Wenn du selbst nicht gefahren bist, kannst du Angaben zur verantwortlichen Person machen, bist dazu aber nur verpflichtet. Jedoch kann die entsprechende Bußgeldbehörde weitere Schritte einleiten, wenn keine Rückmeldung erfolgt.
Der Zeugenfragenbogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldstelle, das im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verschickt wird. Du bekommst ihn, wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß registriert wurde, aber du nicht eindeutig als Fahrer zu erkennen bist. Mit dem Fragenbogen möchte die Behörde ermitteln, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat.
Es handelt sich dabei nicht um einen Bußgeldbescheid , sondern um eine erste Ermittlung zur Klärung der Fahrerverantwortung. Du wirst gebeten, Angaben zur Person zu machen, die den Verstoß begangen haben könnte. Der Zeugenfragenbogen ist gesetzlich im Ordnungswidrigkeitengesetz verankert und Teil der sogenannten Anhörung im Vorverfahren.
In der Regel bekommst du einen Zeugenfragenbogen:
Ziel des Schreibens ist es, herauszufinden, wer den Verstoß tatsächlich begangen hat, damit das Bußgeldverfahren gegen die richtige Person geführt werden kann.
Der Zeugenfragenbogen enthält Angaben zum Verkehrsverstoß sowie Fragen zur Identität der Person, die zur Tatzeit gefahren ist. Typischerweise findest du darin:
Als Halter bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten oder eine andere Person namentlich zu benennen, wenn du damit jemanden aus dem engen Familienkreis schützen würdest. Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern, musst dies aber aktiv angeben. Bei Firmenfahrzeugen oder bei eindeutig nicht selbst gefahrenem Fahrzeug kann eine Antwort allerdings erwartet werden.
Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass die Polizei zur Fahrerermittlung bei dir zu Hause erscheint oder dass das Verfahren durch andere Maßnahmen, etwa ein Fahrtenbuch, weitergeführt wird.
AnzeigeWenn es sich um einen Firmenwagen handelt, geht der Zeugenfragebogen meistens an das Unternehmen oder die zuständige Person im Fuhrpark. Die Behörde erwartet in solchen Fällen oft eine Auskunft darüber, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes genutzt hat. Es gibt keine Pflicht zur internen Nachforschung, aber wenn Fahrten dokumentiert werden oder ein Fahrtenbuch existiert, sollte nachvollziehbar sein, wer gefahren ist.
Wenn niemand antwortet oder bewusst keine Angaben gemacht werden, kann die Behörde weitere Schritte einleiten. Dazu gehört zum Beispiel ein Besuch der Polizei zur Fahrerermittlung oder die Verpflichtung, künftig ein Fahrtenbuch zu führen.
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Zum Bußgeld-CheckWenn du falsche Angaben machst, kann das als Ordnungswidrigkeit oder in bestimmten Fällen sogar als Straftat gewertet werden. Wer nicht reagiert, obwohl er dazu verpflichtet ist, muss mit weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörde rechnen.
In manchen Fällen kann dir sogar die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das bedeutet, du müsstest dann über längere Zeit genau dokumentieren, wer wann mit deinem Fahrzeug unterwegs war.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dir helfen, rechtssicher auf den Zeugenfragenbogen zu reagieren. Er prüft, ob du überhaupt zur Auskunft verpflichtet bist, welche Angaben zulässig sind und wie du dich vor Nachteilen schützt. Besonders wichtig ist das, wenn du selbst als Fahrer in Frage kommst oder dir die Aussage schwerfällt.
Je nach Sachlage kann der Anwalt auch Akteneinsicht beantragen und bewerten, wie belastbar die Beweislage ist. Das kann entscheidend dafür sein, ob später ein Bußgeld droht oder nicht.