| 35 km/h zu schnell (PKW + Motorrad) | Sanktionen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bußgeld laut Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer Lfd. Nr. 11.1.7 | 260,00 EUR | ||||
| Auslagen & Gebühren | 28,50 EUR | ||||
| Gesamtkosten | 288,50 EUR | ||||
| Punkte in Flensburg | 2 Punkte | ||||
| Fahrverbot | 1 Monat Fahrverbot | ||||
| Gesamtkosten bei Verdopplung (bei Vorsatz) | 548,50 EUR | ||||
| mögliche Gesamtkosten bei Verdreifachung | 808,50 EUR | ||||
| Hinweis zu Punkten in Flensburg: Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg gespeichert. Ab 4 Punkten erfolgen behördliche Maßnahmen, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. | |||||
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Eher nicht | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen ** | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen ** | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Sie wurden innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 35 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt.
Gemäß § 3 Abs. 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts bei 50 km/h – sofern keine abweichende Beschilderung vorliegt. Eine Überschreitung von 35 km/h gilt daher als innerörtlicher Geschwindigkeitsverstoß und wird nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) u.a. in Verbindung mit § 24 StVG geahndet.
Für diesen Geschwindigkeitsverstoß innerorts um 35 km/h ist ein Bußgeld in Höhe von 260,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich können bei Zustellung des Bußgeldbescheids weitere 28,50 EUR an Verwaltungsgebühren durch die zuständige Bußgeldstelle erhoben werden. Die Gesamtkosten können somit bis zu 288,50 EUR betragen.
- Anzeige -Starten Sie jetzt Ihre unverbindliche Prüfung und prüfen Sie, ob bei Ihrer Messung mit 35 km/h zu schnell innerhalb der Ortschaft Messfehler aufgetreten sind oder Daten fehlen. Laut einer Studie sind 56 % aller Messungen fehlerhaft.
Zum Blitzer-Check
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA - Ihr gutes Recht bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Wird Ihnen innerhalb geschlossener Ortschaften bei einer überhöhten Geschwindigkeit von 35 km/h eine vorsätzliche Überschreitung unterstellt (z.B. bewusste und wissentliche Überschreitung der Geschwindigkeit oder Missachtung bekannter Beschilderung) kann das Bußgeld bei gleicher Tat bei Vorsatz sogar verdoppelt werden:
In besonders gravierenden Fällen, etwa bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, grob rücksichtsloser Fahrweise oder bei einschlägig vorbelasteten Personen, kann das vorgesehene Bußgeld bei einer Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h im Rahmen des behördlichen Ermessens auch über die einfache Verdopplung hinaus auf bis zu 808,50 EUR erhöht werden. Eine solche Erhöhung erfolgt jedoch ausschließlich auf Grundlage einer sorgfältigen Einzelfallprüfung durch die zuständige Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände.
Wer die zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschreitet, erhält laut Bußgeldkatalog 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Der Eintrag wird ab Rechtskraft der Entscheidung gemäß § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) für 5 Jahre gespeichert.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Punktestand automatisch gelöscht, sofern keine weiteren Verstöße hinzukommen, die eine neue Tilgungsfrist auslösen.
Wichtig: Ab einer Gesamtpunktzahl von 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG).Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Zum Blitzer-Check
Bei der Ermittlung eines Geschwindigkeitsverstoßes von 35 km/h wird in der Regel eine messtechnische Toleranz vom ursprünglichen Messwert abgezogen. Dieser Abzug dient dem Ausgleich möglicher Ungenauigkeiten der eingesetzten Messgeräte. Die Höhe der Toleranz hängt sowohl von der verwendeten Messtechnik als auch von der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
Wenn Sie vermuten, dass Sie 35 km/h zu schnell gefahren sind, wird für die behördliche Bewertung zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Toleranz abgezogen. Der daraus resultierende verwertbare Wert beträgt 32 km/h .
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird für Fahranfänger als A-Verstoß gewertet. Es können folgende zusätzliche Maßnahmen drohen:
Die Sanktionen basieren auf § 3 Abs. 3 StVO sowie der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Maßgeblich ist die Tatbestandsnummer 11.1.7, die eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h erfasst.
Nach dem Blitzer erhalten Sie üblicherweise innerhalb weniger Tage eine Anhörung, einen Zeugenfragebogen oder Zugang zur Online-Anhörung.
Der Anhörungsbogen richtet sich an die Person, die den Verkehrsverstoß mutmaßlich begangen hat. Ein Zeugenfragebogen wird an den Fahrzeughalter gesendet, wenn unklar ist, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren ist (z.B. bei Verkehrsverstößen mit dem Dienstfahrzeug)
Viele Behörden ermöglichen mittlerweile eine Online-Anhörung über spezifische Portale.
Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch sortierte Übersicht deutscher Bußgeldbehörden, die eine digitale Online-Anhörung anbieten. Je nach Bußgeldstelle kommt dabei eine andere Plattform zum Einsatz. So wird die Online-Anhörung zum Beispiel über anhoerung24.de, anhoerung.krz.de oder anhoerung-online.de abgewickelt. Andere Bußgeldbehörden nutzen dafür owiportal oder owi21oa.ekom21.de. Daneben existieren zahlreiche eigene OWI-Systeme der jeweiligen Behörden.
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung-online:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System anhoerung24:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System itk-rheinland.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System krz.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System oa:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System oaportal.komm.one:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System onlineanhoerung.krzn.de:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owi:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owi21:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owianhoerung.ssl:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owig:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System owiportal:
Folgende Bußgeldstellen nutzen das System regioit.de:
Der eigentliche Bußgeldbescheid wird erst nach der Anhörung zugestellt. Er stellt die offizielle Sanktion im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar und enthält alle relevanten Informationen zur Tat, Beweislage und den rechtlichen Folgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.
Der Bußgeldbescheid enthält in der Regel folgende Angaben:
Innerorts ist die Gefährdungslage durch Fußgänger, Radfahrer und dichten Verkehr besonders hoch. Daher fallen Sanktionen bei Tempoüberschreitungen strenger aus als außerorts.
Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten? Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler und speichern häufig keine Messdaten.
Blitzer-Check durch unseren Bussgeldexperten : Laden Sie jetzt Ihr Schreiben der Bußgeldstelle in unserem Blitzer-Check hoch und fordern Sie eine kostenlose Auswertung an.
– Anzeige –
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Viele gesetzliche Paragraphen wirken auf den ersten Blick kompliziert und schwer verständlich. Wir haben zahlreiche Vorschriften verständlich erläutert und mit hilfreichen Hinweisen ergänzt.
Paragraphen A-ZRechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Mehr über JUSORA