflichtend.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist ein amtliches Schreiben, das dir von einer Bußgeldstelle zugesendet wird, wenn dir ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird – etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder das Missachten des Sicherheitsabstands. Er wird in der Regel per Post zugestellt und leitet das Bußgeldverfahren formell ein.
Mit dem Anhörungsbogen erfüllt die Behörde ihre gesetzliche Pflicht nach § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), dir als Betroffenem vor einer möglichen Sanktion die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Du kannst im Rahmen der Anhörung freiwillige Angaben zur Sache machen oder schweigen – beides ist rechtlich zulässig.
Der Anhörung im Bußgeldverfahren enthält neben Angaben zum Tatvorwurf (Datum, Uhrzeit, Ort, Art des Verstoßes) auch Daten zur Person, die überprüft oder ergänzt werden können. Häufig liegt ein Beweisfoto oder Aktenzeichen bei. Die Frist zur Reaktion beträgt in der Regel eine Woche, ist aber rechtlich nicht zwingend – fehlende Reaktion ist kein Versäumnis.
Die rechtliche Grundlage ist § 55 OWiG). Ziel ist es, deine persönlichen Daten zu bestätigen und die tatsächliche Fahrerin oder den Fahrer zu ermitteln, falls dies noch unklar ist.
Du erhältst einen Anhörungsbogen, wenn dein Fahrzeug in Verbindung mit einem Verkehrsverstoß steht – z. B. durch ein Blitzerfoto. Ist der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen oder ein Halterwechsel möglich, ist eine Anhörung gesetzlich vorgeschrieben.
Nein. Du bist nicht verpflichtet, dich zur Tat zu äußern. Lediglich die Angaben zur Person (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) musst du machen. Du hast das Recht zu schweigen – auch online. Dies kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um sich nicht selbst zu belasten.
- Anzeige -Bei der Anhörung im Bußgeldverfahren unterscheidet das Gesetz klar zwischen Pflichtangaben zur Person und freiwilligen Angaben zur Sache. Kurz gesagt: Zu deiner Identität musst du wahrheitsgemäß Auskunft geben – zum Tatvorwurf darfst du schweigen.
Bei Unsicherheit gilt: keine Angaben zur Sache machen (§ 55 OWiG). Pflichtig sind nur die Personaldaten (§ 111 OWiG). Notiere dir die Frist, prüfe Aktenzeichen und Vorwurf und hole dir bei drohenden Punkten/Fahrverboten zunächst rechtlichen Rat. Du kannst den Bogen auch zunächst nur mit den Personendaten zurücksenden.
Das Anhörungsschreiben ist nicht der Bußgeldbescheid. Es gibt dir die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und dich – freiwillig – zu äußern. Lies zuerst: Absender, Aktenzeichen, Tatvorwurf (Datum/Uhrzeit/Ort), Frist, deine Rolle (Betroffene/r oder Zeuge) und den Rückmeldeweg (Post oder ggf. Online).
Pflicht vs. freiwillig: Deine Personendaten sind anzugeben (§ 111 OWiG). Angaben zur Sache sind freiwillig – du darfst schweigen (§ 55 OWiG). Mache nur Angaben, die du sicher belegen kannst.
So gehst du vor: Aktenzeichen korrekt übernehmen, Frist notieren, Inhalte in Ruhe prüfen und die Bestätigung (z. B. Online-Vorgangsnummer oder Kopie) aufbewahren. Bei drohenden Punkten/Fahrverboten vorher eine kurze rechtliche Einschätzung einholen.
Unsicher? Keine Angaben zur Sache machen. Zunächst nur die Personaldaten übermitteln und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen – schriftlich oder online.
Übernimm zuerst Aktenzeichen und prüfe Vorwurf, Datum/Uhrzeit/Ort. Trage deine Personendaten vollständig und korrekt ein (§ 111 OWiG). Ob du zur Sache etwas schreibst, ist freiwillig (§ 55 OWiG). Lade Belege nur hoch, wenn sie eindeutig helfen. Heb die Bestätigung (Kopie, Online-Vorgangsnummer) auf.
Pflichtig sind nur Angaben, die deine Identität feststellen (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) – das regelt § 111 OWiG. Freiwillig sind Inhalte zum Tatvorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Einwendungen) – hier darfst du schweigen (§ 55 OWiG). Mache nur Angaben, die du belegen kannst.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren richtet sich an die/den Betroffene/n. Du darfst zur Sache schweigen. Der Zeugenfragebogen richtet sich an Zeugen (z. B. Halter, der nicht gefahren ist). Als Zeuge sind wahrheitsgemäße Angaben gefordert – aber niemand muss sich selbst belasten. Prüfe genau, in welcher Rolle du angeschrieben bist.
Im Schreiben steht eine Reaktionsfrist (oft 1–2 Wochen) – notieren und einhalten. Unabhängig davon läuft die Verfolgungsverjährung gesetzlich weiter; bestimmte Schritte der Behörde können sie unterbrechen bzw. hemmen (z. B. Anhörung, Erlass/Zustellung des Bescheids). Die genauen Fristen hängen vom Einzelfall ab – bei Risiken frühzeitig prüfen lassen.
Häufige Stolpersteine: vertauschtes Aktenzeichen, falsche oder unvollständige Personendaten, vorschnelle Ausführungen zur Sache ohne Belege, fehlende Nachweise für die Absendung sowie verpasste Fristen. Nimm dir Zeit, lies die Belehrung und sichere die Bestätigung.
Nur Personendaten: „Hiermit übermittle ich die erforderlichen Angaben zu meiner Person. Von einer Äußerung zur Sache mache ich derzeit keinen Gebrauch.“
Unklare Fahrereigenschaft: „Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt keine sicheren Angaben zur Fahrereigenschaft machen. Ich bitte um Akteneinsicht bzw. um Übersendung des Belegfotos.“
Nachweis beifügen: „Anbei füge ich den Beleg/Foto bei, der/das meine Angaben stützt.“
Die Behörde prüft deine Eingabe. Möglich sind: Einstellung (z. B. mangels Beweises), weitergehende Ermittlungen (z. B. Rückfragen, Zeugenfragebogen) oder der Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kannst du fristgerecht Einspruch einlegen. Bewahre Unterlagen und Fristen stets im Blick.
Viele Bußgeldstellen ermöglichen heute eine Online-Anhörung – allerdings über unterschiedliche digitale Systeme. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir eine Übersicht erstellt, in der die Behörden nach dem jeweils genutzten System gruppiert sind. In der Übersicht finden Sie die Bußgeldstellen, die diesen Service anbieten – sortiert nach Bundesland.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung-online für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung24 für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen itk-rheinland.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen krz.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen oa für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen oaportal.komm.one für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen onlineanhoerung.krzn.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owi für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owi21 für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owianhoerung.ssl für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owig für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owiportal für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen regioit.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.