oaportal.komm.one – Was ist das?
Das oaportal ist die Website, über die angeschlossene Bußgeldstellen ihre Online-Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren abwickeln. Statt eines Papierformulars, das per Post zurückgeschickt werden muss, läuft die Kommunikation komplett digital: Sie melden sich mit Aktenzeichen und Passwort aus Ihrem Schreiben an und geben Ihre Stellungnahme direkt im Browser ab.
Wer betreibt das Portal?
Hinter der Adresse steht die Komm.ONE AöR, die zentrale kommunale IT-Dienstleisterin in Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft: Die Kommunen halten über den Zweckverband 4IT rund 88 Prozent, das Land Baden-Württemberg 12 Prozent. Rechtsgrundlage ist das ADV-Zusammenarbeitsgesetz (ADVZG) des Landes. Es handelt sich also nicht um einen privaten Dienstleister, sondern um eine Einrichtung, die den Kommunen selbst gehört.
An sieben Standorten im Land arbeiten über 1.600 Beschäftigte. Komm.ONE beschafft, entwickelt und betreibt Fachverfahren für kommunale Körperschaften – von der Finanzsoftware bis eben zur Online-Anhörung im Bußgeldverfahren. Deshalb erscheint dieselbe Domain in Schreiben ganz unterschiedlicher Behörden.
Woher kommt Komm.ONE?
Die Anstalt entstand am 1. Juli 2018 – zunächst unter dem Namen ITEOS – durch den Zusammenschluss von vier Einrichtungen: der Datenzentrale Baden-Württemberg und der drei kommunalen Zweckverbände KDRS (Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart), KIRU (Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm) und KIVBF (Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken). Zum 1. Juli 2020 folgte die Umbenennung in Komm.ONE.
Die Wurzeln reichen deutlich weiter zurück: Die Vorgänger-Rechenzentren in Ulm, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg und Heilbronn wurden zwischen 1969 und 1972 gegründet – aus demselben Grund wie überall in Deutschland. Elektronische Datenverarbeitung war für eine einzelne Stadt oder einen einzelnen Kreis zu teuer, gemeinsam ließen sich die Kosten verteilen. Was Sie heute als Anmeldemaske sehen, ist das Ergebnis von über fünfzig Jahren kommunaler Zusammenarbeit.
Was bedeutet die Nummer in Ihrem Schreiben?
Die Adresse in Ihrem Anhörungsschreiben endet auf eine achtstellige Zahl, zum Beispiel oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08111000. Diese Zahl ist keine interne Vorgangsnummer, sondern der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) – die offizielle Kennung, mit der jede Gemeinde und jeder Kreis in Deutschland statistisch geführt wird. Sie können daran ablesen, welche Behörde Ihr Verfahren führt:
Zwei Beispiele: 08415000 löst sich auf zu Baden-Württemberg → Regierungsbezirk Tübingen → Landkreis Reutlingen → Kreisverwaltung. Und 08115028 zu Baden-Württemberg → Regierungsbezirk Stuttgart → Landkreis Böblingen → Gemeinde 028, also Leonberg. Die vollständige Zuordnung aller uns bekannten Kennungen finden Sie weiter unten in der Übersicht.
Das Aktenzeichen ist Ihre Benutzerkennung für die Anmeldung, das Passwort wird von der Behörde individuell für Ihren Vorgang vergeben. Beide Angaben stehen im Anhörungsschreiben – ohne sie ist kein Zugriff auf den Vorgang möglich.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um dich beim oaportal einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
Warum das Portal so leer wirkt – und was es Ihnen nicht sagt
Wer oaportal.komm.one aufruft, ist häufig überrascht: Zu sehen sind meist nur das Wappen oder Logo der jeweiligen Stadt beziehungsweise des Kreises und darunter zwei Eingabefelder – Kennung und Passwort. Keine Navigation, keine Erklärung, kein Hinweis darauf, welche Behörde dahintersteht oder worum es im Verfahren überhaupt geht. Abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung gibt es keine weiteren Unterseiten.
Das wirkt zunächst befremdlich für einen IT-Dienstleister dieser Größe. Es hat allerdings nachvollziehbare Gründe:
Kein Bürgerportal, sondern ein Zugang
Die Seite ist der Eingang zu einem Fachverfahren, nicht zu einem Informationsangebot. Alles, was inhaltlich zu Ihrem Vorgang gehört, liegt hinter der Anmeldung.
Vor der Anmeldung wird nichts preisgegeben
Ohne Zugangsdaten sind weder Behörde noch Vorwurf erkennbar. Datensparsamkeit ist hier Absicht, nicht Nachlässigkeit.
Technik und Inhalt sind getrennt
Die Komm.ONE stellt die Plattform, die Bußgeldstelle verantwortet das Verfahren. Die Belehrung nach § 55 OWiG steht in Ihrem Schreiben und im Formular – nicht auf der Startseite.
Für Betroffene bleibt trotzdem eine Lücke: Genau die Fragen, die man sich vor dem Ausfüllen stellt, beantwortet die Anmeldemaske nicht. Deshalb hier die wichtigsten Punkte, die dort nicht stehen:
- Antworten ist nur teilweise Pflicht. Wahrheitsgemäße Angaben zur Person sind verlangt (§ 111 OWiG). Angaben zur Sache sind freiwillig – Schweigen ist zulässig.
- Hochgeladene Dateien werden Aktenbestandteil. Was Sie anhängen, lässt sich nicht zurückholen und kann auch gegen Sie verwendet werden.
- Der Vorgang lässt sich in der Regel nicht zwischenspeichern. Beginnen Sie erst, wenn Sie alle Angaben und Unterlagen beisammen haben.
- Die Frist im Schreiben läuft unabhängig vom Portal. Ob die Anmeldung klappt oder nicht, ändert daran nichts.
- Nach dem Absenden gibt es keine Korrekturmöglichkeit. Sichern Sie die Bestätigung als PDF oder Ausdruck – sie ist Ihr Nachweis für die fristgerechte Reaktion.
- Die Anhörung kann die Verjährung unterbrechen. Nach § 33 OWiG beginnt die Frist dadurch neu – auf Zeitablauf zu hoffen, geht daher meist nicht auf.
Prüfen Sie außerdem immer die Adresszeile: Melden Sie sich ausschließlich unter der exakten Domain oaportal.komm.one an. Gerade weil die Seite so schlicht aufgebaut ist, lässt sie sich leicht nachahmen – ein gefälschter Nachbau wäre optisch kaum von der echten Maske zu unterscheiden.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über oaportal.komm.one
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – mehr nicht.
Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig und oft klug.
Vor oder während der Online-Anhörung kannst du rechtlichen Rat einholen – ratsam etwa ab 21 km/h zu schnell, bei Abstands- oder Rotlichtverstößen.
Alles, was du über oaportal.komm.one angibst oder hochlädst, wird Teil der Akte und kann im Verfahren verwendet werden.
Ist oaportal.komm.one seriös?
Ja – und zwar aus einem Grund, den viele nicht kennen: Hinter der Adresse steht die Komm.ONE, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft der baden-württembergischen Kommunen und des Landes Baden-Württemberg. Die Komm.ONE ist die zentrale kommunale IT-Dienstleisterin des Landes mit über 2.000 Mitarbeitenden an sieben Standorten – sie betreibt die Fachverfahren, mit denen Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Verwaltung digital abwickeln. Das Anhörungsportal oaportal.komm.one ist eines dieser Verfahren: Es wird also von der öffentlichen Hand selbst betrieben, nicht von einem privaten Inkasso- oder Marketingunternehmen. Das erklärt auch, warum vor allem Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg – von Stuttgart über Esslingen bis Tübingen – ihre Online-Anhörung über dieses Portal abwickeln.
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob oaportal.komm.one vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich hierbei nicht um ein privates Unternehmen, sondern um ein offizielles Online-Portal, das direkt von Bußgeldstellen in Deutschland eingesetzt wird. Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizienter und papierlos abzuwickeln.
Die Daten, die über oaportal übermittelt werden, laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweilige Behörde zugänglich. Auch das Design und der Aufbau des Portals orientieren sich an behördlichen Standards, sodass die Authentizität überprüfbar ist. Wichtig ist allerdings, die entsprechenden Domains genau zu prüfen, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob du deine Stellungnahme nun klassisch per Post oder online über oaportal.komm.one abgibst, bleibt dir überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von den Kommunen in Baden-Württemberg aktiv genutzter Weg, um deine Angaben schnell und unkompliziert an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 17 Bußgeldstellen oaportal.komm.one
Immer mehr Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über oaportal.komm.one durch. In der folgenden Übersicht findest du alle bei Jusora® gelisteten Behörden, die dieses Portal nutzen.
Messstellen der Behörden, die oaportal.komm.one nutzen: 112 Standorte
Wer im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden geblitzt wird, erhält zunächst eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Ob die zugrunde liegende Messung verwertbar ist, zeigt sich erst über Messprotokoll und Rohmessdaten des eingesetzten Geräts.
In der JUSORA-Blitzerdatenbank sind im Zuständigkeitsbereich der angeschlossenen Behörden aktuell 112 Messstellen dokumentiert (51 auf Bundesstraßen, 2 auf Landstraßen und 59 innerorts). Am dichtesten überwacht ist die B27 mit 13 Standorten. Betroffen sind unter anderem Esslingen, Stuttgart Zuffenhausen, Deizisau, Ulm, Stuttgart und Stuttgart-Ost. Wer an einer dieser Stellen erfasst wurde, kann das Blitzerfoto häufig online einsehen und den Vorwurf prüfen, bevor der Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Stand: Juli 2026 · Auswahl ohne Gewähr – mobile Messungen wechseln täglich den Standort.
Die Aufstellung umfasst 112 dokumentierte Standorte auf den Bundesstraßen B10, B14, B27, B28, B29, B30, B32 und B295, auf den Landstraßen L359 und L1201 sowie 59 innerorts. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Blitzeranhänger und mobile Messungen wechseln ihren Standort täglich. Maßgeblich für Ihr Verfahren ist allein die Tatortangabe im Behördenschreiben – zusammen mit dem eingesetzten Messgerät und dessen typischen Fehlerquellen.
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von oaportal
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung oaportal.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
Zugangsdaten aus dem Anhörungsschreiben eingeben und bestätigen.
Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast – erst danach Angaben machen.
Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen.
Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen.
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als Nachweis deiner fristgerechten Reaktion.
Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstelle, die die Domain www.oaportal.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort online antworten. Fülle das Formular auf oaportal.de erst aus, nachdem du dir – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt hast. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:
Achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung – die häufigste Ursache für Login-Probleme.
Die im Schreiben genannte Frist läuft unabhängig davon, ob der Login klappt oder nicht.
Erst die Belehrung, dann Angaben – so vermeidest du eine ungewollte Selbstbelastung.
Überlege, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest – abgesendete Angaben lassen sich nicht zurückholen.
Nach dem Absenden die Bestätigung abspeichern oder ausdrucken – als Nachweis für deine fristgerechte Reaktion.
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website oaportal.komm.one optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit oaportal.komm.one. Je nach Bußgeldstelle kommt dabei eine andere Plattform zum Einsatz. So wird die Online-Anhörung zum Beispiel über anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder anhoerung-online.de abgewickelt. Andere Bußgeldbehörden nutzen dafür owiportal oder owi21oa.ekom21.de. Daneben existieren zahlreiche eigene OWI-Systeme der jeweiligen Behörden. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist ein Blitzer-Check sinnvoll?
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Unser Experte für Verkehrsrecht prüft gerne Ihre Online Anhörung der Behörde auf Fehler. Viele Betroffene wehren sich.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
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Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Bußgeldstellen nach Bundesland
Deine Behörde nutzt oaportal.komm.one – aber du suchst eine andere Bußgeldstelle? In unserem Verzeichnis findest du die erfassten Behörden aller Bundesländer mit Adressen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Online-Anhörung.
Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die 3-Monats-Frist und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.
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