www.owianhoerung.ssl.civitec.de.de Was ist das?
owianhoerung.ssl.civitec.de ist ein von Bußgeldstellen aus Nordrhein-Westfalen eingesetztes Online-Portal, über das Betroffene ihre Stellungnahme im Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeben können. Anstelle eines Papierformulars, das per Post zurückgeschickt werden muss, erfolgt die Kommunikation hier komplett digital. Das spart Zeit, Porto und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch die Behörde.
Besonders häufig versenden Bußgeldstellen wie der Rhein-Erft Kreis oder der Rhein-Sieg-Kreis ihre Online-Anhörungen über owianhoerung.ssl.civitec.de.de. Wer also Post von einer dieser Stellen erhält, findet meist einen Hinweis auf die digitale Anhörung über www.owianhoerung.ssl.civitec.de.de.
In Nordrhein-Westfalen werden Online-Anhörungen besonders häufig im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen verschickt, etwa bei Blitzer Messungen auf der A3 km 13.630 bei Lohmar, im Bereich des A59 km 8,8 bei Monheim oder auf der A46 km 65,114 bei Heinsberg. Typische Anlässe sind Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um 21 km/h, 22 km/h, 24 km/h, 27 km/h oder 30 km/h. Ab einer Überschreitung von 41 km/h außerorts drohen Fahrverbote. Auch gravierendere Verstöße – etwa bei 45 km/h, 47 km/h, 52 km/h oder sogar 71 km/h – kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls regelmäßig zu einer Online-Anhörung.
Ziel der
Online-Anhörung ist die Klärung des Sachverhalts, insbesondere wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist und wie sich der Vorwurf darstellt.
Typische Anlässe sind etwa
Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Rotlichtverstöße,
Abstandsverstöße
oder Handy am Steuer.
Zugang & Login – Aktenzeichen und Passwort
Um dich bei owianhoerung.ssl.civitec.de einzuloggen, benötigst du zwei Angaben aus dem Schreiben der Bußgeldstelle: das Aktenzeichen und ein individuelles Passwort. Diese stehen meist deutlich auf der ersten oder zweiten Seite des Schreibens.
ℹ️ Hinweis zur rechtlichen Belehrung über owianhoerung.ssl.civitec.de
Nach § 55 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO muss die Bußgeldstelle Betroffene belehren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Außerdem darf jederzeit ein/e Verteidiger/in hinzugezogen werden.
- Pflichtangaben (§ 111 OWiG): Angaben zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Freiwillig zur Sache: Angaben zum Vorwurf (Ablauf, Fahrereigenschaft, Belege) sind freiwillig. Schweigen ist zulässig.
- Rechtsbeistand: Du kannst vor oder während der Online-Anhörung rechtlichen Rat einholen bzw. eine/n Verteidiger/in beauftragen.
- Verwendung der Angaben: Auf www.owianhoerung.ssl.civitec.de getätigte Angaben und hochgeladene Dateien können im Verfahren verwendet werden.
Ist www.owianhoerung.ssl.civitec.de.de seriös?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob owianhoerung.ssl.civitec.de vertrauenswürdig ist. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich hierbei nicht um ein privates Unternehmen, sondern um ein offizielles Online-Portal, das direkt von Bußgeldstellen aus Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird. Behörden nutzen es, um die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren effizienter und papierlos abzuwickeln.
Die Daten, die über owianhoerung.ssl.civitec.de übermittelt werden, laufen verschlüsselt und sind nur für die jeweilige Behörde zugänglich. Auch das Design und der Aufbau des Portals orientieren sich an behördlichen Standards, sodass die Authentizität überprüfbar ist. Wichtig ist allerdings, die Webadresse owianhoerung.ssl.civitec.de.de genau zu prüfen, um nicht auf betrügerische Nachahmungen hereinzufallen.
Ob du deine Stellungnahme nun klassisch per Post oder online über owianhoerung.ssl.civitec.de abgibst, bleibt dir überlassen. Das Portal ist ein offizieller, sicherer und von vielen Kommunen aktiv genutzter Weg, um deine Angaben schnell und unkompliziert an die zuständige Bußgeldstelle zu übermitteln.
Derzeit nutzen 3 Bußgeldstellen www.owianhoerung.ssl.civitec.de.de
Immer mehr Bußgeldstellen führen die Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren inzwischen papierlos über owianhoerung.ssl.civitec.de.de durch. In der folgenden Übersicht findest du alle bei jusora gelisteten Behörden, die dieses Portal nutzen.
Behörde | Portal/URL |
---|---|
Nordrhein-Westfalen | |
Bußgeldstelle Rhein-Erft Kreis | owianhoerung.ssl.civitec.de |
Bußgeldstelle Kreis Euskirchen | owianhoerung.ssl.civitec.de |
Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis | owianhoerung.ssl.civitec.de |
Viele Betroffene wehren sich gegen fehlerhafte Online Anhörungen von owianhoerung.ssl.civitec.de
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Zum Bußgeld-Check
Schritt-für-Schritt: Online-Anhörung owianhoerung.ssl.civitec.de.de
Die eigentliche Online-Anhörung läuft in mehreren einfachen Schritten ab:
- Einloggen: Zugangsdaten eingeben und bestätigen
- Belehrung lesen: Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten du hast
- Stellungnahme abgeben: Entweder als Fahrer bestätigen oder – falls zulässig – Angaben zur tatsächlichen fahrzeugführenden Person machen
- Unterlagen hochladen: Optional kannst du Beweise oder Dokumente anhängen
- Absenden & speichern: Nach dem Absenden solltest du die Bestätigung sichern
Plane für die gesamte Online-Anhörung etwa 10–15 Minuten ein. Du kannst den Vorgang in der Regel nicht zwischenspeichern – fange also erst an, wenn du alle Angaben parat hast.
Fristen & rechtzeitige Beratung
Im Schreiben der Bußgeldstelle, die die Domain www.owianhoerung.ssl.civitec.de.de nutzen, ist eine Frist angegeben, bis wann die Anhörung abgeschlossen sein muss. Auch wenn diese Frist oft mehrere Tage oder Wochen beträgt, solltest du nicht unüberlegt sofort online antworten. Fülle das Formular auf owianhoerung.ssl.civitec.de.de erst aus, nachdem du dir – falls möglich – rechtlichen Rat eingeholt hast. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, welche Angaben sinnvoll sind, um unnötige Selbstbelastung zu vermeiden, und ob es strategisch besser ist, zunächst zu schweigen.
- Anzeige -Auch falsche oder widersprüchliche Angaben können Folgen haben – von einem erhöhten Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren, wenn der Verdacht einer falschen Verdächtigung besteht.
Typische Fehler vermeiden
Viele Probleme entstehen, weil Betroffene vorschnell reagieren oder kleine Details übersehen. Mit ein paar einfachen Grundregeln kannst du typische Fallstricke vermeiden:
- Zugangsdaten exakt eingeben – achte auf korrekte Groß- und Kleinschreibung.
- Die Frist aus dem Schreiben genau im Blick behalten.
- Die Belehrung vollständig und aufmerksam lesen, bevor du Angaben machst – um ungewollte Selbstbelastung zu vermeiden.
- Vor dem Absenden prüfen, ob du vorab rechtlichen Rat einholen solltest.
- Nach dem Absenden die Bestätigung unbedingt abspeichern oder ausdrucken.
Datenschutz & Sicherheit
Auch wenn die Website www.owianhoerung.ssl.civitec.de.de optisch veraltet wirkt und – abgesehen von Impressum und Datenschutzerklärung – keine weiteren Unterseiten bietet, werden deine Angaben nach unserem Wissen ausschließlich über eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung übertragen. Achte darauf, dass in der Adresszeile ein Schloss-Symbol angezeigt wird und die Domain exakt korrekt ist. Deine Zugangsdaten sind nur für den angegebenen Vorgang gültig und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn du unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du vorab einen Bussgeldexperten beauftragen.
Details zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung deiner Bußgeldstelle oder direkt auf dem Portal.
Weitere Behörden-Portale
Nicht jede Bußgeldstelle arbeitet mit owianhoerung.ssl.civitec.de. Je nach Bußgeldstelle kommt dabei eine andere Plattform zum Einsatz. So wird die Online-Anhörung zum Beispiel über anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder anhoerung-online.de abgewickelt. Andere Bußgeldbehörden nutzen dafür owiportal oder owi21oa.ekom21.de. Daneben existieren zahlreiche eigene OWI-Systeme der jeweiligen Behörden. Welches Portal für dich zuständig ist, steht immer in dem Schreiben, das du erhalten hast – dort findest du auch die passenden Zugangsdaten.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld, ist es meist ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – und zwar bevor du das Formular bei owianhoerung.ssl.civitec.de ausfüllst. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und gemeinsam mit dir entscheiden, ob und wie du dich äußern solltest.
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Angebot eines Partneranwalts; Anfragen werden direkt weitergeleitet. jusora.de erbringt keine Rechtsberatung.
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Rechtsquellen + weitere Informationen
- OWiG § 55 – Anhörung des Betroffenen (Form & Belehrung)
- StPO § 136 Abs. 1 – Vernehmung; Recht zu schweigen & Verteidigerhinweis
- OWiG § 111 – Falsche Namensangabe (Pflichtangaben zur Person)
- OWiG § 49 – Akteneinsicht des Betroffenen
- OWiG § 46 – Anwendung der StPO im Bußgeldverfahren
- StVG § 26 Abs. 3 – Verfolgungsverjährung bei Verkehrs-OWi (3/6 Monate)
- OWiG § 33 – Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (z. B. durch Anhörung/Vernehmung)