oaportal.komm.one - Was ist das?
Das oaportal ist ein von einigen Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg eingesetztes Online-Portal, über das Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeben können. Anstelle eines Papierformulars, das per Post zurückgeschickt werden muss, erfolgt die Kommunikation hier komplett digital. Das spart der Bußgeldstelle Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Behörde.
Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie die Stadtverwaltung Esslingen (08116019), der Landkreis Reutlingen (08415000), die Grosse Kreisstadt Leonberg (08115028), die Stadtverwaltung Stuttgart (08111000), die Stadtverwaltung Tübingen (08416000) oder der Landratsamt Rems-Murr-Kreis (08119000) ihre Online-Anhörungen über das oaportal. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über www.oaportal.komm.one.
Ziel der Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt. Typische Anlässe sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Handy am Steuer. Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um 16 km/h, 18 km/h, 20 km/h, 25 km/h oder 30 km/h tauchen dort regelmäßig als Anlass auf.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um dich beim oaportal einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
Hinweis zur rechtlichen Belehrung über oaportal.komm.one
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen wahrheitsgemäß angegeben werden – mehr nicht.
Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig und oft klug.
Vor oder während der Online-Anhörung kannst du rechtlichen Rat einholen – ratsam etwa ab 21 km/h zu schnell, bei Abstands- oder Rotlichtverstößen.
Alles, was du über oaportal.komm.one angibst oder hochlädst, wird Teil der Akte und kann im Verfahren verwendet werden.
Ist oaportal.komm.one seriös?
Ja – und zwar aus einem Grund, den viele nicht kennen: Hinter der Adresse steht die Komm.ONE, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft der baden-württembergischen Kommunen und des Landes Baden-Württemberg. Die Komm.ONE ist die zentrale kommunale IT-Dienstleisterin des Landes mit über 2.000 Mitarbeitenden an sieben Standorten – sie betreibt die Fachverfahren, mit denen Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Verwaltung digital abwickeln. Das Anhörungsportal oaportal.komm.one ist eines dieser Verfahren: Es wird also von der öffentlichen Hand selbst betrieben, nicht von einem privaten Inkasso- oder Marketingunternehmen. Das erklärt auch, warum vor allem Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg – von Stuttgart über Esslingen bis Tübingen – ihre Online-Anhörung über dieses Portal abwickeln.
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob oaportal.komm.one vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich hierbei nicht um ein privates Unternehmen, sondern um ein offizielles Online-Portal, das direkt von Bußgeldstellen in Deutschland eingesetzt wird. Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizienter und papierlos abzuwickeln.
Die Daten, die über oaportal übermittelt werden, laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweilige Behörde zugänglich. Auch das Design und der Aufbau des Portals orientieren sich an behördlichen Standards, sodass die Authentizität überprüfbar ist. Wichtig ist allerdings, die entsprechenden Domains genau zu prüfen, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob du deine Stellungnahme nun klassisch per Post oder online über oaportal.komm.one abgibst, bleibt dir überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von den Kommunen in Baden-Württemberg aktiv genutzter Weg, um deine Angaben schnell und unkompliziert an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 15 Bußgeldstellen oaportal.komm.one
Immer mehr Bußgeldstellen aus Baden-Württemberg führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über oaportal.komm.one durch. In der folgenden Übersicht findest du alle bei Jusora® gelisteten Behörden, die dieses Portal nutzen.
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von oaportal
Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung oaportal.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
Zugangsdaten aus dem Anhörungsschreiben eingeben und bestätigen.
Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast – erst danach Angaben machen.
Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlich fahrzeugführenden Person machen.
Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen.
Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt sichern – als Nachweis deiner fristgerechten Reaktion.
Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstelle, die die Domain www.oaportal.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort online antworten. Fülle das Formular auf oaportal.de erst aus, nachdem du dir – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt hast. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:
Achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung – die häufigste Ursache für Login-Probleme.
Die im Schreiben genannte Frist läuft unabhängig davon, ob der Login klappt oder nicht.
Erst die Belehrung, dann Angaben – so vermeidest du eine ungewollte Selbstbelastung.
Überlege, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest – abgesendete Angaben lassen sich nicht zurückholen.
Nach dem Absenden die Bestätigung abspeichern oder ausdrucken – als Nachweis für deine fristgerechte Reaktion.
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website oaportal.komm.one optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit oaportal.komm.one. Je nach Bußgeldstelle kommt dabei eine andere Plattform zum Einsatz. So wird die Online-Anhörung zum Beispiel über anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder anhoerung-online.de abgewickelt. Andere Bußgeldbehörden nutzen dafür owiportal oder owi21oa.ekom21.de. Daneben existieren zahlreiche eigene OWI-Systeme der jeweiligen Behörden. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist ein Blitzer-Check sinnvoll?
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Unser Experte für Verkehrsrecht prüft gerne Ihre Online Anhörung der Behörde auf Fehler. Viele Betroffene wehren sich.
– Anzeige –Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bußgeldstellen nach Bundesland
Deine Behörde nutzt oaportal.komm.one – aber du suchst eine andere Bußgeldstelle? In unserem Verzeichnis findest du die erfassten Behörden aller Bundesländer mit Adressen, Kontaktdaten und Hinweisen zur Online-Anhörung.
Geblitzt worden? Diese Ratgeber helfen jetzt
Vom ersten Behördenbrief bis zur Einspruchsfrist: Diese Beiträge beantworten die wichtigsten Fragen nach einer Messung – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Fristen, Ablauf und realistische Dauer bis zur Post der Bußgeldstelle.
Die 3-Monats-Frist und die Falle der Unterbrechung nach § 33 OWiG.
Wann Messungen angreifbar sind – von PoliScan bis Laser.
In welchen Bundesländern Sie das Beweisfoto online abrufen können.
Wann der Härtefall-Antrag den Führerschein retten kann.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Ihren Verstoß berechnen.
Was nach dem Zeugenfragebogen droht – und wie Sie reagieren.
Termine und Schwerpunkte der bundesweiten Kontrollwochen.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte ohne Gewähr – die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der zuständigen Behörde, dem Einzelfall und der Auslastung ab. Ob Fristen eingehalten wurden, lässt sich verbindlich nur über eine Akteneinsicht klären.
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