Zone 30 mit 55 | Kosten (EUR) |
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Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.5 | 115,00 |
Auslagen & Gebühren | 28,50 |
Gesamtkosten | 143,50 |
Punkte in Flensburg | 1 Punkt |
Fahrverbot | Kein Fahrverbot |
Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 258,50 |
mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 373,50 |
Zone 30 | km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
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mit 51 | 21 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
mit 52 | 22 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
mit 53 | 23 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
mit 55 | 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen ** |
mit 56 | 26 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 60 | 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen ** |
mit 61 | 31 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 62 | 32 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 64 | 34 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 65 | 35 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 70 | 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 75 | 45 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 80 | 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen ** |
mit 90 | 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
mit 95 | 65 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
mit 100 | 70 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. |
Sie wurden in einer Tempo-30-Zone mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h gemessen. Das bedeutet eine Überschreitung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h.
In ausgewiesenen Tempo-30-Zonen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um einen innerörtlichen Geschwindigkeitsverstoß, der nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet wird. Je nach Höhe der Überschreitung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei wiederholten Verstößen auch Fahrverbote.
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Tempo-30-Zone auf 55 km/h, also 25 km/h zu schnell, beträgt das Bußgeld 115,00 EUR. Zusätzlich fallen in der Regel 28,50 EUR Verwaltungsgebühren an. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 143,50 EUR, die von der zuständigen Bußgeldstelle erhoben wird.
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckWird Ihnen in der Zone 30 mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h Vorsatz unterstellt (z.B. bewusste und wissentliche Überschreitung der Geschwindigkeit oder Missachtung bekannter Beschilderung), kann das Bußgeld von der Bußgeldstelle bei gleicher Tat in der Zone 30 bei Vorsatz sogar verdoppelt werden:
In besonders gravierenden Fällen – etwa bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, grob rücksichtsloser Fahrweise oder bei einschlägig vorbelasteten Personen – kann das vorgesehene Bußgeld in Höhe von 115,00 EUR im Rahmen des behördlichen Ermessens auch über die einfache Verdopplung hinaus erhöht werden. Eine solche Erhöhung erfolgt jedoch ausschließlich auf Grundlage einer sorgfältigen Einzelfallprüfung durch die zuständige Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände.
Auch in Tempo-30-Zonen wird bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen eine messtechnische Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen. Dieser Abzug dient dem Ausgleich möglicher Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung durch Radar, Laser oder andere Systeme. Besonders in Bereichen mit niedriger zulässiger Geschwindigkeit, wie in Tempo-30-Zonen, kann die Toleranz entscheidend für die Bewertung eines Verstoßes sein.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h in der Zone 30 stellt einen A-Verstoß dar. Für Fahranfänger in der Probezeit drohen folgende zusätzliche Maßnahmen:
Die Grundlage für die Sanktion einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 30 mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h bildet der § 3 Abs. 3 StVO in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die hier maßgebliche Tatbestandsnummer lautet 11.1.5 für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Diese regelt konkret die Sanktionen bei Überschreitungen innerorts.
Wenn Sie in der Zone 30 mit 55 km/h geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Zeugenfragebogen, oder eine Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die den Verkehrsverstoß mutmaßlich begangen hat. Ein Zeugenfragebogen wird an den Fahrzeughalter gesendet, wenn unklar ist, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren ist (z.B. bei Verkehrsverstößen mit dem Dienstfahrzeug)
Viele Bußgeldstellen ermöglichen schon eine Online-Anhörung mit unterschiedliche digitalen Systemen.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
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Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel folgende Angaben:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – insbesondere in der Zone 30 – wird von einer erhöhten Gefährdungslage ausgegangen. Fußgänger, Radfahrer und dichter Stadtverkehr erhöhen das Risiko erheblich. Deshalb fallen Sanktionen bei Tempoüberschreitungen in der Zone 30 deutlich strenger aus als bei vergleichbaren Verstößen außerorts.
Wenn Sie in einer Zone 30 mit 55 km/h geblitzt wurden, prüfen Sie genau, ob die Messung korrekt war. Blitzerfehler, falsche Zuordnung oder schlechte Beschilderung können eine Rolle spielen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.
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