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Paragraph § 1363 BGB
Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt. Im Fall der Scheidung findet ein finanzieller Ausgleich des Zugewinns statt
Was regelt § 1363 BGB?
§ 1363 BGB definiert die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand, der gilt, wenn Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt – erst im Fall der Scheidung findet ein finanzieller Ausgleich des Zugewinns statt.
- Getrenntes Vermögen: Kein gemeinschaftliches Eigentum durch die Ehe allein.
- Ausgleich bei Scheidung: Zugewinnausgleich zur fairen Vermögensverteilung.
- Ehevertrag möglich: Der Güterstand kann durch notariellen Vertrag geändert werden.
Grundprinzip der Zugewinngemeinschaft
- Kein Gemeinschaftsvermögen: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens.
- Zugewinnausgleich: Derjenige mit dem geringeren Vermögenszuwachs erhält einen Ausgleich.
- Stichtage: Entscheidend sind das Anfangsvermögen (bei Eheschließung) und das Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags).
Vermögensaufteilung bei Scheidung
Kommt es zur Scheidung, wird ermittelt, wie viel jeder Ehegatte während der Ehe an Vermögen „hinzugewonnen“ hat. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf Ausgleich in Geld.
Stufe |
Rechnung |
Beispiel |
Anfangsvermögen |
Wert bei Eheschließung (ggf. + Erbschaften) |
z. B. 10.000 € |
Endvermögen |
Vermögen bei Scheidungsantrag |
z. B. 80.000 € |
Zugewinn |
Endvermögen − Anfangsvermögen |
70.000 € Zugewinn |
Ausgleichsanspruch |
Hälfte der Differenz beider Zugewinne |
z. B. 20.000 € Ausgleichszahlung |
Ausschluss durch Ehevertrag & Gütertrennung
Die Zugewinngemeinschaft ist nur der gesetzliche Regelfall. Ehepartner können durch einen notariellen Vertrag abweichende Vereinbarungen treffen:
- Gütertrennung: Kein Ausgleich bei Scheidung – Vermögen bleibt komplett getrennt.
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Nur bestimmte Vermögenswerte werden ausgeschlossen (z. B. Firmenanteile).
- Gütergemeinschaft: Gemeinsames Eigentum an allem – in der Praxis selten und komplex.
Praxis-Tipps und sinnvolle Schritte
Wer sich mit der Regelung zur Zugewinngemeinschaft auseinandersetzt, sollte folgende Schritte in Betracht ziehen – vor oder nach der Ehe:
1.
Vermögensdokumentation
Schon bei Eheschließung sollten Anfangsvermögen schriftlich und belegbar dokumentiert werden.
2.
Ehevertrag prüfen
Besonders bei Selbstständigen, Immobilien oder ungleicher Vermögenslage sollte über einen notariellen Ehevertrag nachgedacht werden.
3.
Vorsorge für Scheidungsfall
Bei Trennung rechtzeitig Auskunft zum Vermögen anfordern und juristische Unterstützung sichern.
Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten:
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