§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Er ermöglicht die Verhängung von Bußgeldern bei geringfügigen Verstößen, ohne dass es sich um Straftaten handelt. Ziel ist es, durch Sanktionen wie Geldbußen, Punkte oder Verwarnungen die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer begehen Verkehrsverstöße – sei es durch Unachtsamkeit, Zeitdruck oder aus Gewohnheit. Die Folgen solcher Ordnungswidrigkeiten reichen von geringen Verwarnungsgeldern bis hin zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverboten. Hier findest du eine Übersicht der häufigsten Verstöße im Straßenverkehr.
Zu schnelles Fahren zählt zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten. Bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts drohen 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt und im Wiederholungsfall auch ein Fahrverbot. Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprechanlage ist nach der Straßenverkehrsordnung untersagt. Wer dabei erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt. Bei Gefährdung oder Unfall erhöht sich die Strafe. Details zum Handyverstoß.
Falschparken ist zwar eine eher geringfügige Ordnungswidrigkeit, kann aber schnell teuer werden – insbesondere bei Behinderung anderer. Die Bußgelder liegen zwischen 20 und 55 Euro. Wer z. B. auf einem Behindertenparkplatz oder in zweiter Reihe parkt, muss mit höheren Sanktionen rechnen.
Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht einen schwerwiegenden Verstoß. Bei einer Rotphase unter 1 Sekunde drohen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Bei längerem Rotlicht oder Gefährdung anderer kann die Strafe auf bis zu 240 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot ansteigen. Mehr zum Rotlichtverstoß.
Je nach Schwere und konkretem Gefährdungspotenzial kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden – zusätzlich zu Punkten oder Fahrverbot.
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Zum Bußgeld-CheckDie Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist oft klar gezogen, aber nicht jedem bekannt:
Wird ein Verkehrsverstoß festgestellt, folgt ein standardisiertes Verfahren:
Auch bei einer Ordnungswidrigkeit haben Betroffene Rechte, die sie kennen sollten:
Wer aufmerksam und vorausschauend fährt, vermeidet viele Probleme:
§ 24 StVG gilt nur für Verstöße, die nicht bereits als Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) zu bewerten sind. Schwere Verkehrsverstöße unterfallen stattdessen folgenden Vorschriften:
Wer absichtlich Hindernisse schafft oder Eingriffe in den Straßenverkehr vornimmt (z. B. Steine auf die Straße legt), macht sich strafbar.
Grobe Verkehrsverstöße bei Fahruntüchtigkeit (z. B. Alkohol) mit konkreter Gefährdung von Personen oder Sachen.
Bereits das Fahren mit Fahruntüchtigkeit (ab ca. 1,1 Promille) ist strafbar – auch ohne Gefährdung.
Illegale Autorennen oder gefährliches Überholen mit Verletzungsgefahr sind ebenfalls Straftaten.
Alle nicht in diese Kategorien fallenden Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG geahndet.
§ 24 StVG betrifft viele alltägliche Verkehrssituationen. Wer seine Rechte kennt und bewusst fährt, vermeidet Ärger – und schützt sich und andere im Straßenverkehr.