Was ist anhoerung.krz.de?
anhoerung.krz.de ist die Website, die von vielen Bußgeldstellen genutzt wird, damit Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren online abgeben können. Anstelle eines Papierformulars per Post läuft die Kommunikation hier komplett digital. Das spart Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Behörde.
Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie die Stadtverwaltung Görlitz (707) aus Sachsen, der Kreis Minden-Lübbecke (440), der Landkreis Wesermarsch (541), oder der Landkreis Märkisch-Oderland (804) ihre Online-Anhörungen über krz.de. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über anhoerung.krz.de.
Ziel der
Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt.
Typische Anlässe sind etwa
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Rotlichtverstöße,
Abstandsverstöße
oder Handy am Steuer.
Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um
25 km/h,
26 km/h oder
28 km/h
tauchen dort regelmäßig als Anlass auf.
Innerorts droht ab
31 km/h zu schnell
ein Fahrverbot von 1 Monat
Mit dem Online-Fragebogen über krz.de will die zuständige Behörde also ermitteln, wer das Fahrzeug gefahren hat. Die Teilnahme am Online-Verfahren und Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Schweigen ist zulässig. Angaben zur Person müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um dich bei anhoerung.krz.de einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
ℹ️ Hinweis zur rechtlichen Belehrung über anhoerung.krz.de
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: In anhoerung.krz.de gemachte Angaben und hochgeladene Dateien können im Verfahren verwendet werden.
Derzeit nutzen 12 Bußgeldstellen www.anhoerung.krz.de
Immer mehr Bußgeldstellen führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über anhoerung.krz.de durch. In der folgenden Übersicht findest du alle bei jusora gelisteten Behörden, die dieses Portal nutzen. Manche Bußgeldstellen verwenden dabei eine leicht abgewandelte Adresse mit einem zusätzlichen Zahlencode wie 100, 440, 503, 541, 707, 804 am Ende der URL von www.anhoerung.krz.de.de.
| Behörde | Portal/URL |
|---|---|
| Bayern | |
| Bußgeldstelle Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte | anhoerung.krz.de/883 |
| Brandenburg | |
| Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland | anhoerung.krz.de/804 |
| Niedersachsen | |
| Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch | anhoerung.krz.de/541 |
| Nordrhein-Westfalen | |
| Bußgeldstelle Kreis Lippe | anhoerung.krz.de/100 |
| Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke | anhoerung.krz.de/300 |
| Bußgeldstelle Stadt Minden | anhoerung.krz.de/440 |
| Bußgeldstelle Kreis Paderborn | anhoerung.krz.de/201 |
| Bußgeldstelle Stadtverwaltung Solingen | anhoerung.krz.de/503 |
| Sachsen | |
| Bußgeldstelle Landkreis Görlitz | anhoerung.krz.de/707 |
| Bußgeldstelle Stadtverwaltung Görlitz | anhoerung.krz.de/707 |
| Schleswig-Holstein | |
| Bußgeldstelle Kreis Stormarn | anhoerung.krz.de/609 |
| Thüringen | |
| Bußgeldstelle Stadtverwaltung Gera | anhoerung.krz.de/490 |
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen über die Website von anhoerung.krz.de
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Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung krz.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
- Einloggen: Zugangsdaten eingeben und bestätigen
- Belehrung lesen: Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast
- Stellungnahme abgeben: Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlichen fahrzeugführenden Person machen
- Unterlagen hochladen: Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen
- Absenden & speichern: Nach dem Absenden solltest du die Bestätigung sichern
Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstelle, die die Domain www.anhoerung.krz.de.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort online antworten. Fülle das Formular auf krz.de.de erst aus, nachdem du dir – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt hast. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:
- Zugangsdaten exakt eingeben – achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung.
- Die Frist aus dem Schreiben genau im Blick behalten.
- Die Belehrung vollständig und aufmerksam lesen, bevor du Angaben machst – um ungewollte Selbstbelastung zu vermeiden.
- Vor dem Absenden prüfen, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest.
- Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt abspeichern oder ausdrucken.
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website www.anhoerung.krz.de optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit anhoerung.krz.de. Manche setzen stattdessen auf das OWi-Portal oder eigene Online-Lösungen. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, Messunterlagen prüfen und die passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – noch bevor du deine Angaben im KRZ-Portal ausfüllst.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Unser Experte für Verkehrsrecht prüft gerne Ihre Online Anhörung der Behörde auf Fehler. Viele Betroffene wehren sich.
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Datenschutzhinweise (Kurzfassung)
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)





