Der Bußgeldbescheid ist eine offizielle Sanktion bei Verkehrsverstößen. Er wird nach der Anhörung zugestellt und enthält Angaben zur Tat, Beweislage und Rechtsfolge. Innerhalb von 14 Tagen kannst du Einspruch einlegen.
Der Bußgeldbescheid ist ein förmlicher Verwaltungsakt, mit dem dir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und eine Sanktion auferlegt wird – z. B. ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Er wird erlassen, wenn die Bußgeldbehörde nach Auswertung aller Beweise zu dem Schluss kommt, dass du den Verkehrsverstoß begangen hast.
Im Gegensatz zu einer einfachen Verwarnung (z. B. beim Falschparken) handelt es sich beim Bußgeldbescheid um eine verbindliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Sobald er rechtskräftig ist, kann er vollstreckt werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 65 bis 71 OWiG.
In der Regel erhältst du einen Bußgeldbescheid:
In Einzelfällen kann ein Bußgeldbescheid auch ohne vorherige Anhörung ergehen, z. B. wenn Gefahr im Verzug besteht oder der Betroffene bereits bekannt ist.
Ein Bußgeldbescheid enthält alle wesentlichen Angaben zum Vorwurf und den rechtlichen Folgen. Dazu gehören:
Wenn du glaubst, dass der Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt ist, kannst du dich dagegen wehren. Mögliche Gründe dafür sind fehlerhafte Messungen, unklare Beweise oder formale Fehler im Bescheid. Du hast das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Diese Frist ist in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Er kann den Bescheid genau prüfen, Einsicht in die Akten beantragen und einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Auch wenn der Fall auf den ersten Blick eindeutig erscheint, können sich rechtliche Schwächen zeigen. So lassen sich unnötige Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot möglicherweise vermeiden.
- Anzeige -Du hast ab dem Tag, an dem dir der Bußgeldbescheid zugestellt wird, genau 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Entscheidend ist, wann du den Bescheid tatsächlich bekommst und nicht das Datum, an dem er verschickt wurde. Wenn du die Frist verpasst, wird der Bescheid gültig und du kannst nichts mehr dagegen unternehmen.
Deinen Einspruch kannst du schriftlich einreichen, zum Beispiel mit einem Brief oder per Fax. In manchen Bundesländern geht das auch über ein Onlineportal.
Die Behörde prüft, ob der Einspruch begründet ist. Es gibt drei Möglichkeiten:
Spätestens jetzt empfiehlt sich anwaltlicher Beistand – etwa durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen kann.
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckWer den Bußgeldbescheid ignoriert, akzeptiert ihn stillschweigend. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird er rechtskräftig und vollstreckbar. Das bedeutet:
Eine spätere Korrektur ist dann nur noch über einen Wiedereinsetzungsantrag (§ 52 OWiG) möglich – etwa wenn der Bescheid dich nie erreicht hat.
Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat zugestellt werden – sonst tritt Verfolgungsverjährung ein (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Frist kann durch die Anhörung oder andere Maßnahmen unterbrochen werden.
Notiere dir das Tatdatum und prüfe genau, wann du Post bekommst. Bei fragwürdiger Frist kann sich ein Einspruch besonders lohnen.
Der Unterschied ist klar geregelt: Eine Verwarnung (z. B. Parkverstoß, 20 €) kannst du sofort begleichen – dann ist die Sache erledigt. Der Bußgeldbescheid kommt bei schwereren Verstößen ab 60 €, enthält Gebühren, und kann zu Punkten oder Fahrverbot führen.