Der Landratsamt Ostalbkreis, Zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Aalen | Landratsamt Ostalbkreis, Zentrale Bußgeldstelle |
Online Anhörung | 🌐 www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?_topnav=36&_sub1=31788&_sub2=31814&_sub3=2222&id=2223 |
Telefon | 📞 07361 5035514 |
Fax | 📠 07361 503585514 |
In Aalen, Schwäbisch Gmünd, Abtsgmünd, Ellwangen (Jagst), Ellenberg, Unterschneidheim, Bopfingen, Essingen oder Heubach werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Landratsamt Ostalbkreis, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Aalen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landratsamt Ostalbkreis – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
In Aalen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Der Landratsamt Ostalbkreis, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Aalen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landratsamt Ostalbkreis – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.