Zuständigkeit der Bußgeldstelle Schwetzingen
Die Stadt Schwetzingen, Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstöße
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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG
Behörde |
Abteilung |
Bußgeldstelle Schwetzingen |
Stadt Schwetzingen, Bußgeldstelle |
E-Mail |
✉️ andreas.seibel@schwetzingen.de
|
Online Anhörung |
🌐 www.schwetzingen.de/owi
|
Telefon |
📞 06202 87228 |
Fax |
📠 06202 87239 |
Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Schwetzingen geahndet werden
In Schwetzingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen wie
41 km/h,
44 km/h oder
50 km/h außerorts
- Missachtung roter Ampeln
- Abstandsunterschreitungen
Ab 21 km/h zu viel droht ein
Punkt in Flensburg,
ab 31 km/h ein
einmonatiges Fahrverbot.
Behörde: Stadt Schwetzingen – Abteilung Bußgeldstelle
Die Stadt Schwetzingen, Abteilung Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
- Einleitung von Bußgeldverfahren
- Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
- Einsprüche und Akteneinsicht
- Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
- Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Schwetzingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Schwetzingen – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstöße
Verkehrsverstöße in Schwetzingen und Umgebung
In Schwetzingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen wie
41 km/h,
44 km/h oder
50 km/h außerorts
- Missachtung roter Ampeln
- Abstandsunterschreitungen
Ab 21 km/h zu viel droht ein
Punkt in Flensburg,
ab 31 km/h ein
einmonatiges Fahrverbot.
Behörde: Stadt Schwetzingen – Abteilung Bußgeldstelle
Die Die Stadt Schwetzingen, Abteilung Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
- Einleitung von Bußgeldverfahren
- Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
- Einsprüche und Akteneinsicht
- Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
- Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Schwetzingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Schwetzingen – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.