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Paragraph 24 StVG

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Paragraph 24 StVG bildet die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Verstößen gegen Verkehrsregeln, die nicht als Straftaten eingestuft werden

Was regelt § 24 StVG?

§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Er ermöglicht die Verhängung von Bußgeldern bei geringfügigen Verstößen, ohne dass es sich um Straftaten handelt. Ziel ist es, durch Sanktionen wie Geldbußen, Punkte oder Verwarnungen die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

  1. Keine Straftaten: Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, nicht um strafrechtlich relevante Handlungen.
  2. Rechtliche Grundlage: Ergänzt wird § 24 StVG durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
  3. Beispiele: Handyverstoß, Tempoüberschreitung, Halteverstöße, Nichtbeachtung von Verkehrsschildern.

Typische Ordnungswidrigkeiten und ihre Sanktionen

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer begehen Verkehrsverstöße – sei es durch Unachtsamkeit, Zeitdruck oder aus Gewohnheit. Die Folgen solcher Ordnungswidrigkeiten reichen von geringen Verwarnungsgeldern bis hin zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverboten. Hier findest du eine Übersicht der häufigsten Verstöße im Straßenverkehr.

1.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Zu schnelles Fahren zählt zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten. Bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts drohen 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt und im Wiederholungsfall auch ein Fahrverbot. Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung.

2.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprechanlage ist nach der Straßenverkehrsordnung untersagt. Wer dabei erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt. Bei Gefährdung oder Unfall erhöht sich die Strafe. Details zum Handyverstoß.

3.

Parkvergehen

Falschparken ist zwar eine eher geringfügige Ordnungswidrigkeit, kann aber schnell teuer werden – insbesondere bei Behinderung anderer. Die Bußgelder liegen zwischen 20 und 55 Euro. Wer z. B. auf einem Behindertenparkplatz oder in zweiter Reihe parkt, muss mit höheren Sanktionen rechnen.

4.

Rote Ampel überfahren

Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht einen schwerwiegenden Verstoß. Bei einer Rotphase unter 1 Sekunde drohen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Bei längerem Rotlicht oder Gefährdung anderer kann die Strafe auf bis zu 240 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot ansteigen. Mehr zum Rotlichtverstoß.

Je nach Schwere und konkretem Gefährdungspotenzial kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden – zusätzlich zu Punkten oder Fahrverbot.

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Bußgeld vs. Straftat: Wo liegt der Unterschied?

Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist oft klar gezogen, aber nicht jedem bekannt:

  1. Ordnungswidrigkeit: Wird mit Bußgeld oder Verwarnung geahndet, bleibt aber ohne Eintrag im Führungszeugnis.
  2. Straftat: Führt zu Geld- oder Freiheitsstrafen und wird im Strafregister vermerkt.
  3. Beispiel: Eine leichte Tempoüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit – Unfallflucht dagegen eine Straftat.

So läuft ein Bußgeldverfahren ab

Wird ein Verkehrsverstoß festgestellt, folgt ein standardisiertes Verfahren:

  1. Verstoß festgestellt: Etwa durch Blitzer oder Polizeikontrolle.
  2. Anhörungsbogen: Der Betroffene erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
  3. Bußgeldbescheid: Wird versendet, wenn der Verstoß als erwiesen gilt.
  4. Rechtsmittel: Innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch eingelegt werden.

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Ihre Rechte und Möglichkeiten zum Widerspruch

Auch bei einer Ordnungswidrigkeit haben Betroffene Rechte, die sie kennen sollten:

  1. Akteneinsicht: Über einen Anwalt kann Einsicht in die Beweismittel genommen werden.
  2. Formfehler prüfen: Ungenaue Messdaten oder falsche Fahrzeugzuordnungen können den Bescheid unwirksam machen.
  3. Einspruch: Innerhalb von 14 Tagen möglich – ggf. mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.

Präventive Tipps zur Vermeidung von Bußgeldern

Wer aufmerksam und vorausschauend fährt, vermeidet viele Probleme:

  1. Verkehrsregeln auffrischen: Gerade bei älteren Führerscheinen lohnt sich ein Update.
  2. Apps nutzen: Navigationssysteme mit Blitzermeldungen helfen, Tempolimits im Blick zu behalten.
  3. Rücksicht zeigen: Defensive Fahrweise schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor Unfällen.

Abgrenzung zu Straftatbeständen nach dem StGB

§ 24 StVG gilt nur für Verstöße, die nicht bereits als Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) zu bewerten sind. Schwere Verkehrsverstöße unterfallen stattdessen folgenden Vorschriften:

1.

§ 315 StGB – Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Wer absichtlich Hindernisse schafft oder Eingriffe in den Straßenverkehr vornimmt (z. B. Steine auf die Straße legt), macht sich strafbar.

2.

§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

Grobe Verkehrsverstöße bei Fahruntüchtigkeit (z. B. Alkohol) mit konkreter Gefährdung von Personen oder Sachen.

3.

§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

Bereits das Fahren mit Fahruntüchtigkeit (ab ca. 1,1 Promille) ist strafbar – auch ohne Gefährdung.

4.

§ 317 StGB – Gefährdung beim Überholen oder Fahrzeugrennen

Illegale Autorennen oder gefährliches Überholen mit Verletzungsgefahr sind ebenfalls Straftaten.

Alle nicht in diese Kategorien fallenden Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG geahndet.


§ 24 StVG betrifft viele alltägliche Verkehrssituationen. Wer seine Rechte kennt und bewusst fährt, vermeidet Ärger – und schützt sich und andere im Straßenverkehr.

Quellen

Themen: Verkehrsrecht

Christian Hollmann

Christian Hollmann

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Insolvenzrecht Medizinrecht Arbeitsrecht Verbraucherrecht