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Bußgeldstelle Aalen

Landratsamt Ostalbkreis | Zentrale Bußgeldstelle

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Aalen

Der Landratsamt Ostalbkreis, Zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Aalen Landratsamt Ostalbkreis, Zentrale Bußgeldstelle
E-Mail ✉️ bussgeldstelle@ostalbkreis.de
Online Anhörung 🌐 www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31814&_sub3=2222&id=2223
Telefon 📞 07361 5035514
Fax 📠 07361 503585514

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Aalen geahndet werden

In Aalen, Schwäbisch Gmünd, Abtsgmünd, Ellwangen (Jagst), Ellenberg, Unterschneidheim, Bopfingen, Essingen oder Heubach werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landratsamt Ostalbkreis – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

Der Landratsamt Ostalbkreis, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Aalen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landratsamt Ostalbkreis – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Aalen und Umgebung

In Aalen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landratsamt Ostalbkreis – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

Die Der Landratsamt Ostalbkreis, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Aalen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landratsamt Ostalbkreis – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.