Die Online-Scheidung klingt verlockend: schnell, unkompliziert und weniger kostenintensiv. Doch was verbirgt sich wirklich hinter diesem Konzept? Und ist es für jeden geeignet? Dieser Leitfaden erklärt, wie eine Online-Scheidung funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Vor- und Nachteile es gibt. Alle Hinweise sind praxisnah gedacht – ersetzen aber keine individuelle Beratung.
Eine Online-Scheidung ist eine Form der Scheidung, bei der die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten zwischen Ihnen, Ihrem Anwalt und dem Gericht überwiegend digital stattfinden. Der Kernprozess bleibt gleich: Sie reichen einen Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und der Richter entscheidet im Scheidungstermin. Die Online-Komponente optimiert lediglich den Informationsaustausch und die Vorbereitung.
Wichtig: Es gibt keine „Scheidung ohne Gerichtstermin“. Der Gerichtstermin ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Online-Scheidung findet die gesamte Vorbereitung digital statt, nur der obligatorische Gerichtstermin wird persönlich wahrgenommen.
Eine Online-Scheidung kann in vielen Fällen erhebliche Vorteile mit sich bringen, vor allem wenn die Eheleute sich einig sind und keine komplexen Streitpunkte zu klären sind.
Der Prozess der Online-Scheidung lässt sich in der Regel in diese Phasen unterteilen:
Eine Online-Scheidung ist besonders bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll, bei der sich die Ehepartner bereits über alle Folgesachen (z. B. Vermögensaufteilung, Unterhalt) geeinigt haben. Bei Streitpunkten sind persönliche Gespräche oft unumgänglich.
Die Online-Scheidung eignet sich vor allem für eine einvernehmliche Scheidung. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Wie bei jeder Scheidung muss das gesetzliche Trennungsjahr eingehalten werden. Die Ehepartner müssen seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben. Der Scheidungsantrag kann jedoch schon kurz vor Ablauf des Jahres eingereicht werden.
Damit eine Scheidung reibungslos verläuft, sollten sich die Ehepartner vorab über alle wichtigen Punkte einigen. Zu diesen sogenannten Folgesachen gehören unter anderem:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner muss lediglich zustimmen.
Der **Versorgungsausgleich** regelt den Ausgleich der Rentenansprüche, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben. Dieser Ausgleich wird in den meisten Fällen automatisch vom Gericht durchgeführt.
Eine Ausnahme besteht bei sogenannten "Kurzehen", die maximal 3 Jahre gedauert haben. In diesem Fall kann der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners durchgeführt werden. Außerdem können die Eheleute den Versorgungsausgleich notariell ausschließen.
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Einkommen und Vermögen der Ehepartner abhängt. Bei einer Online-Scheidung lassen sich die Kosten senken, da oft nur ein Anwalt benötigt wird und weniger Aufwand für die Kommunikation anfällt. Es handelt sich hierbei um eine Gebührenvereinbarung, die unter dem gesetzlichen Mindestwert liegen kann. Beachten Sie, dass es immer Anwalts- und Gerichtskosten gibt.
Für den Fall, dass Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation die Gerichtskosten nicht selbst tragen können, besteht womöglich ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe). Diese muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Der Anwalt ist auch bei der Online-Scheidung Ihr zentraler Ansprechpartner. Er berät Sie, erstellt den Scheidungsantrag, reicht ihn beim Gericht ein und vertritt Sie im Scheidungstermin. Die digitale Kommunikation macht den Prozess effizienter, aber die juristische Expertise bleibt unverzichtbar.
Hier sind Antworten auf einige der häufigsten Fragen, die in der Praxis gestellt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Online-Scheidung für Sie infrage kommt, hängt von den konkreten Umständen ab.