Wenn du selbst nicht gefahren bist, kannst du Angaben zur verantwortlichen Person machen, bist dazu aber nur verpflichtet. Jedoch kann die entsprechende Bußgeldbehörde weitere Schritte einleiten, wenn keine Rückmeldung erfolgt.
Der Zeugenfragenbogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldstelle, das im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verschickt wird. Du erhältst ihn, wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß registriert wurde, aber du nicht eindeutig als Fahrer zu erkennen bist. Typische Anlässe sind z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, wie Zone 30 mit 60 km/h, Zone 50 mit 75 km/h oder außerorts 100 km/h erlaubt, 130 km/h gefahren. Auch konkrete Werte wie 25 km/h zu schnell innerorts oder 26 km/h zu schnell innerorts sind häufige Gründe. Ebenso zählen Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, oder das unerlaubte Nutzen eines Mobiltelefons am Steuer zu den typischen Auslösern. Mit dem Fragenbogen möchte die Behörde ermitteln, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat.
Es handelt sich dabei nicht um einen Bußgeldbescheid, sondern um eine erste Ermittlung zur Klärung der Fahrerverantwortung. Du wirst gebeten, Angaben zur Person zu machen, die den Verstoß begangen haben könnte. Der Zeugenfragenbogen ist gesetzlich im Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 55 OWiG) verankert und Teil der sogenannten Anhörung im Vorverfahren.
Abhängig vom Ort des Verstoßes wird der Zeugenfragenbogen von der jeweils zuständigen Bußgeldstelle versandt. Beispiele für solche Bußgeldstellen sind:
Immer mehr Bußgeldstellen in Deutschland ermöglichen heute eine digitale Anhörung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Stellungnahme zu dem Zeugenfragenbogen oder einer Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren bequem online abgeben können – ohne Papierformulare, ohne handschriftliche Unterschrift und ohne Postversand.
Die Umsetzung dieser
Online-Anhörung erfolgt jedoch nicht bundesweit einheitlich.
Je nach Bundesland und zuständiger Bußgeldbehörde werden unterschiedliche digitale Systeme eingesetzt,
zum Beispiel OLVG (Online-Verkehrsportal), ViVAS, OWi-Portal oder
proVida. Diese Portale unterscheiden sich in Design, Bedienung und Zugangsart –
oft benötigen Sie zur Anmeldung lediglich das
Aktenzeichen
und das Passwort.
Es gibt
anhoerung24.de,
anhoerung.krz.de
oder
anhoerung-online.de.
Andere Bußgeldbehörden nutzen beispielsweises
owiportal
oder
owi21oa.ekom21.de.
Daneben existieren zahlreiche eigene
OWI-Systeme
der jeweiligen Behörden.
Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir eine Übersicht erstellt, in der die Bußgeldstellen nach dem jeweils genutzten System gruppiert sind. So sehen Sie auf einen Blick, welche Behörde in welchem Bundesland für die digitale Anhörung zuständig ist und über welches Portal Sie Ihre Angaben übermitteln können.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung-online für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung24 für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen itk-rheinland.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen krz.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen oa für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen oaportal.komm.one für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen onlineanhoerung.krzn.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owi für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owi21 für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owianhoerung.ssl für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owig für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen owiportal für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen regioit.de für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Ein Zeugenfragenbogen wird in der Regel dann verschickt, wenn eine Bußgeldstelle im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ermitteln muss, wer ein bestimmtes Fahrzeug zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes geführt hat. Er ist Teil der ersten Ermittlungsphase und dient ausschließlich der Fahrerermittlung – es handelt sich also noch nicht um einen Bußgeldbescheid.
Ziel des Schreibens ist es, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, damit das Bußgeldverfahren gegen die richtige Person geführt werden kann. Wer den Zeugenfragenbogen erhält, ist nicht automatisch der Beschuldigte – er kann auch als Zeuge befragt werden, wenn er Hinweise auf den verantwortlichen Fahrer geben kann.
Der Zeugenfragenbogen enthält Angaben zum Verkehrsverstoß sowie Fragen zur Identität der Person, die zur Tatzeit gefahren ist. Typischerweise findest du darin:
Als Halter bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten oder eine andere Person namentlich zu benennen, wenn du damit jemanden aus dem engen Familienkreis schützen würdest. Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern, musst dies aber aktiv angeben. Bei Firmenfahrzeugen oder bei eindeutig nicht selbst gefahrenem Fahrzeug kann eine Antwort allerdings erwartet werden.
Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass die Polizei zur Fahrerermittlung bei dir zu Hause erscheint oder dass das Verfahren durch andere Maßnahmen, etwa ein Fahrtenbuch, weitergeführt wird.
AnzeigeWenn es sich um einen Firmenwagen handelt, geht der Zeugenfragebogen meistens an das Unternehmen oder die zuständige Person im Fuhrpark. Die Behörde erwartet in solchen Fällen oft eine Auskunft darüber, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes genutzt hat. Es gibt keine Pflicht zur internen Nachforschung, aber wenn Fahrten dokumentiert werden oder ein Fahrtenbuch existiert, sollte nachvollziehbar sein, wer gefahren ist.
Wenn niemand antwortet oder bewusst keine Angaben gemacht werden, kann die Behörde weitere Schritte einleiten. Dazu gehört zum Beispiel ein Besuch der Polizei zur Fahrerermittlung oder die Verpflichtung, künftig ein Fahrtenbuch zu führen.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren
Zum Bußgeld-CheckWenn du falsche Angaben machst, kann das als Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen sogar als Straftat gewertet werden. Wer nicht reagiert, obwohl er dazu verpflichtet ist, muss mit weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörde rechnen.
In manchen Fällen kann dir sogar die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das bedeutet, du müsstest dann über längere Zeit genau dokumentieren, wer wann mit deinem Fahrzeug unterwegs war.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dir helfen, rechtssicher auf den Zeugenfragenbogen zu reagieren. Er prüft, ob du überhaupt zur Auskunft verpflichtet bist, welche Angaben zulässig sind und wie du dich vor Nachteilen schützt. Besonders wichtig ist das, wenn du selbst als Fahrer in Frage kommst oder dir die Aussage schwerfällt.
Je nach Sachlage kann der Anwalt auch Akteneinsicht beantragen und bewerten, wie belastbar die Beweislage ist. Das kann entscheidend dafür sein, ob später ein Bußgeld droht oder nicht.