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oaportal.komm.one: Online-Anhörung im Bußgeldverfahren verstehen, Fristen beachten und nichts überstürzen

Wichtig zu oaportal.komm.one

Das oaportal wird von einigen Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg genutzt, um eine Anhörung im Bußgeldverfahren online durchzuführen. Du benötigst dafür in der Regel Aktenzeichen und Passwort aus dem Schreiben der Behörde. Bei Missachtung der Frist können Ermittlungsmaßnahmen wie ein Hausbesuch der Polizei oder eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen über das oaportal

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Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von oaportal
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oaportal.komm.one - Was ist das?

Das oaportal ist ein von einigen Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg eingesetztes Online-Portal, über das Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeben können. Anstelle eines Papierformulars, das per Post zurückgeschickt werden muss, erfolgt die Kommunikation hier komplett digital. Das spart der Bußgeldstelle Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Behörde.

Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie die Stadtverwaltung Esslingen (08116019), der Landkreis Reutlingen (08415000), die Grosse Kreisstadt Leonberg (08115028), die Stadtverwaltung Stuttgart (08111000), die Stadtverwaltung Tübingen (08416000) oder der Landratsamt Rems-Murr-Kreis (08119000) ihre Online-Anhörungen über das oaportal. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über www.oaportal.komm.one.

Ziel der Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt. Typische Anlässe sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer. Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um 16 km/h, 18 km/h, 20 km/h, 25 km/h oder 30 km/h tauchen dort regelmäßig als Anlass auf.

Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort

Um dich beim oaportal einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.

Hinweis zur rechtlichen Belehrung über oaportal.komm.one

Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.

1
Pflichtangaben (§ 111 OWiG)
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – mehr nicht.
2
Zur Sache: freiwillig
Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig und oft klug.
3
Rechtsbeistand jederzeit
Vor oder während der Online-Anhörung kannst du rechtlichen Rat einholen – ratsam etwa ab 21 km/h zu schnell, bei Abstands- oder Rotlichtverstößen.
4
Angaben zählen – auch gegen dich
Alles, was du über oaportal.komm.one angibst oder hochlädst, wird Teil der Akte und kann im Verfahren verwendet werden.

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Ist oaportal.komm.one seriös?

Ja – und zwar aus einem Grund, den viele nicht kennen: Hinter der Adresse steht die Komm.ONE, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft der baden-württembergischen Kommunen und des Landes Baden-Württemberg. Die Komm.ONE ist die zentrale kommunale IT-Dienstleisterin des Landes mit über 2.000 Mitarbeitenden an sieben Standorten – sie betreibt die Fachverfahren, mit denen Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Verwaltung digital abwickeln. Das Anhörungsportal oaportal.komm.one ist eines dieser Verfahren: Es wird also von der öffentlichen Hand selbst betrieben, nicht von einem privaten Inkasso- oder Marketingunternehmen. Das erklärt auch, warum vor allem Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg – von Stuttgart über Esslingen bis Tübingen – ihre Online-Anhörung über dieses Portal abwickeln.

Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob oaportal.komm.one vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich hierbei nicht um ein privates Unternehmen, sondern um ein offizielles Online-Portal, das direkt von Bußgeldstellen in Deutschland eingesetzt wird. Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizienter und papierlos abzuwickeln.

Die Daten, die über oaportal übermittelt werden, laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweilige Behörde zugänglich. Auch das Design und der Aufbau des Portals orientieren sich an behördlichen Standards, sodass die Authentizität überprüfbar ist. Wichtig ist allerdings, die entsprechenden Domains genau zu prüfen, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.

Ob du deine Stellungnahme nun klassisch per Post oder online über oaportal.komm.one abgibst, bleibt dir überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von den Kommunen in Baden-Württemberg aktiv genutzter Weg, um deine Angaben schnell und unkompliziert an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.

Derzeit nutzen 15 Bußgeldstellen oaportal.komm.one

Immer mehr Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über oaportal.komm.one durch. In der folgenden Übersicht findest du alle bei Jusora® gelisteten Behörden, die dieses Portal nutzen.

08111000
Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
08115021
Bußgeldstelle Stadt Herrenberg
Bußgeldstelle
08115028
Bußgeldstelle Grosse Kreisstadt Leonberg
Bußgeld­stelle
08115045
Bußgeldstelle Stadt Sindelfingen
Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde
08116000
Bußgeldstelle Landkreis Esslingen
Rechts- und Ordnungsamt
08116019
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Esslingen
Ordnungsamt
08118011
Bußgeldstelle Stadt Ditzingen
Bußgeldstelle
08119000
Bußgeldstelle Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Bußgeldstelle
08136000
Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis
Zentrale Bußgeldstelle
08327046
Bußgeldstelle Stadt Spaichingen
Bußgeldstelle, Waffenbehörde
08415000
Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen
Zentrale Bußgeldstelle
08415000
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Reutlingen
Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle
08416000
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen
Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten
08417000
Bußgeldstelle Landratsamt Zollernalbkreis
Ordnungsamt
08421000
Bußgeldstelle Stadt Ulm
Verkehr und Bußgeld

Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von oaportal

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Online Anhörung der Bußgeldbehörde
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Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung oaportal.de

Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:

1
Einloggen
Zugangsdaten aus dem Anhörungsschreiben eingeben und bestätigen.
2
Belehrung lesen
Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast – erst danach Angaben machen.
3
Stellungnahme abgeben
Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen.
4
Unterlagen hochladen
Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen.
5
Absenden & speichern
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als Nachweis deiner fristgerechten Reaktion.

Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.

Fristen & rechtzeitige Beratung

Im Schreiben der Bußgeldstelle, die die Domain www.oaportal.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort online antworten. Fülle das Formular auf oaportal.de erst aus, nachdem du dir – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt hast. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.

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Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.

Typische Fehler vermeiden

Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:

1
Zugangsdaten exakt eingeben
Achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung – die häufigste Ursache für Login-Probleme.
2
Frist im Blick behalten
Die im Schreiben genannte Frist läuft unabhängig davon, ob der Login klappt oder nicht.
3
Belehrung vollständig lesen
Erst die Belehrung, dann Angaben – so vermeidest du eine ungewollte Selbstbelastung.
4
Vor dem Absenden prüfen
Überlege, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest – abgesendete Angaben lassen sich nicht zurückholen.
5
Bestätigung sichern
Nach dem Absenden die Bestätigung abspeichern oder ausdrucken – als Nachweis für deine fristgerechte Reaktion.

Datenschutz & Sicherheit

Auch wenn die Website oaportal.komm.one optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.

Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.

Weitere Behörden-Portale

Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit oaportal.komm.one. Je nach Bußgeldstelle kommt dabei eine andere Plattform zum Einsatz. So wird die Online-Anhörung zum Beispiel über anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder anhoerung-online.de abgewickelt. Andere Bußgeldbehörden nutzen dafür owiportal oder owi21oa.ekom21.de. Daneben existieren zahlreiche eigene OWI-Systeme der jeweiligen Behörden. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.

Wann ist ein Blitzer-Check sinnvoll?

Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern.

Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Unser Experte für Verkehrsrecht prüft gerne Ihre Online Anhörung der Behörde auf Fehler. Viele Betroffene wehren sich.

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Yves Junker
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker
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Punkte & Fahrverbot vermeiden
Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
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Ja
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Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401, E-Mail: info | at | jusora.de

Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.



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Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.

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Yves Junker
Yves Junker Fachanwalt Verkehrsrecht
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