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Paragraph § 1363 BGB

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Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt. Im Fall der Scheidung findet ein finanzieller Ausgleich des Zugewinns statt

Was regelt § 1363 BGB?

§ 1363 BGB definiert die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand, der gilt, wenn Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt – erst im Fall der Scheidung findet ein finanzieller Ausgleich des Zugewinns statt.

  1. Getrenntes Vermögen: Kein gemeinschaftliches Eigentum durch die Ehe allein.
  2. Ausgleich bei Scheidung: Zugewinnausgleich zur fairen Vermögensverteilung.
  3. Ehevertrag möglich: Der Güterstand kann durch notariellen Vertrag geändert werden.

Grundprinzip der Zugewinngemeinschaft

  • Kein Gemeinschaftsvermögen: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens.
  • Zugewinnausgleich: Derjenige mit dem geringeren Vermögenszuwachs erhält einen Ausgleich.
  • Stichtage: Entscheidend sind das Anfangsvermögen (bei Eheschließung) und das Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags).

Vermögensaufteilung bei Scheidung

Kommt es zur Scheidung, wird ermittelt, wie viel jeder Ehegatte während der Ehe an Vermögen „hinzugewonnen“ hat. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf Ausgleich in Geld.

Stufe Rechnung Beispiel
Anfangsvermögen Wert bei Eheschließung (ggf. + Erbschaften) z. B. 10.000 €
Endvermögen Vermögen bei Scheidungsantrag z. B. 80.000 €
Zugewinn Endvermögen − Anfangsvermögen 70.000 € Zugewinn
Ausgleichsanspruch Hälfte der Differenz beider Zugewinne z. B. 20.000 € Ausgleichszahlung

Ausschluss durch Ehevertrag & Gütertrennung

Die Zugewinngemeinschaft ist nur der gesetzliche Regelfall. Ehepartner können durch einen notariellen Vertrag abweichende Vereinbarungen treffen:

  • Gütertrennung: Kein Ausgleich bei Scheidung – Vermögen bleibt komplett getrennt.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Nur bestimmte Vermögenswerte werden ausgeschlossen (z. B. Firmenanteile).
  • Gütergemeinschaft: Gemeinsames Eigentum an allem – in der Praxis selten und komplex.

Praxis-Tipps und sinnvolle Schritte

Wer sich mit der Regelung zur Zugewinngemeinschaft auseinandersetzt, sollte folgende Schritte in Betracht ziehen – vor oder nach der Ehe:

1.

Vermögensdokumentation

Schon bei Eheschließung sollten Anfangsvermögen schriftlich und belegbar dokumentiert werden.

2.

Ehevertrag prüfen

Besonders bei Selbstständigen, Immobilien oder ungleicher Vermögenslage sollte über einen notariellen Ehevertrag nachgedacht werden.

3.

Vorsorge für Scheidungsfall

Bei Trennung rechtzeitig Auskunft zum Vermögen anfordern und juristische Unterstützung sichern.


Christian Hollmann

Christian Hollmann

SEO- & Legal-Tech Experte

Christian Hollmann ist erfahrener Internetunternehmer und ist spezialisiert auf die Digitalisierung und Sichtbarkeit von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Insolvenzrecht Medizinrecht Arbeitsrecht Verbraucherrecht