46 km/h zu schnell (PKW + Motorrad) | Sanktionen |
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Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.8 | 320,00 EUR |
Auslagen & Gebühren | 28,50 EUR |
Gesamtkosten | 348,50 EUR |
Punkte in Flensburg | 2 Punkte |
Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot |
Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 668,50 EUR |
mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 988,50 EUR |
Sie wurden außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 46 km/h zu schnell über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit PKW oder Motorrad geblitzt?
Gemäß § 3 Abs. 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts für PKW und Krafträder im Regelfall 100 km/h, sofern keine abweichende Beschilderung gilt. Eine Überschreitung um 46 km/h stellt einen außerörtlichen Geschwindigkeitsverstoß dar und wird nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) i. V. m. § 24 StVG geahndet.
Für diesen Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 46 km/h ist ein Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich können bei Zustellung des Bußgeldbescheids weitere 28,50 EUR an Verwaltungsgebühren durch die zuständige Bußgeldstelle anfallen. Die Gesamtkosten können somit bis zu 348,50 EUR betragen.
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Wird Ihnen bei einer Überschreitung von 46 km/h außerorts Vorsatz unterstellt (z. B. bewusstes Ignorieren bekannter Beschilderung), kann das Bußgeld von der zuständigen Behörde auch verdoppelt werden.
In besonders gravierenden Fällen, etwa bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, grob rücksichtsloser Fahrweise oder bei einschlägig vorbelasteten Personen, kann das vorgesehene Bußgeld bei einer Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h im Rahmen des behördlichen Ermessens auch über die einfache Verdopplung hinaus auf bis zu 988,50 EUR erhöht werden. Eine solche Erhöhung erfolgt jedoch ausschließlich auf Grundlage einer sorgfältigen Einzelfallprüfung durch die zuständige Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände.
Wer in einer Baustelle 46 km/h zu schnell fährt, muss mit verschärften Konsequenzen rechnen. Zwar gilt hier grundsätzlich dieselbe Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), doch Gerichte können bei klar ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen in Baustellen häufig Vorsatz unterstellen. Das bedeutet: Das vorgesehene Bußgeld (inkl. Auslagen & Gebühren) in Höhe von 348,50 EUR kann auf bis zu 668,50 EUR erhöht werden, weil die besondere Gefahrenlage (enger Fahrstreifen, Arbeiter im unmittelbaren Bereich) bewusst ignoriert wurde.
Auf deutschen Autobahnen gelten keine allgemeinen Tempolimits, wohl aber zahlreiche Beschränkungen durch Verkehrsschilder. Wer diese um 46 km/h überschreitet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 320,00 EUR. Besonders streng geahndet werden Verstöße in Bereichen mit Tempolimit 80, 100 oder 120 km/h, etwa an Autobahnkreuzen, Tunneln oder bei starkem Verkehrsaufkommen. Die Polizei setzt hier mobile und stationäre Blitzer ein, um gefährliche Situationen durch überhöhte Geschwindigkeit zu verhindern. Auf vielbefahrenen Strecken wie der A3, A5 oder A9 werden deshalb regelmäßig Kontrollen durchgeführt.
Bei der Ermittlung eines Geschwindigkeitsverstoßes von 46 km/h wird in der Regel eine messtechnische Toleranz vom Messwert abgezogen. Die Höhe der Toleranz hängt von der verwendeten Messtechnik und der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Für die behördliche Bewertung wird die Toleranz abgezogen. Der verwertbare Wert bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 46 km/h beträgt: 43 km/h .
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird für Fahranfänger als A-Verstoß gewertet. Es können folgende zusätzliche Maßnahmen drohen:
Die Sanktionen basieren auf § 3 Abs. 3 StVO sowie der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Maßgeblich ist die Tatbestandsnummer 11.1.8, die eine außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h erfasst.
Nach dem Blitzer erhalten Sie üblicherweise innerhalb weniger Tage eine Anhörung, einen Zeugenfragebogen oder Zugang zur Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die den Verkehrsverstoß mutmaßlich begangen hat. Ein Zeugenfragebogen geht an den Fahrzeughalter, wenn unklar ist, wer gefahren ist (z. B. bei Dienstfahrzeugen).
Viele Behörden ermöglichen mittlerweile eine Online-Anhörung über spezifische Portale.
In der folgenden Übersicht finden Sie deutsche Bußgeldstellen, die eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren ermöglichen. Die zuständigen Behörden setzen dabei auf unterschiedliche Systeme, etwa anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder anhoerung-online.de. Teilweise kommen auch Lösungen wie owiportal oder owi21oa.ekom21.de zum Einsatz. Manche Bußgeldbehörden verwenden zudem eigene OWI-Systeme.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
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Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel:
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Wurden Sie außerorts 46 km/h zu schnell geblitzt, empfiehlt sich häufig eine Prüfung der Messung – etwa bei ungünstigen Wetter- oder Verkehrsbedingungen, fehlerhafter Kalibrierung oder Technik des Messgeräts, Bedienfehlern der Beamten oder einer möglichen Fahrzeugverwechslung.
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Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
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Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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