JUSORA - Ihr gutes Recht

🎓 Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat (§ 142 StGB). Auch kleine Schäden oder Parkrempler verpflichten zum Warten oder zur sofortigen Meldung. Unfallflucht kann zu Geldstrafen, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg führen.

Was ist Unfallflucht?

Unfallflucht, im rechtlichen Sinne auch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet und im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, liegt vor, wenn eine Person, die an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, den Unfallort verlässt, ohne die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Feststellung ihrer Identität und ihrer Beteiligung am Unfall zu ermöglichen.

Das bedeutet konkret, dass der Unfallbeteiligte nicht darauf wartet, dass die anderen Unfallbeteiligten oder die Polizei ihre Personalien aufnehmen können, oder keine angemessenen Informationen hinterlässt, die eine spätere Klärung des Sachverhalts ermöglichen. Diese Handlung wird als Straftat angesehen, da sie die Rechte der anderen Unfallbeteiligten verletzt und eine ordnungsgemäße Schadensregulierung erschwert oder verhindert.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Gilt auch bei Bagatellschäden oder Parkremplern. Informieren Sie sich genau über Ihre Rechte und Pflichten.

Zum Bußgeld-Check
Unfallflucht – offiziell „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB)
- Anzeige -

Wann macht man sich strafbar?

Eine strafbare Unfallflucht liegt vor, wenn ein Unfall im Straßenverkehr stattgefunden hat, dabei Sach- oder Personenschäden entstanden sind und der Unfallbeteiligte den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien mitzuteilen. Diese Pflichtverletzung wird strafrechtlich verfolgt und kann schwerwiegende Folgen haben.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen großen oder kleinen Schaden handelt. Schon das Entfernen bei einem Bagatellschaden ohne Angabe der Kontaktdaten erfüllt den Tatbestand.

  1. Ein Unfall im Straßenverkehr hat stattgefunden,
  2. Sach- oder Personenschäden sind entstanden,
  3. und der Unfallbeteiligte verlässt den Unfallort ohne seine Personalien mitzuteilen.

Pflichten nach einem Unfall – Schritt für Schritt


1.

Anhalten und Unfallstelle absichern

Nach einem Unfall sofort anhalten und den Warnblinker einschalten. Stellen Sie ein Warndreieck auf, um den Verkehr zu warnen und weitere Unfälle zu verhindern.

2.

Schaden und Beteiligte prüfen

Ermitteln Sie, ob Personen verletzt wurden oder Sachschäden entstanden sind. Die Erkennung von Verletzungen ist wichtig, um ggf. Erste Hilfe zu leisten.

3.

Erste Hilfe leisten

Leisten Sie bei Bedarf sofort Erste Hilfe und rufen Sie den Rettungsdienst. Jede Minute zählt bei Verletzungen.

4.

Personalien austauschen

Notieren Sie die Namen, Adressen und Versicherungsdaten aller Beteiligten und möglicher Zeugen. Dies ist für die spätere Schadensregulierung unerlässlich.

5.

Unfall dokumentieren

Erstellen Sie Fotos vom Unfallort, den Schäden an den Fahrzeugen und der Umgebung. Diese Dokumentation kann bei späteren Streitigkeiten hilfreich sein.

6.

Angemessen warten

Warten Sie mindestens 15 bis 30 Minuten am Unfallort, falls kein anderer Beteiligter erreichbar ist. Ein Verlassen des Unfallorts vor Ablauf dieser Zeit kann als Unfallflucht gewertet werden.

7.

Polizei informieren

Wenn niemand erreichbar ist, informieren Sie unverzüglich die Polizei und melden den Unfall. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und verhindert strafrechtliche Folgen.

Strafen bei Unfallflucht

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich strafbar. Die möglichen Konsequenzen sind vielfältig und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, abhängig von den Umständen des Unfalls,
  • 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg,
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB),
  • Versicherungsrechtliche Folgen, z. B. Rückforderungen (Regress) durch die Versicherung.

Auch wenn die Haftpflichtversicherung den Schaden zunächst reguliert, können bei Unfallflucht Regressforderungen auf den Unfallverursacher zukommen.

Typische Irrtümer bei Unfallflucht

Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Pflichten und glauben, bei Bagatellschäden oder mit einem Zettel auf der Windschutzscheibe seien sie auf der sicheren Seite. Diese Annahmen sind jedoch falsch.

  • „Bei kleinem Kratzer muss ich nicht warten“ – falsch, jeder Sachschaden zählt und erfordert Meldung.
  • „Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht“ – nein, dies ist keine gültige Feststellung der Beteiligung.
  • „Ich melde mich morgen bei der Polizei“ – zu spät, die Meldung muss unverzüglich erfolgen.

Wie lange muss ich warten?

Die Rechtsprechung fordert eine angemessene Wartezeit am Unfallort, meist zwischen 15 und 30 Minuten. Danach ist eine unverzügliche Meldung bei der Polizei verpflichtend.

Das Ziel ist es, allen Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Klärung und Schadensaufnahme zu geben. Ein vorschnelles Entfernen gilt als Unfallflucht.

Wann ist Unfallflucht nicht strafbar?

Es gibt Ausnahmen, in denen das Verlassen des Unfallorts nicht als Unfallflucht gilt. Diese sind jedoch eng auszulegen und sollten gut begründet sein.

  • Kein fremder Schaden liegt vor (reiner Eigenschaden),
  • Sofortige Meldung an Polizei oder Geschädigten erfolgt,
  • Notwehr- oder Notsituationen (zum Beispiel Gefahr für Leib und Leben), dies bedarf einer Einzelfallprüfung.

Verhaltenstipp bei Bagatellunfällen

Im Zweifel lieber etwas länger warten oder direkt die Polizei informieren. Dieses Verhalten schützt vor strafrechtlichen Konsequenzen und zeigt Ihre Bereitschaft zur Kooperation.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für das Verhalten nach einem Unfall finden sich in verschiedenen Regelwerken:

  • StVG: Straßenverkehrsgesetz – regelt die allgemeinen Vorschriften im Straßenverkehr.
  • StVO: Straßenverkehrsordnung – enthält konkrete Verkehrsregeln.
  • FAER: Fahrerlaubnisregister – erfasst Verkehrsverstöße und Verkehrssünder.
  • BKatV: Bußgeldkatalog-Verordnung – legt Bußgelder und Punkte fest.

Wichtige rechtliche Abwägungen

Neben den direkten strafrechtlichen Folgen gibt es weitere rechtliche Aspekte, die insbesondere bei Arbeitsverhältnissen oder längeren Ausfallzeiten eine Rolle spielen können:

  1. Negative Gesundheitsprognose: Es muss erwartet werden, dass die Arbeitsunfähigkeit längerfristig oder wiederholt besteht.
  2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Fehlzeiten oder Leistungseinbußen müssen den Betriebsablauf erheblich stören oder wirtschaftliche Belastungen verursachen.
  3. Interessenabwägung: Die Interessen des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die des Arbeitnehmers überwiegen. Hierbei spielen Dauer der Krankheit, Betriebszugehörigkeit, Alter und Familienstand eine Rolle.
**Anzeige