Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, Zentrale Bußgeldstelle Bayern ist
für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verantwortlich. Dazu gehören u.a.
Geschwindigkeitsverstöße,
Abstandsverstöße,
Rotlichtverstöße oder
Handyverstöße.
Ihre Aufgaben umfassen die Prüfung von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sowie die
Einleitung und Durchführung entsprechender Verfahren.
Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung stützt sich auf den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und ahndet Verkehrsverstöße mit Verwarnungsgeldern, Bußgeldern sowie Fahrverboten.
Neben der Verhängung von Bußgeldern oder der Anordnung eines Fahrverbots kann der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, Zentrale Bußgeldstelle Bayern, auch weitere Maßnahmen ergreifen – etwa die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. In besonders schweren Fällen kann zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis veranlasst werden.
Für Fahranfänger in der Probezeit in Bayern gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
Behörde | Abteilung |
---|---|
Bußgeldstelle Nürnberg | Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, Zentrale Bußgeldstelle |
Stadt, Bundesland | Nürnberg, Bayern |
Online Anhörung | 🌐 www.anhoerung24.de/1036 |
Telefon | 📞 0911-65 08 11 47 |
Fax | 📠 0911-65 08 11 47 |
Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, Zentrale Bußgeldstelle nutzt als digitales System anhoerung24 und die Kennung 1036 .
Wenn dir von der Bußgeldstelle Bayern (Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung - Zentrale Bußgeldstelle) ein Anhörungsschreiben im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zugegangen ist, hast du die Möglichkeit, dich bequem online dazu zu äußern. Die sogenannte Online-Anhörung ersetzt das klassische Ausfüllen und Zurücksenden des Anhörungsbogens per Post – und bietet einige Vorteile hinsichtlich Komfort, Geschwindigkeit und Übersichtlichkeit.
Die Bußgeldbehörde Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung stellt hierfür ein gesichertes Online-Portal zur Verfügung, über das Betroffene direkt mit der Behörde kommunizieren können. Die Zugangsdaten findest du im Schreiben, das dir per Post zugestellt wurde. Nach Eingabe des persönlichen Zugangscodes auf www.anhoerung24.de/1036 erhältst du Einsicht in den Tatvorwurf sowie mögliche Beweismittel – und kannst dort direkt Stellung nehmen.
Die wichtigsten Funktionen und Vorteile der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Nürnberg im Überblick:
Auch wenn die Nutzung der Online-Anhörung unter www.anhoerung24.de/1036 unkompliziert erscheint, empfiehlt es sich, den Vorwurf sorgfältig zu prüfen – insbesondere, wenn Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder hohe Geldbußen drohen. In solchen Fällen kann anwaltlicher Rat dabei helfen, deine Rechte effektiv zu wahren und formale Fehler zu vermeiden.
👉 Zur Online-Anhörung Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung www.anhoerung24.de/1036
- Anzeige -Viele Bußgeldstellen ermöglichen heute eine Online-Anhörung – allerdings über unterschiedliche digitale Systeme. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir eine Übersicht erstellt, in der die Bußgeldstellen nach dem jeweils genutzten System gruppiert sind.
Diese Bußgeldstellen nutzen anhoerung für die Online-Anhörung. Die Liste ist nach Bundesland sortiert:
Diese Übersicht ist nicht vollständig und ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die Angaben auf Ihrem Anhörungsbogen, insbesondere die benannte Behörde, das Aktenzeichen, ein möglicher QR-Code oder Zugangslink.
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Gerne prüfen wir Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Bußgeld-CheckIn Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach oder Fürth registriert Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, Zentrale Bußgeldstelle täglich eine Vielzahl an Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bußgeldstelle in Nürnberg ist für die Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig. Besonders häufig fallen folgende Delikte auf:
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Bayern zu den häufigsten Gründen für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen sind Überschreitungen wie 130 km/h in einer 100er-Zone, 131 km/h in einer 100er-Zone oder Verstöße wie 165 km/h in einer 130er-Zone, 170 km/h in einer 130er-Zone keine Seltenheit.
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind hohe Überschreitungen wie 21 km/h, 23 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h in Bayern keine Ausnahme. Wer innerorts in Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach oder Fürth mit 31 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Das Überfahren roten Ampel in Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach oder Fürth ist nicht nur ein erheblicher Regelverstoß, sondern zählt auch zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Schon bei wenigen Sekunden Rotlicht drohen hohe Bußgelder, Punkte und in schwereren Fällen ein Fahrverbot. Die Sanktionen steigen zusätzlich, wenn durch das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Bayern muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden – meist gilt: „halber Tacho“ in Metern. Bei einer Unterschreitung drohen Bußgelder, Punkte sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot. Abstandsmessungen erfolgen oft durch spezielle Kamerasysteme auf Brücken. Mehr über Abstandsverstöße.
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt in Nürnberg oder Bayern – egal ob Telefonieren oder Tippen – stellt eine erhebliche Ablenkung dar und ist streng verboten. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Details Handy am Steuer.
Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, übernimmt alle wesentlichen Verfahrensschritte im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts:
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Zum Bußgeld-CheckSowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Bayern sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Nürnberg, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Bayern folgende Informationen:
Auch wenn die Anhörung aus Bayern auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.
Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Bayern (Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.
Ja, gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Bayern (Nürnberg) kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum auf dem Bescheid, sondern der Tag, an dem das Schreiben tatsächlich bei dir im Briefkasten liegt.
Wichtig: Auch wenn der Einspruch formal formlos möglich ist, solltest du keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung handeln. Ein unbegründeter oder unstrategisch eingelegter Einspruch kann sich negativ auf das Verfahren auswirken – insbesondere, wenn du ohne Akteneinsicht oder rechtliches Wissen vorschnell reagierst. Ohne fundierte Begründung besteht die Gefahr, dass der Einspruch gegen die Bußgeldstelle Bayern zurückgewiesen wird oder unnötige Kosten verursacht.
Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.
Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wichtig: In vielen Fällen weist die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle Einsprüche ohne anwaltliche Begründung pauschal zurück. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch Akteneinsicht beantragen und formgerechte Einwendungen formulieren. Dadurch steigen die Chancen erheblich, das Verfahren erfolgreich anzufechten oder eine Einstellung zu erreichen.