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wichtig zu wissen

Der Bußgeldbescheid ist eine offizielle Sanktion bei Verkehrsverstößen. Er wird nach der Anhörung zugestellt und enthält Angaben zur Tat, Beweislage und Rechtsfolge. Innerhalb von 14 Tagen kannst du Einspruch einlegen.

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Was ist ein Bußgeldbescheid?

Der Bußgeldbescheid ist ein förmlicher Verwaltungsakt, mit dem dir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und eine Sanktion auferlegt wird – z. B. ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Er wird erlassen, wenn die Bußgeldbehörde nach Auswertung aller Beweise zu dem Schluss kommt, dass du den Verkehrsverstoß begangen hast.

Im Gegensatz zu einer einfachen Verwarnung (z. B. beim Falschparken) handelt es sich beim Bußgeldbescheid um eine verbindliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Sobald er rechtskräftig ist, kann er vollstreckt werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 65 bis 71 OWiG.

Wann wird ein Bußgeldbescheid verschickt?

In der Regel erhältst du einen Bußgeldbescheid:

  • nach einer Online-Anhörung oder schriftlichen Anhörung (§ 55 OWiG),
  • wenn du als Fahrer klar identifiziert wurdest (z. B. durch Blitzerfoto),
  • und wenn die Behörde den Sachverhalt als ausreichend geklärt ansieht.

In Einzelfällen kann ein Bußgeldbescheid auch ohne vorherige Anhörung ergehen, z. B. wenn Gefahr im Verzug besteht oder der Betroffene bereits bekannt ist.

Inhalt und Form des Bußgeldbescheids

Ein Bußgeldbescheid enthält alle wesentlichen Angaben zum Vorwurf und den rechtlichen Folgen. Dazu gehören:

  • Deine persönlichen Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Details zur Tat: Datum, Uhrzeit, Ort, Art des Verstoßes
  • Beweismittel: z. B. Blitzerfoto, Messprotokoll, Polizeibericht
  • Rechtsgrundlage: Verstoß gegen StVO, StVZO oder Fahrpersonalverordnung
  • Höhe des Bußgelds: meist zwischen 60 und 500 € + Gebühren (28,50 €)
  • Punkte/Fahrverbot: ab 1 Punkt bei schwerwiegenden Verstößen
  • Rechtsbehelfsbelehrung: Hinweis auf das Recht zum Einspruch und die Frist

Wie kann ich mich gegen den Bußgeldbescheid wehren

Wenn du glaubst, dass der Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt ist, kannst du dich dagegen wehren. Mögliche Gründe dafür sind fehlerhafte Messungen, unklare Beweise oder formale Fehler im Bescheid. Du hast das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Diese Frist ist in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Er kann den Bescheid genau prüfen, Einsicht in die Akten beantragen und einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Auch wenn der Fall auf den ersten Blick eindeutig erscheint, können sich rechtliche Schwächen zeigen. So lassen sich unnötige Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot möglicherweise vermeiden.

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Frist: Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch

Du hast ab dem Tag, an dem dir der Bußgeldbescheid zugestellt wird, genau 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Entscheidend ist, wann du den Bescheid tatsächlich bekommst und nicht das Datum, an dem er verschickt wurde. Wenn du die Frist verpasst, wird der Bescheid gültig und du kannst nichts mehr dagegen unternehmen.

Deinen Einspruch kannst du schriftlich einreichen, zum Beispiel mit einem Brief oder per Fax. In manchen Bundesländern geht das auch über ein Onlineportal.

Was passiert nach dem Einspruch?

Die Behörde prüft, ob der Einspruch begründet ist. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • 1. Einstellung des Verfahrens: z. B. bei Formfehlern oder fehlender Beweislast
  • 2. Änderungsbescheid: bei geringfügigen Korrekturen (z. B. Bußgeldhöhe)
  • 3. Abgabe an das Amtsgericht: bei Uneinigkeit → Hauptverhandlung

Spätestens jetzt empfiehlt sich anwaltlicher Beistand – etwa durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen kann.

Bußgeldbescheid? Frist endet in 14 Tagen!

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Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde
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Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Wer den Bußgeldbescheid ignoriert, akzeptiert ihn stillschweigend. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird er rechtskräftig und vollstreckbar. Das bedeutet:

  • Das Bußgeld muss gezahlt werden (meist innerhalb von 14 Tagen)
  • Punkte werden eingetragen (wenn vorgesehen)
  • Ein Fahrverbot tritt automatisch in Kraft

Eine spätere Korrektur ist dann nur noch über einen Wiedereinsetzungsantrag (§ 52 OWiG) möglich – etwa wenn der Bescheid dich nie erreicht hat.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat zugestellt werden – sonst tritt Verfolgungsverjährung ein (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Frist kann durch die Anhörung oder andere Maßnahmen unterbrochen werden.

Tipp

Notiere dir das Tatdatum und prüfe genau, wann du Post bekommst. Bei fragwürdiger Frist kann sich ein Einspruch besonders lohnen.

Bußgeldbescheid vs. Verwarnung

Der Unterschied ist klar geregelt: Eine Verwarnung (z. B. Parkverstoß, 20 €) kannst du sofort begleichen – dann ist die Sache erledigt. Der Bußgeldbescheid kommt bei schwereren Verstößen ab 60 €, enthält Gebühren, und kann zu Punkten oder Fahrverbot führen.

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