www.anhoerung24.de Was ist das?
Anhoerung24 ist ein von vielen Bußgeldstellen eingesetztes Online-Portal, über das Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeben können. Anstelle eines Papierformulars, das per Post zurückgeschickt werden muss, erfolgt die Kommunikation hier komplett digital. Das spart Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Behörde.
Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie das Landratsamt Bodenseekreis (512), die Große Kreisstadt Radebeul (365), der Landkreis Meißen (1034), der Landkreis Verden (1045), der Kreis Heinsberg (1017) oder der Landkreis Cuxhaven (1039) ihre Online-Anhörungen über anhoerung24.de. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über www.anhoerung24.de.
Ziel der
Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt.
Typische Anlässe sind etwa
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Rotlichtverstöße,
Abstandsverstöße
oder Handy am Steuer.
Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um
22 km/h,
25 km/h,
26 km/h,
oder
30 km/h
tauchen dort regelmäßig als Anlass auf.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um dich bei Anhoerung24 einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
ℹ️ Hinweis zur rechtlichen Belehrung über anhoerung24
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: In owi gemachte Angaben und hochgeladene Dateien können im Verfahren verwendet werden.
Ist www.anhoerung24.de seriös?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob anhoerung24 vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich hierbei nicht um ein privates Unternehmen, sondern um ein offizielles Online-Portal, das direkt von Bußgeldstellen in Deutschland eingesetzt wird. Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizienter und papierlos abzuwickeln.
Die Daten, die über anhoerung24 übermittelt werden, laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweilige Behörde zugänglich. Auch das Design und der Aufbau des Portals orientieren sich an behördlichen Standards, sodass die Authentizität überprüfbar ist. Wichtig ist allerdings, die Webadresse www.anhoerung24.de genau zu prüfen, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob du deine Stellungnahme nun klassisch per Post oder online über anhoerung24 abgibst, bleibt dir überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von vielen Kommunen aktiv genutzter Weg, um deine Angaben schnell und unkompliziert an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 37 Bußgeldstellen www.anhoerung24.de
Immer mehr Bußgeldstellen führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über anhoerung24.de durch. In der folgenden Übersicht findest du alle bei jusora gelisteten Behörden, die dieses Portal nutzen.
anhoerung24.de Bußgeldstellen – regionale Kennungen & Zusatzcodes
Manche Bußgeldstellen, die www.anhoerung24.de nutzen, sind unter einer speziellen Kennung erreichbar, zum Beispiel 17, 30, 192, 330, 1014, 1017, 1020, 1021, 1024, 1025, 1027, 1028 oder 1032. Diese Kennziffern werden oft im Schreiben oder in der Portal-URL genannt und helfen bei der gezielten Suche nach der zuständigen Behörde. In der folgenden Übersicht findest du alle bei jusora gelisteten Bußgeldstellen mit ihrem jeweiligen Zusatzcode.
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von anhoerung24
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Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung anhoerung24.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
- Einloggen: Zugangsdaten eingeben und bestätigen
- Belehrung lesen: Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast
- Stellungnahme abgeben: Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlichen fahrzeugführenden Person machen
- Unterlagen hochladen: Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen
- Absenden & speichern: Nach dem Absenden solltest du die Bestätigung sichern
Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstelle, die die Domain www.anhoerung24.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort online antworten. Fülle das Formular auf anhoerung24.de erst aus, nachdem du dir – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt hast. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:
- Zugangsdaten exakt eingeben – achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung.
- Die Frist aus dem Schreiben genau im Blick behalten.
- Die Belehrung vollständig und aufmerksam lesen, bevor du Angaben machst – um ungewollte Selbstbelastung zu vermeiden.
- Vor dem Absenden prüfen, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest.
- Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt abspeichern oder ausdrucken.
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website www.anhoerung24.de optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit anhoerung24. Manche setzen stattdessen auf das OWi-Portal oder eigene Online-Lösungen. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld, ist es meist ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – und zwar bevor du das Formular bei Anhoerung24 ausfüllst. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und gemeinsam mit dir entscheiden, ob und wie du dich äußern solltest.
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Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
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Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
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Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)