Zone 80 mit 140 | Kosten (EUR) |
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Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.9 | 480,00 |
Auslagen & Gebühren | 28,50 |
Gesamtkosten | 508,50 |
Punkte in Flensburg | 2 Punkte |
Fahrverbot | 2 Monate Fahrverbot |
Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 988,50 |
mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 1.468,50 |
Zone 80 | km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
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mit 101 | 21 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
mit 102 | 22 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
mit 103 | 23 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
mit 105 | 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** |
mit 106 | 26 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 107 | 27 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 110 | 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 112 | 32 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 115 | 35 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 118 | 38 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 120 | 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 121 | 41 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 125 | 45 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 128 | 48 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 130 | 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 132 | 52 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 135 | 55 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 140 | 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 145 | 65 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
mit 150 | 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
mit 155 | 75 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
mit 160 | 80 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
mit 170 | 90 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. |
Sie wurden außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, oft in einem Baustellenbereich, mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle nur 80 km/h. Das bedeutet, Sie waren 60 km/h zu schnell unterwegs.
Solche Geschwindigkeitsverstöße gelten als Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Grundlage für die Sanktionen bilden der aktuelle Bußgeldkatalog sowie Paragraf 24 des Straßenverkehrsgesetzes.
Für die gemessene Überschreitung um 60 km/h sieht der Bußgeldkatalog ein Regelbußgeld in Höhe von 480,00 Euro vor. Zusätzlich werden 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen berechnet. Insgesamt können also Kosten in Höhe von 508,50 Euro auf Sie zukommen.
Besonders in Baustellen kann bei zu hoher Geschwindigkeit konsequent durchgegriffen werden, da dort ein erhöhtes Risiko für Arbeitskräfte und andere Verkehrsteilnehmer besteht.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckWenn Sie in einer 80er Zone mit 140 km/h geblitzt wurden und die Behörde von Vorsatz ausgeht, kann das deutlich teurer werden. Vorsätzlich bedeutet, dass Sie das Tempolimit nicht nur übersehen haben, sondern bewusst zu schnell gefahren sind – zum Beispiel, weil das Schild gut sichtbar war oder Sie die Strecke kannten.
In solchen Fällen darf das Bußgeld erhöht werden. Die Grundlage dafür ist Paragraf 3 Absatz 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung . Dort ist geregelt, dass bei vorsätzlichem Verhalten der Regelsatz verdoppelt werden kann.
In Ihrem Fall würde das bedeuten: Statt 480,00 Euro Bußgeld wären 960,00 Euro möglich. Hinzu kommen 28,50 Euro Gebühren. Insgesamt könnten also Kosten in Höhe von 988,50 Euro entstehen.
Die Verdopplung ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit. Die Bußgeldstelle prüft im Einzelfall, ob wirklich vorsätzlich gehandelt wurde. Hinweise auf Vorsatz können zum Beispiel auffälliges Fahrverhalten, frühere Verstöße oder besonders deutliche Beschilderung sein. In besonders gravierenden Fällen, etwa bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, rücksichtsloser Fahrweise oder wiederholten Verstößen, könnte das Bußgeld sogar über die einfache Verdopplung hinaus erhöht und auf 1440,00 Euro verdreifacht werden. Dies geschieht jedoch nur nach eingehender Prüfung durch die zuständige Behörde im Einzelfall.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h in der Zone 80 stellt einen A-Verstoß dar. Für Fahranfänger in der Probezeit drohen folgende zusätzliche Maßnahmen:
Die rechtliche Basis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 80-km/h-Zone bei gemessenen 140 km/h ergibt sich aus § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Für den konkreten Verstoß – eine Überschreitung von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften – ist die Tatbestandsnummer 11.1.9 relevant.
Wurden Sie in einer 80er-Zone mit 140 km/h geblitzt, erhalten Sie in der Regel wenige Tage später Post von der Behörde – entweder einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen oder eine Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die laut Behörde für den Verstoß verantwortlich ist. Ein Zeugenfragebogen wird hingegen dem Fahrzeughalter zugesendet, wenn die Fahrerin oder der Fahrer zum Tatzeitpunkt nicht eindeutig identifiziert werden konnte – zum Beispiel bei Verstößen mit einem Dienstfahrzeug .
Viele Bußgeldstellen ermöglichen bereits eine Online-Anhörung über unterschiedliche digitale Systeme.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Stadtverwaltung Stuttgart (stuttgart.de)
Landkreis Märkisch-Oderland (krz.de/804), Landkreis Teltow-Fläming (teltow.de)
Landkreis Rostock (dienste.rostock), Stadtverwaltung Schwerin (ks-mecklenburg.de), Landratsamt Ludwigslust-Parchim (ks-mecklenburg.de/2), Stadtamt Rostock (LKROS.de), Landkreis Rostock (LKROS.de)
Landkreis Gifhorn (itv-gifhorn.de), Landkreis Wesermarsch (krz.de/541)
Stadtverwaltung Mönchengladbach (itk-rheinland.de), Stadt Neuss (itk-rheinland.de/100), Stadtverwaltung Düsseldorf (itk-rheinland.de/111), Rhein-Kreis Neuss (itk-rheinland.de/900), Kreis Steinfurt (kreis-steinfurt.de), Kreis Minden-Lübbecke (krz.de), Städteregion Aachen (regioit.de/10), Kreis Gütersloh (regioit.de/160), Bußgeldstelle (regioit.de/160), Stadt Aachen (regioit.de/201)
Stadtverwaltung Dresden (dresden.de), Landkreis Görlitz (krz.de/707), Stadtverwaltung Görlitz (krz.de/707)
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung-online für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Stadtverwaltung Aalen (aalen/Anmeldung)
Stadt Prenzlau (prenzlau/Anmeldung)
Amt Usedom Nord (usedomnord/Anmeldung)
Stadt Achim (achim/Anmeldung), Landkreis Celle (lkcelle/Anmeldung)
Kreisstadt Siegburg (siegburg/Anmeldung)
Stadverwaltung Bitburg (bitburg/Anmeldung), Stadtverwaltung Trier (trier/Anmeldung)
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz (annaberg-buchholz/Anmeldung), Stadtverwaltung Borna (borna/Anmeldung), Stadtverwaltung Riesa (riesa/Anmeldung)
Stadtverwaltung Eisenach (eisenach/Anmeldung)
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Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung24 für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Landratsamt Bodenseekreis (.de), Bürgerdienst Friedrichshafen (.de), Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis (.de), Stadt Stockach (.de), Landkreis Tuttlingen (.de/1019), Stadt Rottweil (.de/1024), Stadt Schopfheim (.de/1025), Stadtverwaltung Schwäbisch Hall (.de/1027), Stadt Singen (.de/17), Stadt Singen (Hohentwiel) (.de/17)
Stadt Illertissen (.de), Kommunale Verkehrsüberwachung Neu-Ulm (.de/192), Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (.de/330)
Landkreis Heidekreis (.de), Landkreis Uelzen (.de), Landkreis Leer (.de), Landkreis Wolfenbüttel (.de), Landkreis Osterholz (.de), Landkreis Aurich (.de/1032)
Stadt Oberhausen (.de/1014), Kreis Heinsberg (.de/1017), Stadt Witten (.de/1020), Kreis Warendorf (.de/1022)
Stadtverwaltung Pirna (.de/1028), Landkreis Meißen (.de/1034), Grosse Kreisstadt Radebeul (.de/365)
Kreis Ostholstein (.de), Kreis Pinneberg (.de)
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Diese Bußgeldstellen nutzen oaportal für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Stadt Herrenberg (08115021), Grosse Kreisstadt Leonberg (08115028), Stadt Sindelfingen (08115045), Stadtverwaltung Esslingen (08116019), Stadt Ditzingen (08118011), Bußgeldstelle des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis (08119000), Stadt Spaichingen (08327046), Landkreis Reutlingen (08415000), Stadtverwaltung Reutlingen (08415000), Stadtverwaltung Tübingen (08416000)
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Diese Bußgeldstellen nutzen owi für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Stadt Nürtingen (08116049), Landkreis Calw (kreis-calw.de), Barock Stadt Rastatt (rastatt.de), Stadt Walldorf (Walldorf), Stadt Weinheim (weinheim), Stadt Wiesloch (wiesloch)
Landkreis Dahme-Spreewald (dahme-spreewald), Landkreis Elbe-Elster (lkee.de), Landkreis Ostprignitz Ruppin (o-p-r.info)
Landeshauptstadt Wiesbaden (06414000), Magistrat der Stadt Wächtersbach (06435029), Stadt Bad Nauheim (06440002), Regierungspräsidium Kassel (06600000)
Landkreis Vorpommern-Greifswald (kreis-vg)
Lankreis Emsland (emsland), Landkreis Helmstedt (itebo.de), Landkreis Ammerland (kdo ammerland), Landkreis Cloppenburg (kdo clp), Landkreis Stade (kdo lkstd), Landkreis Vechta (KDO Vec), Landkreis Osnabrück (landkreis-osnabrück), Landkreis Peine (landkreis-peine), Stadt Osnabrück (osnabrueck.de), Landkreis Schaumburg (schaumburg), Stadt Wolfsburg (stadt wolfsburg)
Kreis Euskirchen (civitec.de), Rhein-Sieg-Kreis (civitec.de), Rhein-Erft Kreis (civitec.de), Stadt Duisburg (duisburg.de), Kreis Lippe (kreis-vg.de), Stadt Hagen (stadt-hagen.de)
Landkreis Nordsachsen (LRA NOS 1), Vogtlandkreis (vogtlandkreis)
Landkreis Oldenburg (KDO Oldenburg Kreis), Kreis Segeberg (segeberg)
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Diese Bußgeldstellen nutzen owig für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Landkreis Potsdam-Mittelmark (potsdam-mittelmark.de)
Kreis Olpe (kreis-olpe), Stadt Siegen (siegen), Kreis Siegen-Wittgenstein (siegen-wittgenstein)
Stadtverwaltung Weimar (weimar)
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Diese Bußgeldstellen nutzen owiportal für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Stadtverwaltung Heilbronn (08121000), Stadt Bad Friedrichshall (08125005), Stadt Eppingen (08125026), Große Kreisstadt Bad Mergentheim (08128007), Stadt Wertheim (08128131), Stadtverwaltung Baden-Baden (08211000), Stadt Karlsruhe (08212000), Stadt Bretten (08215007), Rechtsamt Stadt Heidelberg (08221000), Stadtverwaltung Mannheim (08222000), Rhein-Neckar-Kreis (08226000), Stadt Schwetzingen (08226084), Stadt Sinsheim (08226085), Stadtverwaltung Pforzheim (08231000), Stadtverwaltung Calw (08235085), Landratsamt Enzkreis (08236000), Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (08315000), Landratsamt Emmendingen (08316000), Stadt Emmendingen (08316011), Stadt Waldkirch (08316056), Landratsamt Ortenaukreis (08317000), Stadtverwaltung Konstanz (08335000), Große Kreisstadt Radolfzell (08335063), Stadtverwaltung Lörrach (08336000), Stadt Rheinfelden (08336069), Stadtverwaltung Weil am Rhein (08336091), Landkreis Waldshut (08337000), Stadtverwaltung Ravensburg (service.ravensbrueck.de), Stadt Ravensburg (service.ravensburg.de)
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Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel folgende Angaben:
Außerhalb geschlossener Ortschaften – wie in der Zone 80 – gelten in der Regel geringere Gefährdungspotenziale als innerorts. Dennoch stellt eine erhebliche Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit auch außerorts ein ernstzunehmendes Verkehrsrisiko dar, insbesondere bei dichtem Verkehr, Baustellen oder schlechten Sichtverhältnissen. Die Sanktionen fallen hier etwas milder aus als bei vergleichbaren Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften, können aber bei besonders gravierenden Überschreitungen deutlich ansteigen.
Wenn Sie in einer Zone 80 mit 140 km/h geblitzt wurden, prüfen Sie sorgfältig, ob die Messung korrekt erfolgt ist. Mögliche Fehlerquellen wie ungenaue Messgeräte, fehlerhafte Zuordnung des Fahrzeugs oder unzureichende Beschilderung können einen Einspruch rechtfertigen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.
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