JUSORA – Ihr gutes Recht
 

Bußgeldkatalog Bus / Omnibus Geschwindigkeit 2026: Tempolimit, Strafen & Punkte

Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus innerorts & außerorts

mögliche Messfehler und Einwände

  1. Messgerätefehler durch falsche Kalibrierung oder technische Störungen
  2. Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation der Eichung
  3. Messunsicherheit durch ungünstige Wetter-, Sicht- oder Verkehrsverhältnisse
  4. Bedienfehler des Messbeamten oder unzulässige Geräteeinstellungen
  5. Verwechslungsgefahr bei mehreren Fahrzeugen auf der Messaufnahme

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – innerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1040€NeinEher nicht
11–1560€NeinEher nicht
16–201160€NeinPrüfen **
21–251175€NeinPrüfen **
26–302235€1 MonatPrüfen **
31–402340€1 MonatPrüfen **
41–502560€2 MonatePrüfen **
51–602700€3 MonatePrüfen **
über 602800€3 MonatePrüfen **
** Anzeige

Angeblich zu schnell mit dem Omnibus gefahren?

Wir prüfen Messung und Unterlagen und beraten zu Verteidigungsoptionen. Ersteinschätzung kostenlos & unverbindlich.

Zum Blitzer-Check
Angeblich mit dem Omnibus zu schnell gefahren
- Anzeige -

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – außerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1030€NeinEher nicht
11–1550€NeinEher nicht
16–201140€NeinPrüfen **
21–251150€NeinPrüfen **
26–301175€Nein*Prüfen **
31–402255€1 MonatPrüfen **
41–502480€1 MonatPrüfen **
51–602600€2 MonatePrüfen **
über 602700€3 MonatePrüfen **
* Bei 26–30 km/h außerorts besteht kein Regelfahrverbot; 1 Monat möglich als Wiederholungsfall (zweimal > 25 km/h binnen 12 Monaten).
** Anzeige

Omnibus-Geschwindigkeit: Überblick

Innerorts gilt für alle Kfz 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Außerorts dürfen Kraftomnibusse – auch mit Gepäckanhänger – grundsätzlich 80 km/h fahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. dd StVO). Fahren stehende Fahrgäste mit, sind außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 60 km/h zulässig (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc StVO). Auf Autobahnen und entsprechend ausgebauten Kraftfahrstraßen (baulich getrennte Richtungsfahrbahnen) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h für Omnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger und 60 km/h für Omnibusse mit Anhänger oder bei stehenden Fahrgästen (§ 18 Abs. 5 Nr. 1–2 StVO). Bestimmte Reisebusse ohne Anhänger dürfen bis 100 km/h fahren, wenn die in der StVO genannten technischen und dokumentarischen Voraussetzungen erfüllt sind (Eintragung der 100 km/h, Reisebestuhlung, Gurte an allen Sitzen, Geschwindigkeitsbegrenzer u. a.) (§ 18 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. a–f StVO; Richtlinie 2001/85/EG). Diese Bus-100-Regel ist von der gesonderten „Tempo 100“-Ausnahmeverordnung für Anhänger-Gespanne zu unterscheiden (9. StVO-Ausnahmeverordnung).

Wichtig zur Begrifflichkeit

Kraftomnibus = Kfz zur Beförderung von Personen mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (typisch: Linien-/Reisebus). Gepäckanhänger ändern die Einstufung nicht; für Reisebusse kann unter strengen Voraussetzungen eine 100-km/h-Zulassung bestehen.

Zulässige Geschwindigkeit innerorts

  1. Grundsatz: Innerorts gilt für alle Kfz (also auch für Omnibusse) 50 km/h. Maßgeblich ist die allgemeine Geschwindigkeitsregel (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) sowie das Gebot der angepassten Geschwindigkeit (Sicht, Wetter, Verkehr, Fahrgäste etc.) (§ 3 Abs. 1 StVO).
  2. Niedrigere Limits durch Beschilderung: Geringere Höchstgeschwindigkeiten ergeben sich z. B. aus Tempo-30-Zonen (Anlage 3 StVO, Zeichen 274.1/274.2) oder aus örtlich angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen (Anlage 2 StVO, Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“). Die Anordnung solcher Maßnahmen erfolgt nach § 45 StVO.
  3. Verkehrsberuhigte Bereiche: In Bereichen mit Zeichen 325.1/325.2 gilt Schrittgeschwindigkeit; Fußgängerverkehr hat besondere Rücksichtsvorränge. Vgl. Anlage 3 StVO, Zeichen 325.1/325.2.
  4. Stehende Fahrgäste: Die besonderen 60-km/h-Grenzen für Omnibusse mit stehenden Fahrgästen gelten außerorts bzw. auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO; § 18 Abs. 5 StVO), nicht innerorts. Innerorts bleibt es beim Regellimit von 50 km/h (sofern kein niedrigeres Schild gilt).
  5. Haltestellen & Schulbus: Das Anfahren/Halten an Haltestellen ändert das Bus-Tempolimit nicht. Zu beachten sind jedoch besondere Pflichten und Schutzvorschriften rund um Haltestellen (insbesondere das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer bei Warnblinkanlage), vgl. § 20 StVO.
  6. Bussonderfahrstreifen: Eigene Fahrstreifen für Linienbusse (Anlage 2 StVO, Zeichen 245) regeln die Benutzung des Fahrstreifens, aber kein abweichendes Tempolimit. Es gelten die jeweils ausgeschilderten Geschwindigkeiten bzw. der 50-km/h-Grundsatz.
  7. Rücksichtspflichten: Aufgrund Fahrzeugmasse und Passagierzahl sind bremsbereites, vorausschauendes Fahren und ausreichender Abstand zwingend; Gefährdungen und unnötiger Lärm sind zu vermeiden (§ 1 StVO, § 3 Abs. 1 StVO).

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – innerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1040€NeinEher nicht
11–1560€NeinEher nicht
16–201160€NeinPrüfen **
21–251175€NeinPrüfen **
26–302235€1 MonatPrüfen **
31–402340€1 MonatPrüfen **
41–502560€2 MonatePrüfen **
51–602700€3 MonatePrüfen **
über 602800€3 MonatePrüfen **
** Anzeige

Kraftfahrstraße

Kraftfahrstraßen sind durch das Zeichen 331.1 (Anlage 3 StVO) gekennzeichnet; ab diesem Schild gelten die besonderen Regeln für Kraftfahrstraßen. Sie dürfen – wie Autobahnen – nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt (§ 18 Abs. 1 StVO).

Für die Höchstgeschwindigkeit von Omnibussen gilt auf Kraftfahrstraßen Folgendes:

  1. Außerhalb geschlossener Ortschaften und mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen (Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen) gelten die Autobahn-Grenzwerte nach § 18 Abs. 5 StVO:
    1. 80 km/h für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger (§ 18 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. c StVO),
    2. 60 km/h für Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit stehenden Fahrgästen (§ 18 Abs. 5 Nr. 2 Buchst. c StVO),
    3. bis 100 km/h für bestimmte Reisebusse ohne Anhänger, wenn sämtliche technischen und dokumentarischen Voraussetzungen erfüllt sind (Eintragung 100 km/h, Reisebestuhlung, Gurte an allen Sitzen, Geschwindigkeitsbegrenzer, u. a.), vgl. § 18 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. a–g StVO.
  2. Innerorts ausgewiesene Kraftfahrstraßen: Hier gilt grundsätzlich die innerörtliche 50-km/h-Grenze nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO, sofern nicht durch Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit angeordnet ist. Die speziellen Werte des § 18 Abs. 5 greifen nur auf Autobahnen und auf außerörtlichen Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen.
  3. Ohne Beschilderung „Kraftfahrstraße“ (keine Zeichen 331.1/331.2) handelt es sich trotz „autobahnähnlichen“ Ausbaus rechtlich nicht um eine Kraftfahrstraße; dann gelten die allgemeinen außerörtlichen Limits des § 3 Abs. 3 StVO (für Omnibusse i. d. R. 80/60 km/h je nach Fallgruppe).

Wichtig

Nicht jede „autobahnähnliche“ Bundesstraße ist eine Kraftfahrstraße. Maßgeblich ist die Beschilderung mit Zeichen 331.1/331.2 (Anlage 3 StVO).

Auf Kraftfahrstraßen gelten außerdem die Autobahn-typischen Verbote: Wenden und Rückwärtsfahren sind untersagt, Halten (auch auf Seitenstreifen) ist verboten (§ 18 Abs. 7–8 StVO).

Zugang nur für Fahrzeuge mit bbH > 60 km/h; auch Anhänger müssen geeignet sein (§ 18 Abs. 1 StVO).

Zulässige Geschwindigkeit außerorts (Landstraße)

Außerorts unterscheidet die StVO vor allem danach, ob stehende Fahrgäste mitfahren. Mit Gepäckanhänger gelten bei Landstraßen weiter 80 km/h.

Fahrzeug/Fall km/h außerorts Hinweise
Omnibus ohne stehende Fahrgäste (Linie/Überland/Reise) 80 Gilt für Omnibusse generell; Gepäckanhänger ändert außerorts nichts (weiter 80 km/h).
Omnibus mit stehenden Fahrgästen 60 Wenn nicht für alle Fahrgäste Sitzplätze vorhanden sind, max. 60 km/h außerhalb geschl. Ortschaften.
Omnibus mit Gepäckanhänger 80 Gepäckanhänger ist außerorts zulässig bis 80 km/h; auf Autobahn/Kraftfahrstraße siehe unten.

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – außerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1030€NeinEher nicht
11–1550€NeinEher nicht
16–201140€NeinPrüfen **
21–251150€NeinPrüfen **
26–301175€Nein*Prüfen **
31–402255€1 MonatPrüfen **
41–502480€1 MonatPrüfen **
51–602600€2 MonatePrüfen **
über 602700€3 MonatePrüfen **
* Bei 26–30 km/h außerorts besteht kein Regelfahrverbot; 1 Monat möglich als Wiederholungsfall (zweimal > 25 km/h binnen 12 Monaten).
** Anzeige

Autobahn & 100 km/h für Reisebusse

  1. 80 km/h für Omnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger.
  2. 60 km/h mit Anhänger oder bei stehenden Fahrgästen.
  3. Bis 100 km/h für Omnibusse ohne Anhänger, wenn u. a. in der Zulassungsbescheinigung Teil I 100 km/h eingetragen sind, Reisebestuhlung vorhanden ist, alle Sitze (und Rollstuhlplätze) mit Gurten ausgerüstet sind, ein Geschwindigkeitsbegrenzer auf max. 100 km/h verbaut ist und die konstruktiven Anforderungen (Richtlinie 2001/85/EG/UN-ECE-R 107) erfüllt sind.

Bußgeldverfahren wegen Bus-Tempolimit?

Wir prüfen Akte, Messaufbau und Dokumente – insbesondere bei drohenden Punkten/Fahrverbot.

Zum Blitzer-Check
Mit dem Omnibus geblitzt – was tun?
- Anzeige -

Omnibus mit (Gepäck-)Anhänger

  1. Landstraße: 80 km/h (mit Gepäckanhänger unverändert).
  2. Kraftfahrstraße/Autobahn: 80 km/h ohne Anhänger/mit Gepäckanhänger; 60 km/h mit Anhänger oder bei stehenden Fahrgästen.
  3. Tempo-100: gilt nur für Omnibusse ohne Anhänger bei Erfüllung aller Voraussetzungen.

Tachograf & Kontrolle

Im gewerblichen Personenverkehr (Linien-/Gelegenheitsverkehr) ist der digitale Fahrtenschreiber (Tachograf) verpflichtend. Grundlage sind u. a. Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (Tachografen) und Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Lenk-/Ruhezeiten). Erfasst werden u. a. Geschwindigkeitsverläufe, Lenk- und Ruhezeiten, Wegimpulse, Identifikations-/Positionsdaten sowie Ereignisse/Fehler. Polizei und BALM können Daten auslesen; Verstöße und Manipulationen sind bußgeldbewehrt.

Lohnt sich ein Einspruch?

Ja, in vielen Fällen – besonders bei Punkten oder Fahrverbot. Ansatzpunkte sind z. B. fehlerhafte Kalibrierung/Eichung, ungünstige Messbedingungen, unzulässige Geräteeinstellungen, Bedienfehler oder Zuordnungsprobleme bei Mehrfachaufnahmen.

– Anzeige –
Yves Junker
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
4,5 (48) • Google Profil
Kostenloser Blitzer-Check
Einspruch kostenlos prüfen
Auswertung zu Ihrer Blitzermessung
Punkte & Fahrverbot vermeiden
Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Sind Sie rechtsschutzversichert?
Ja
Nein
Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten:

100% kostenlos & unverbindlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.

Hinweis: Mit Absenden des Formulars werden Ihre Angaben an den benannten Partneranwalt übermittelt.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)

Verantwortlicher: Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401, E-Mail: info | at | jusora.de

Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage zur Ersteinschätzung und ggf. Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; bei Mandatsanbahnung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bis zur Weiterleitung/Abschluss; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf, Beschwerde.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.


FAQ: Häufige Fragen

** Anzeige

Yves Junker
Yves Junker Fachanwalt Verkehrsrecht
Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten.

Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle in unserem Blitzer-Check hoch und fordern Sie eine kostenlose Auswertung an.
Jetzt Einspruch prüfen
– Anzeige –

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht:

Alle Artikel anzeigen

weitere Paragraphen & Rechtswissen

Bußgelstellen A-Z

JUSORA – Ihr gutes Recht

Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.

Mehr über JUSORA

Mehr über Online-Anhörung




Aktuelle Blitzer & Tempolimits

B44
50
Rheinland-Pfalz
Ludwigshafen
→ Stadtauswärts
A10
60
Brandenburg
Hohen Neuendorf
km 42,0
→ Neubrandenburg
B178
100
Sachsen
Oderwitz
Höhe Abfahrt Niederoderwitz
→ Zittau
A1
80
Nordrhein-Westfalen
Ascheberg
km 302.450
→ Bremen
B4
60
Niedersachsen
Bad Harzburg
kurz nach Marienteich
→ Bad Harzburg
A5
80
Baden-Württemberg
St. Leon-Rot
km 591,300
→ Karlsruhe/Darmstadt
A8
100
Baden-Württemberg
Möhringen
km 201.000
→ München
A3
100
Bayern
Passau
kurz vor Donaubrücke Schalding
→ Nürnberg
A5
100
Hessen
Bad Homburg
km 440,6
→ Basel
B109
100
Mecklenburg-Vorpommern
Wrangelsburg
NK 1846 003, Stat. 0.150
→ Greifswald / Anklam
B5
60
Brandenburg
Perleberg
vor Auffahrt zur B189
→ stadteinwärts
A24
80
Brandenburg
Fehrbellin
km 218.15
→ Berlin
B85
80
Bayern
Schwandorf
Höhe Kreuzung Wiefelsdorf / Naabbrücke
→ Amberg
A81
100
Baden-Württemberg
Ludwigsburg
Höhe Ludwigsburg-Süd
→ Stuttgart
A40
60
Nordrhein-Westfalen
Essen
→ Ausfahrt Essen-Zentrum (Richtung Dortmund)
A3
80
Nordrhein-Westfalen
Ratingen
km 96.940
→ Köln
A2
130
Nordrhein-Westfalen
Bönen
kurz vor Nordbögge
→ Hamm
B207
70
Schleswig-Holstein
Lübeck
Höhe Flughafen Lübeck-Blankensee
→ Ratzeburg
A60
80
Bayern
München
km 499,2
→ Nürnberg
B464
100
Baden-Württemberg
Renningen
in der Senke
→ Sindelfingen
B4
30
Thüringen
Ilfeld
nach der Ortseinfahrt
→ Nordhausen
B188
70
Niedersachsen
Uetze
km 12.4 / Kreuzung B188 und B444
→ Hannover
B192
50
Mecklenburg-Vorpommern
Klink
Höhe Ortseingang Klink / Klinik
→ Waren (Müritz)
A1
60
Nordrhein-Westfalen
Unna
km 323,500
→ Köln
A8
130
Bayern
Bubesheim
kurz vor Wasserburg
→ München
B214
50
Niedersachsen
Braunschweig
Höhe Ortseingang Watenbüttel
→ Braunschweig Zentrum
A61
130
Rheinland-Pfalz
Mutterstadt
km 361,6
→ Koblenz
B462
80
Baden-Württemberg
Gaggenau
Tunnel Bad Rotenfels / Ausfahrt
→ Freudenstadt
A42
80
Nordrhein-Westfalen
Moers
km 8,351
→ A57 Krefeld AK Kampf-Linfort
B2
50
Brandenburg
Treuenbrietzen
Leipziger Straße
→ Wittenberg
B96
50
Mecklenburg-Vorpommern
Neustrelitz
in Kiefernheide
→ stadtein- oder stadtauswärts
B10
50
Baden-Württemberg
Ulm
Höhe Blaubeurer Tor
→ Neu-Ulm
B44
50
Rheinland-Pfalz
Ludwigshafen
→ Stadtauswärts
A10
60
Brandenburg
Hohen Neuendorf
km 42,0
→ Neubrandenburg
B178
100
Sachsen
Oderwitz
Höhe Abfahrt Niederoderwitz
→ Zittau
A1
80
Nordrhein-Westfalen
Ascheberg
km 302.450
→ Bremen
B4
60
Niedersachsen
Bad Harzburg
kurz nach Marienteich
→ Bad Harzburg
A5
80
Baden-Württemberg
St. Leon-Rot
km 591,300
→ Karlsruhe/Darmstadt
A8
100
Baden-Württemberg
Möhringen
km 201.000
→ München
A3
100
Bayern
Passau
kurz vor Donaubrücke Schalding
→ Nürnberg
A5
100
Hessen
Bad Homburg
km 440,6
→ Basel
B109
100
Mecklenburg-Vorpommern
Wrangelsburg
NK 1846 003, Stat. 0.150
→ Greifswald / Anklam
B5
60
Brandenburg
Perleberg
vor Auffahrt zur B189
→ stadteinwärts
A24
80
Brandenburg
Fehrbellin
km 218.15
→ Berlin
B85
80
Bayern
Schwandorf
Höhe Kreuzung Wiefelsdorf / Naabbrücke
→ Amberg
A81
100
Baden-Württemberg
Ludwigsburg
Höhe Ludwigsburg-Süd
→ Stuttgart
A40
60
Nordrhein-Westfalen
Essen
→ Ausfahrt Essen-Zentrum (Richtung Dortmund)
A3
80
Nordrhein-Westfalen
Ratingen
km 96.940
→ Köln
A2
130
Nordrhein-Westfalen
Bönen
kurz vor Nordbögge
→ Hamm
B207
70
Schleswig-Holstein
Lübeck
Höhe Flughafen Lübeck-Blankensee
→ Ratzeburg
A60
80
Bayern
München
km 499,2
→ Nürnberg
B464
100
Baden-Württemberg
Renningen
in der Senke
→ Sindelfingen
B4
30
Thüringen
Ilfeld
nach der Ortseinfahrt
→ Nordhausen
B188
70
Niedersachsen
Uetze
km 12.4 / Kreuzung B188 und B444
→ Hannover
B192
50
Mecklenburg-Vorpommern
Klink
Höhe Ortseingang Klink / Klinik
→ Waren (Müritz)
A1
60
Nordrhein-Westfalen
Unna
km 323,500
→ Köln
A8
130
Bayern
Bubesheim
kurz vor Wasserburg
→ München
B214
50
Niedersachsen
Braunschweig
Höhe Ortseingang Watenbüttel
→ Braunschweig Zentrum
A61
130
Rheinland-Pfalz
Mutterstadt
km 361,6
→ Koblenz
B462
80
Baden-Württemberg
Gaggenau
Tunnel Bad Rotenfels / Ausfahrt
→ Freudenstadt
A42
80
Nordrhein-Westfalen
Moers
km 8,351
→ A57 Krefeld AK Kampf-Linfort
B2
50
Brandenburg
Treuenbrietzen
Leipziger Straße
→ Wittenberg
B96
50
Mecklenburg-Vorpommern
Neustrelitz
in Kiefernheide
→ stadtein- oder stadtauswärts
B10
50
Baden-Württemberg
Ulm
Höhe Blaubeurer Tor
→ Neu-Ulm