Zuständigkeit der Bußgeldstelle Sinsheim
Die Stadt Sinsheim, Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstöße
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* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG
Behörde |
Abteilung |
Bußgeldstelle Sinsheim |
Stadt Sinsheim, Bußgeldstelle |
E-Mail |
✉️ keine Angabe
|
Online Anhörung |
🌐 owiportal.komm.one/OAWeb/08226085/
|
Telefon |
📞 07261 4040 |
Fax |
📠 07261 404165 |
Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Sinsheim geahndet werden
In Sinsheim werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen wie
41 km/h,
44 km/h oder
50 km/h außerorts
- Missachtung roter Ampeln
- Abstandsunterschreitungen
Ab 21 km/h zu viel droht ein
Punkt in Flensburg,
ab 31 km/h ein
einmonatiges Fahrverbot.
Behörde: Stadt Sinsheim – Abteilung Bußgeldstelle
Die Stadt Sinsheim, Abteilung Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
- Einleitung von Bußgeldverfahren
- Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
- Einsprüche und Akteneinsicht
- Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
- Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Sinsheim kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Sinsheim – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstöße
Verkehrsverstöße in Sinsheim und Umgebung
In Sinsheim werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen wie
41 km/h,
44 km/h oder
50 km/h außerorts
- Missachtung roter Ampeln
- Abstandsunterschreitungen
Ab 21 km/h zu viel droht ein
Punkt in Flensburg,
ab 31 km/h ein
einmonatiges Fahrverbot.
Behörde: Stadt Sinsheim – Abteilung Bußgeldstelle
Die Die Stadt Sinsheim, Abteilung Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
- Einleitung von Bußgeldverfahren
- Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
- Einsprüche und Akteneinsicht
- Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
- Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Sinsheim kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Sinsheim – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.