JUSORA - Ihr gutes Recht

Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus innerorts & außerorts

mögliche Messfehler und Einwände

  1. Messgerätefehler durch falsche Kalibrierung oder technische Störungen
  2. Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation der Eichung
  3. Messunsicherheit durch ungünstige Wetter-, Sicht- oder Verkehrsverhältnisse
  4. Bedienfehler des Messbeamten oder unzulässige Geräteeinstellungen
  5. Verwechslungsgefahr bei mehreren Fahrzeugen auf der Messaufnahme

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – innerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1040€NeinEher nicht
11–1560€NeinEher nicht
16–201160€NeinPrüfen **
21–251175€NeinPrüfen **
26–302235€1 MonatPrüfen **
31–402340€1 MonatPrüfen **
41–502560€2 MonatePrüfen **
51–602700€3 MonatePrüfen **
über 602800€3 MonatePrüfen **
** Anzeige

Angeblich zu schnell mit dem Omnibus gefahren?

Wir prüfen Messung und Unterlagen und beraten zu Verteidigungsoptionen. Ersteinschätzung kostenlos & unverbindlich.

Zum Blitzer-Check
Angeblich mit dem Omnibus zu schnell gefahren
- Anzeige -

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – außerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1030€NeinEher nicht
11–1550€NeinEher nicht
16–201140€NeinPrüfen **
21–251150€NeinPrüfen **
26–301175€Nein*Prüfen **
31–402255€1 MonatPrüfen **
41–502480€1 MonatPrüfen **
51–602600€2 MonatePrüfen **
über 602700€3 MonatePrüfen **
* Bei 26–30 km/h außerorts besteht kein Regelfahrverbot; 1 Monat möglich als Wiederholungsfall (zweimal > 25 km/h binnen 12 Monaten).
** Anzeige

Omnibus-Geschwindigkeit: Überblick

Innerorts gilt für alle Kfz 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Außerorts dürfen Kraftomnibusse – auch mit Gepäckanhänger – grundsätzlich 80 km/h fahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. dd StVO). Fahren stehende Fahrgäste mit, sind außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 60 km/h zulässig (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc StVO). Auf Autobahnen und entsprechend ausgebauten Kraftfahrstraßen (baulich getrennte Richtungsfahrbahnen) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h für Omnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger und 60 km/h für Omnibusse mit Anhänger oder bei stehenden Fahrgästen (§ 18 Abs. 5 Nr. 1–2 StVO). Bestimmte Reisebusse ohne Anhänger dürfen bis 100 km/h fahren, wenn die in der StVO genannten technischen und dokumentarischen Voraussetzungen erfüllt sind (Eintragung der 100 km/h, Reisebestuhlung, Gurte an allen Sitzen, Geschwindigkeitsbegrenzer u. a.) (§ 18 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. a–f StVO; Richtlinie 2001/85/EG). Diese Bus-100-Regel ist von der gesonderten „Tempo 100“-Ausnahmeverordnung für Anhänger-Gespanne zu unterscheiden (9. StVO-Ausnahmeverordnung).

Wichtig zur Begrifflichkeit

Kraftomnibus = Kfz zur Beförderung von Personen mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (typisch: Linien-/Reisebus). Gepäckanhänger ändern die Einstufung nicht; für Reisebusse kann unter strengen Voraussetzungen eine 100-km/h-Zulassung bestehen.

Zulässige Geschwindigkeit innerorts

  1. Grundsatz: Innerorts gilt für alle Kfz (also auch für Omnibusse) 50 km/h. Maßgeblich ist die allgemeine Geschwindigkeitsregel (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) sowie das Gebot der angepassten Geschwindigkeit (Sicht, Wetter, Verkehr, Fahrgäste etc.) (§ 3 Abs. 1 StVO).
  2. Niedrigere Limits durch Beschilderung: Geringere Höchstgeschwindigkeiten ergeben sich z. B. aus Tempo-30-Zonen (Anlage 3 StVO, Zeichen 274.1/274.2) oder aus örtlich angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen (Anlage 2 StVO, Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“). Die Anordnung solcher Maßnahmen erfolgt nach § 45 StVO.
  3. Verkehrsberuhigte Bereiche: In Bereichen mit Zeichen 325.1/325.2 gilt Schrittgeschwindigkeit; Fußgängerverkehr hat besondere Rücksichtsvorränge. Vgl. Anlage 3 StVO, Zeichen 325.1/325.2.
  4. Stehende Fahrgäste: Die besonderen 60-km/h-Grenzen für Omnibusse mit stehenden Fahrgästen gelten außerorts bzw. auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO; § 18 Abs. 5 StVO), nicht innerorts. Innerorts bleibt es beim Regellimit von 50 km/h (sofern kein niedrigeres Schild gilt).
  5. Haltestellen & Schulbus: Das Anfahren/Halten an Haltestellen ändert das Bus-Tempolimit nicht. Zu beachten sind jedoch besondere Pflichten und Schutzvorschriften rund um Haltestellen (insbesondere das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer bei Warnblinkanlage), vgl. § 20 StVO.
  6. Bussonderfahrstreifen: Eigene Fahrstreifen für Linienbusse (Anlage 2 StVO, Zeichen 245) regeln die Benutzung des Fahrstreifens, aber kein abweichendes Tempolimit. Es gelten die jeweils ausgeschilderten Geschwindigkeiten bzw. der 50-km/h-Grundsatz.
  7. Rücksichtspflichten: Aufgrund Fahrzeugmasse und Passagierzahl sind bremsbereites, vorausschauendes Fahren und ausreichender Abstand zwingend; Gefährdungen und unnötiger Lärm sind zu vermeiden (§ 1 StVO, § 3 Abs. 1 StVO).

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – innerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1040€NeinEher nicht
11–1560€NeinEher nicht
16–201160€NeinPrüfen **
21–251175€NeinPrüfen **
26–302235€1 MonatPrüfen **
31–402340€1 MonatPrüfen **
41–502560€2 MonatePrüfen **
51–602700€3 MonatePrüfen **
über 602800€3 MonatePrüfen **
** Anzeige

Kraftfahrstraße

Kraftfahrstraßen sind durch das Zeichen 331.1 (Anlage 3 StVO) gekennzeichnet; ab diesem Schild gelten die besonderen Regeln für Kraftfahrstraßen. Sie dürfen – wie Autobahnen – nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt (§ 18 Abs. 1 StVO).

Für die Höchstgeschwindigkeit von Omnibussen gilt auf Kraftfahrstraßen Folgendes:

  1. Außerhalb geschlossener Ortschaften und mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen (Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen) gelten die Autobahn-Grenzwerte nach § 18 Abs. 5 StVO:
    1. 80 km/h für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger (§ 18 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. c StVO),
    2. 60 km/h für Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit stehenden Fahrgästen (§ 18 Abs. 5 Nr. 2 Buchst. c StVO),
    3. bis 100 km/h für bestimmte Reisebusse ohne Anhänger, wenn sämtliche technischen und dokumentarischen Voraussetzungen erfüllt sind (Eintragung 100 km/h, Reisebestuhlung, Gurte an allen Sitzen, Geschwindigkeitsbegrenzer, u. a.), vgl. § 18 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. a–g StVO.
  2. Innerorts ausgewiesene Kraftfahrstraßen: Hier gilt grundsätzlich die innerörtliche 50-km/h-Grenze nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO, sofern nicht durch Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit angeordnet ist. Die speziellen Werte des § 18 Abs. 5 greifen nur auf Autobahnen und auf außerörtlichen Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen.
  3. Ohne Beschilderung „Kraftfahrstraße“ (keine Zeichen 331.1/331.2) handelt es sich trotz „autobahnähnlichen“ Ausbaus rechtlich nicht um eine Kraftfahrstraße; dann gelten die allgemeinen außerörtlichen Limits des § 3 Abs. 3 StVO (für Omnibusse i. d. R. 80/60 km/h je nach Fallgruppe).

Wichtig

Nicht jede „autobahnähnliche“ Bundesstraße ist eine Kraftfahrstraße. Maßgeblich ist die Beschilderung mit Zeichen 331.1/331.2 (Anlage 3 StVO).

Auf Kraftfahrstraßen gelten außerdem die Autobahn-typischen Verbote: Wenden und Rückwärtsfahren sind untersagt, Halten (auch auf Seitenstreifen) ist verboten (§ 18 Abs. 7–8 StVO).

Zugang nur für Fahrzeuge mit bbH > 60 km/h; auch Anhänger müssen geeignet sein (§ 18 Abs. 1 StVO).

Zulässige Geschwindigkeit außerorts (Landstraße)

Außerorts unterscheidet die StVO vor allem danach, ob stehende Fahrgäste mitfahren. Mit Gepäckanhänger gelten bei Landstraßen weiter 80 km/h.

Fahrzeug/Fall km/h außerorts Hinweise
Omnibus ohne stehende Fahrgäste (Linie/Überland/Reise) 80 Gilt für Omnibusse generell; Gepäckanhänger ändert außerorts nichts (weiter 80 km/h).
Omnibus mit stehenden Fahrgästen 60 Wenn nicht für alle Fahrgäste Sitzplätze vorhanden sind, max. 60 km/h außerhalb geschl. Ortschaften.
Omnibus mit Gepäckanhänger 80 Gepäckanhänger ist außerorts zulässig bis 80 km/h; auf Autobahn/Kraftfahrstraße siehe unten.

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Omnibus – außerorts

km/hPkt.BGFBEinspruch?
bis 1030€NeinEher nicht
11–1550€NeinEher nicht
16–201140€NeinPrüfen **
21–251150€NeinPrüfen **
26–301175€Nein*Prüfen **
31–402255€1 MonatPrüfen **
41–502480€1 MonatPrüfen **
51–602600€2 MonatePrüfen **
über 602700€3 MonatePrüfen **
* Bei 26–30 km/h außerorts besteht kein Regelfahrverbot; 1 Monat möglich als Wiederholungsfall (zweimal > 25 km/h binnen 12 Monaten).
** Anzeige

Autobahn & 100 km/h für Reisebusse

  1. 80 km/h für Omnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger.
  2. 60 km/h mit Anhänger oder bei stehenden Fahrgästen.
  3. Bis 100 km/h für Omnibusse ohne Anhänger, wenn u. a. in der Zulassungsbescheinigung Teil I 100 km/h eingetragen sind, Reisebestuhlung vorhanden ist, alle Sitze (und Rollstuhlplätze) mit Gurten ausgerüstet sind, ein Geschwindigkeitsbegrenzer auf max. 100 km/h verbaut ist und die konstruktiven Anforderungen (Richtlinie 2001/85/EG/UN-ECE-R 107) erfüllt sind.

Bußgeldverfahren wegen Bus-Tempolimit?

Wir prüfen Akte, Messaufbau und Dokumente – insbesondere bei drohenden Punkten/Fahrverbot.

Zum Blitzer-Check
Mit dem Omnibus geblitzt – was tun?
- Anzeige -

Omnibus mit (Gepäck-)Anhänger

  1. Landstraße: 80 km/h (mit Gepäckanhänger unverändert).
  2. Kraftfahrstraße/Autobahn: 80 km/h ohne Anhänger/mit Gepäckanhänger; 60 km/h mit Anhänger oder bei stehenden Fahrgästen.
  3. Tempo-100: gilt nur für Omnibusse ohne Anhänger bei Erfüllung aller Voraussetzungen.

Tachograf & Kontrolle

Im gewerblichen Personenverkehr (Linien-/Gelegenheitsverkehr) ist der digitale Fahrtenschreiber (Tachograf) verpflichtend. Grundlage sind u. a. Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (Tachografen) und Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Lenk-/Ruhezeiten). Erfasst werden u. a. Geschwindigkeitsverläufe, Lenk- und Ruhezeiten, Wegimpulse, Identifikations-/Positionsdaten sowie Ereignisse/Fehler. Polizei und BALM können Daten auslesen; Verstöße und Manipulationen sind bußgeldbewehrt.

Lohnt sich ein Einspruch?

Ja, in vielen Fällen – besonders bei Punkten oder Fahrverbot. Ansatzpunkte sind z. B. fehlerhafte Kalibrierung/Eichung, ungünstige Messbedingungen, unzulässige Geräteeinstellungen, Bedienfehler oder Zuordnungsprobleme bei Mehrfachaufnahmen.

– Anzeige –
Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker

Blitzer-Check vom ADAC Vertragsanwalt

  • Kostenloser Check
  • Einspruch prüfen
  • Strafe verhindern

Jusora bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit Ihre Blitzermessung von unserem Experten auf Messfehler und fehlende Messdaten überprüfen zu lassen.

Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Sind Sie rechtsschutzversichert?
Ja
Nein
Für Ihren kostenlosen Blitzer-Check benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten:
Anrede
Hinweis: Mit Absenden des Formulars werden Ihre Angaben an den benannten Partneranwalt übermittelt.
Datenschutzhinweise (Kurzfassung)

Verantwortlicher: Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401, E-Mail: info | at | jusora.de

Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage zur Ersteinschätzung und ggf. Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; bei Mandatsanbahnung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bis zur Weiterleitung/Abschluss; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf, Beschwerde.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.


FAQ: Häufige Fragen

** Anzeige

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht:

Fahrverbot umgehenFahrverbot legal umgehen
Alle Artikel anzeigen

weitere Paragraphen & Rechtswissen

Bußgelstellen A-Z

JUSORA – Ihr gutes Recht

Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.

Mehr über JUSORA

Mehr über Online-Anhörung




Aktuelle Blitzer auf Autobahnen & Bundesstraßen

Übersicht Blitzer auf Bundesfernstraßen