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Bußgeldstelle Meißen

Landkreis Meißen | Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Meißen

Der Landkreis Meißen, Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Meißen Landkreis Meißen, Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht
E-Mail ✉️ bussgeldstelle@kreis-meissen.de
Online Anhörung 🌐 www.anhoerung24.de/1034
Telefon 📞 03521 7251471
Fax 📠 03521 1238789

Verkehrsverstöße in Sachsen die von Bußgeldstelle Meißen geahndet werden

In Meißen, Coswig, Gröditz, Großenhain oder den gemeinden Diera-Zehren, Ebersbach und Glaubitz werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Meißen – Abteilung Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht

Der Landkreis Meißen, Abteilung Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Meißen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Meißen – Abteilung Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Meißen und Umgebung

In Meißen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Meißen – Abteilung Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht

Die Der Landkreis Meißen, Abteilung Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Meißen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Meißen – Abteilung Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht pauschal zurückgewiesen.