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B-Verstoß

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Ein B-Verstoß bezeichnet weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße, die keine unmittelbare Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen

Was ist ein B-Verstoß?

Ein B-Verstoß ist ein weniger schwerwiegender Verkehrsverstoß nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Rechtsgrundlage ist § 24 StVG, wonach Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit Geldbußen geahndet werden. B-Verstöße gefährden die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar, können aber Folgen für Probezeit, Punkte und Bußgelder haben.

Definition und rechtliche Bedeutung

  1. Rechtsgrundlage: § 24 StVG in Verbindung mit § 49 StVO und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
  2. Schweregrad: Weniger gravierend als A-Verstöße, aber nicht folgenlos.
  3. Konsequenzen: Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister (§ 4 StVG), bei Häufung Probezeitmaßnahmen.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

B-Verstöße sind bußgeldbewehrte Zuwiderhandlungen nach § 49 StVO. Sie werden nach Maßgabe der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet. Für schwerwiegendere Fälle sieht § 25 StVG Fahrverbote vor, die bei B-Verstößen jedoch selten sind. In der Probezeit gelten zusätzlich die Bestimmungen des § 2a StVG und der Anlage 12 zu § 34 FeV.

Beispiele für B-Verstöße im Alltag

  1. Parken: Falschparken im absoluten Halteverbot oder auf Gehwegen.
  2. Dokumente: Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt.
  3. Technische Mängel: Defekte Beleuchtung, abgefahrene Reifen, fehlende HU-Plakette.
  4. Geschwindigkeit: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um weniger als 20 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO).
  5. Umwelt: Einfahren in Umweltzonen ohne gültige Plakette (§ 41 StVO, Zeichen 270.1).

Maßnahmen und Sanktionen

Nach § 24 StVG werden B-Verstöße mit Geldbußen geahndet. Die konkrete Höhe richtet sich nach der BKatV. Bei bestimmten B-Verstößen werden außerdem Punkte im Fahreignungsregister (§ 4 StVG) eingetragen. Fahrverbote nach § 25 StVG sind bei B-Verstößen nicht üblich, aber in Ausnahmefällen möglich.

Verstoß Beschreibung Folgen
Parken Parken im Halt- oder Sperrbezirk, Blockieren von Einfahrten Bußgeld nach BKatV, Punkte bei Behinderung oder Gefährdung
Dokumente Fahren ohne Mitführen von Führerschein oder Zulassungspapieren Bußgeld nach § 24 StVG
Mängel Fahren mit defekten Reifen, Bremsen oder Licht Bußgeld, ggf. Punkte, Stilllegung nach § 5 FZV möglich
Tempo Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h Bußgeld nach BKatV, innerorts ab 16 km/h zusätzlich 1 Punkt
Umwelt Einfahrt in Umweltzone ohne Plakette Bußgeld, ggf. Weiterfahrt untersagt (§ 41 StVO i. V. m. Anlage 2)

B-Verstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger gilt § 2a StVG: Zwei B-Verstöße entsprechen einem A-Verstoß. Rechtsfolge: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Grundlage ist die Anlage 12 zu § 34 FeV, die B-Verstöße für die Probezeit ausdrücklich benennt.

  1. Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre
  2. Anordnung eines Aufbauseminars
  3. Weitere Verstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

Tipps zur Vermeidung von B-Verstößen

  1. Dokumente: Führerschein und Zulassungsbescheinigung immer mitführen (§ 11 FeV).
  2. Technik: Regelmäßige Wartung von Reifen, Bremsen und Beleuchtung.
  3. Parken: Halte- und Parkverbote nach § 41 StVO beachten.
  4. Geschwindigkeit: Höchstgeschwindigkeiten nach § 3 StVO einhalten.
  5. Umwelt: Umweltplakette sichtbar anbringen (§ 41 StVO, Zeichen 270.1).

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann

Redaktion & Content-Strategie bei Jusora

Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung juristischer Inhalte für Anwaltskanzleien. Dieses Wissen bringt er bei JUSORA mit seiner Expertise in SEO und Marketing zusammen, um rechtliche Themen verständlich und praxisnah aufzubereiten.

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