JUSORA - Ihr gutes Recht
Rotlichtverstoß, Stand:

Vorwerfbare Rotzeit von 1,7 Sekunden
qualifizierter Rotlichverstoß über 1 Sekunde

Rote Ampel überfahren und ein Schreiben mit vorwerfbarer Rotlichtzeit erhalten?
qualifizierter Rotlichtverstoß BG Pkt. FV Einspruch
vorwerfbare Rotzeit 1,7 Sekunden 200,00 2 1 Monat Prüfen **
vorwerfbare Rotzeit 1,7 Sekunden + Gefährdung 320,00 2 1 Monat Prüfen **
vorwerfbare Rotzeit 1,7 Sekunden + Sachbeschädigung 360,00 2 1 Monat Prüfen **
Bitte beachten Sie: Während der Probezeit gilt das Überfahren einer roten Ampel als schwerwiegender A-Verstoß. Für Fahranfänger resultiert daraus eine Verlängerung der Probezeit um zwei zusätzliche Jahre. Mit Zustellung des Bußgeldbescheids fallen zusätzlich 28,50 EUR Gebühren und Auslagen an, die zum eigentlichen Regelbußgeld addiert werden.
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld (EUR) | FV = Fahrverbot

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1,7 Sekunden über Rot – Welche Strafen drohen?

1,7 Sekunden ist etwa so lang wie die Dauer einer kurzen Reaktionszeit. Wer bei einer roten Ampel noch 1,7 Sekunden über Rot fährt, begeht eine qualifizierte Rotlichtmissachtung. Juristisch wird dies als Rotlichtverstoß bezeichnet und fällt unter die Ordnungswidrigkeiten des Straßenverkehrs.

Im Regelfall sieht der Bußgeldkatalog (BKatV) hierfür ein Bußgeld von 200 € vor. Zusätzlich werden 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sowie ein Fahrverbot von 1 Monat Monat(en) verhängt.

Kommt es bei der Rotlichtfahrt zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar zu einer Sachbeschädigung, erhöhen sich die Sanktionen erheblich. In diesen Fällen drohen Bußgelder von bis zu 360 €, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu 1 Monat.

Die rechtliche Grundlage für das Überfahren einer roten Ampel findet sich in § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO (Ampelzeichen), in Verbindung mit § 49 StVO (Ordnungswidrigkeiten) und § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Die konkrete Einordnung und Höhe der Strafen ergibt sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).

Damit gilt: 1,7 Sekunden (eins Komma sieben Sekunden) über Rot sind keineswegs ein „Kavaliersdelikt“, sondern können schnell zu empfindlichen Strafen führen – vom Bußgeld über Punkte bis hin zum Fahrverbot.

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Rotlichtverstoß mit vorwerfbarer Rotzeit von 1,7 Sekunden?

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Ist ein Einspruch gegen den Rotlichtblitzer  sinnvoll?

Wer steht hinter JUSORA ?

Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA - Ihr gutes Recht bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß – wo liegt 1,7 Sekunden?

Entscheidend ist die 1,0-Sekunden-Grenze beim Rotlichtverstoß:
Bei 1,7 Sekunden handelt es sich nach dieser Einordnung um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Das ist für die Bußgeldhöhe, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot maßgeblich.

Hinweis zur 1-Sekunden-Grenze

Ab 1,0 Sekunde Rotlicht spricht man juristisch vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Hier drohen deutlich strengere Sanktionen, häufig inklusive Fahrverbot.

Rechtliche Grundlage: § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO (Ampelzeichen) i. V. m. § 49 StVO (Ordnungswidrigkeiten) und § 24 StVG. Die konkreten Sanktionen ergeben sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).

Tabelle einfacher Rotlichtverstoß - Rote Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot 1 90€ Nein Prüfen **
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot und andere gefährdet 2 200€ 1 Monat Prüfen **
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung 2 240€ 1 Monat Prüfen **
** Anzeige | Pkt. = Punkte | BG = Bußgeld | FV = Fahrverbot

Tabelle qualifizierter Rotlichtverstoß - Rote Ampel länger als 1 Sekunde lang rot

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot 2 200€ 1 Monat Prüfen **
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot und andere gefährdet 2 320€ 1 Monat Prüfen **
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung 2 360€ 1 Monat Prüfen **
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Konsequenzen für Fahranfänger in der Probezeit mit einer vorwerfbaren Rotlichtzeit von 1,7 Sekunden

Auch wenn 1,7 Sekunden etwa so lang ist wie die Dauer einer kurzen Reaktionszeit, haben alle Rotlichtverstöße trotzdem erhebliche Auswirkungen während der Probezeit. Ein Rotlichtverstoß mit einer vorwerfbaren Rotzeit von 1,7 Sekunden gilt in der Probezeit immer als A-Verstoß. Damit ist das Überfahren der roten Ampel für Fahranfänger ein besonders relevanter Tatbestand.

  1. Beim 1. A-Verstoß: Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre und verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
  2. Beim 2. A-Verstoß: Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
  3. Beim 3. A-Verstoß: Regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fahrer auf Probe in Deutschland

Bei 1,7 Sekunden über Rot liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Zusätzlich zum Bußgeld, den Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot kommen für Fahranfänger die Probezeitmaßnahmen hinzu. Wer das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.

Wichtig: Kommt Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, steigen die Regelsanktionen (höheres Bußgeld, mehr Punkte, ggf. längeres Fahrverbot). An den Probezeitfolgen (A-Verstoß) ändert das nichts – sie kommen zusätzlich.

Rechtliche Grundlagen beim Rotlichtverstoß

Damit klar ist, warum 1,7 Sekunden über Rot rechtlich so streng bewertet werden: Die Grundlagen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt.

  1. § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO: Rotlicht bedeutet „Halt vor der Kreuzung“.
  2. § 49 StVO: Wer das Rotlicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  3. § 24 StVG: Regelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot).
  4. BKatV – Bußgeldkatalog-Verordnung: Legt genau fest, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß gelten – differenziert auch bei Gefährdung und Sachbeschädigung.

Hintergrund: Die strikte Ahndung soll sicherstellen, dass rote Ampeln als elementare Verkehrszeichen respektiert werden. Selbst Bruchteile von Sekunden können in kritischen Verkehrssituationen den Unterschied zwischen Unfallvermeidung und Kollision ausmachen.

Was passiert nach dem Blitzer bei 1,7 Sekunden über Rot?

Wer eine Ampel bei Rot überfährt, wird häufig durch eine stationäre Rotlichtüberwachung („Starenkasten“) oder durch Induktionsschleifen erfasst. Auch mobile Blitzer können Rotlichtverstöße dokumentieren. Bei 1,7 Sekunden Rotlichtzeit wird der Verstoß eindeutig als qualifizierter Rotlichtverstoß gespeichert.

  1. Messung: Das System registriert die Zeit seit Umschalten der Ampel auf Rot (meist in Zehntelsekunden).
  2. Beweisaufnahme: Auslösung von Foto oder Video, oft mit Erfassung von Fahrer und Kennzeichen.
  3. Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Der Fahrzeughalter erhält Post mit Gelegenheit zur Stellungnahme.
  4. Bußgeldbescheid: Festsetzung von Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot nach BKatV.
  5. Rechtsmittel: Innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

Praxis-Hinweis zum Ablauf nach einem Rotlichtverstoß

Wer bei Rot geblitzt wird, erhält zunächst keinen Bußgeldbescheid, sondern eine Anhörung. Diese ist nicht zu unterschätzen: Angaben können später im Verfahren verwendet werden. Bei 1,7 Sekunden über Rot drohen bereits empfindliche Sanktionen – ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann Fahrverbot bedeuten.

Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch gegen den Rotlichtverstoß eingelegt werden.

Ist ein Einspruch ratsam bei Rotlichtverstößen mit einer vorwerfbaren Rotlichtzeit von 1,7 Sekunden?

Gegen die Anhörung oder den Bußgeldbescheid kann man vorgehen: Ungenaue Eichung, fehlerhafte Aufstellung, Softwarefehler oder eine zu kurze Gelbphase können die Messung von 1,7 Sekunden verfälschen oder ungültig machen.

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Jusora bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit Ihre Blitzermessung von unserem Experten auf Messfehler und fehlende Messdaten überprüfen zu lassen.

Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Sind Sie rechtsschutzversichert?
Ja
Nein
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Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

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