mögliche Messfehler und Einwände
km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
---|---|---|---|---|
bis 10 | – | 40€ | Nein | Eher nicht |
11–15 | – | 60€ | Nein | Eher nicht |
16–20 | 1 | 160€ | Nein | Prüfen ** |
21–25 | 1 | 175€ | Nein | Prüfen ** |
26–30 | 2 | 235€ | 1 Monat | Prüfen ** |
31–40 | 2 | 340€ | 1 Monat | Prüfen ** |
41–50 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
51–60 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
über 60 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen ** |
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Zum Blitzer-Checkkm/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
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bis 10 | – | 30€ | Nein | Eher nicht |
11–15 | – | 50€ | Nein | Eher nicht |
16–20 | 1 | 140€ | Nein | Prüfen ** |
21–25 | 1 | 150€ | Nein | Prüfen ** |
26–30 | 1 | 175€ | Nein* | Prüfen ** |
31–40 | 2 | 255€ | 1 Monat | Prüfen ** |
41–50 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
51–60 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
über 60 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
* Bei 26–30 km/h außerorts besteht kein Regelfahrverbot; 1 Monat möglich als Wiederholungsfall (zweimal > 25 km/h binnen 12 Monaten). | ||||
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Wie schnell dürfen LKW in Deutschland fahren? Die zulässige Geschwindigkeit richtet sich nach Fahrzeugklasse, zulässigem Gesamtgewicht (zGG), Straßenart (innerorts, Landstraße, Kraftfahrstraße, Autobahn) und ggf. Anhängerbetrieb. Maßgeblich sind vor allem § 3 StVO (allgemeine Geschwindigkeitsregeln) und § 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen).
LKW unterliegen strengeren Tempolimits als PKW. Der Hintergrund ist die deutlich höhere Fahrzeugmasse, längere Bremswege und ein anderes Fahrverhalten (z. B. Seitenwindempfindlichkeit, Lastverteilung). Außerhalb geschlossener Ortschaften unterscheidet die StVO insbesondere nach Gewichtsklassen über/unter 7,5 t sowie danach, ob ein Anhänger mitgeführt wird. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nennt die StVO zusätzliche Höchstwerte für bestimmte Fahrzeuggruppen (z. B. LKW, Omnibusse, Gespanne).
Transporter und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG zählen geschwindigkeitsrechtlich nicht als LKW im Sinne der speziellen LKW-Regeln; für sie gelten grundsätzlich die Pkw-Regeln (außer es liegt Anhängerbetrieb oder ein anderer Sonderfall vor).
Ein Lastkraftwagen (LKW) ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Rechtsfolge: Ab einer zGG von über 3,5 t greifen die besonderen LKW-Geschwindigkeitsvorschriften. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (z. B. viele Transporter) fallen geschwindigkeitsrechtlich unter die Pkw-Regeln. Wohnmobile sind eigene Fahrzeugarten; je nach zGG und Anhängerbetrieb gelten zum Teil die gleichen Limits wie für LKW und Gespanne.
km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
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bis 10 | – | 40€ | Nein | Eher nicht |
11–15 | – | 60€ | Nein | Eher nicht |
16–20 | 1 | 160€ | Nein | Prüfen ** |
21–25 | 1 | 175€ | Nein | Prüfen ** |
26–30 | 2 | 235€ | 1 Monat | Prüfen ** |
31–40 | 2 | 340€ | 1 Monat | Prüfen ** |
41–50 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen ** |
51–60 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
über 60 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen ** |
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Zum Blitzer-CheckAußerhalb geschlossener Ortschaften differenziert die StVO vor allem nach zGG und Anhängerbetrieb:
Fahrzeug/Fall | km/h außerorts | Hinweise |
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LKW > 3,5 t bis 7,5 t (ohne Anhänger) | 80 | Gilt auf einbahnigen Landstraßen ohne bauliche Trennung ebenso wie auf vielen Bundes- und Landesstraßen. |
LKW > 7,5 t (ohne Anhänger) | 60 | Strengeres Limit wegen höherer Masse und längerer Bremswege. |
Alle Kfz mit Anhänger (ausgenommen Pkw/Lkw/Wohnmobile ≤ 3,5 t) | 60 | Für schwere Kombinationen regelmäßig 60 km/h; Details siehe Abschnitte Anhänger/Kraftfahrstraße/Autobahn. |
Kfz bis 3,5 t (Pkw/leichte Nutzfahrzeuge, ohne Anhänger) | 100 | Keine LKW-Sonderregel; es gelten die Pkw-Regeln für außerorts. |
km/h | Pkt. | BG | FB | Einspruch? |
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bis 10 | – | 30€ | Nein | Eher nicht |
11–15 | – | 50€ | Nein | Eher nicht |
16–20 | 1 | 140€ | Nein | Prüfen ** |
21–25 | 1 | 150€ | Nein | Prüfen ** |
26–30 | 1 | 175€ | Nein* | Prüfen ** |
31–40 | 2 | 255€ | 1 Monat | Prüfen ** |
41–50 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen ** |
51–60 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen ** |
über 60 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen ** |
* Bei 26–30 km/h außerorts besteht kein Regelfahrverbot; 1 Monat möglich als Wiederholungsfall (zweimal > 25 km/h binnen 12 Monaten). | ||||
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Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) sind „autobahnähnliche“ Straßen. Sie dürfen nur von Kfz benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt. Für LKW gelten hier – sofern keine niedrigere Beschilderung – im Regelfall 80 km/h. Mit Anhänger gilt in der Praxis meist ebenfalls 80 km/h (Details siehe § 18 StVO; Sonderfälle bei bestimmten Kombinationen und Omnibussen beachten).
Nicht jede gut ausgebaute Bundesstraße ist automatisch eine Kraftfahrstraße – maßgeblich sind die Verkehrszeichen. Fehlt die Beschilderung, gelten die Limits „normale Landstraße“ (siehe oben).
Hinweis zu „Tempo 100“: Die bekannte „Tempo-100-Regelung“ (Plakette) betrifft vorrangig Kfz bis 3,5 t als Zugfahrzeug mit Anhänger sowie bestimmte Omnibusse. Für LKW über 3,5 t ist eine 100-km/h-Freigabe auf Autobahnen nicht der Regelfall und rechtlich nicht mit der üblichen Pkw-Anhänger-„Tempo 100“-Zulassung gleichzusetzen.
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Zum Blitzer-CheckDer Anhängerbetrieb verschärft die Limits außerhalb geschlossener Ortschaften:
Praxisbeispiel: Ein 12-t-LKW mit Anhänger fährt auf der Landstraße 75 km/h – unzulässig; erlaubt sind 60 km/h. Auf der Autobahn wären 80 km/h zulässig.
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Konstellationen zusammen (ohne abweichende Beschilderung):
Straßenart | Geschwindigkeiten | Hinweise |
---|---|---|
Innerorts |
50
3,5–7,5 t
50
>7,5 t
50
mit Anhänger
|
Ggf. niedrigere Limits (30-Zonen, Schulbereiche) beachten. |
Landstraße (außerorts) |
80
3,5–7,5 t
60
>7,5 t
60
mit Anhänger
|
Transporter ≤ 3,5 t unterliegen Pkw-Regeln (100 km/h). |
Kraftfahrstraße |
80
3,5–7,5 t
80
>7,5 t
80
mit Anhänger
|
Gilt nur mit Beschilderung (Zeichen 331.1). |
Autobahn |
80
3,5–7,5 t
80
>7,5 t
80
mit Anhänger
|
Omnibusse können unter Voraussetzungen 100 km/h fahren. |
Die „Tempo-100-Regelung“ ist in Deutschland vor allem für Gespanne mit Zugfahrzeug bis 3,5 t (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, viele Wohnmobile) vorgesehen. Voraussetzungen sind u. a. ABS am Zugfahrzeug, geeignete Anhängerreifen (Index mind. „L“ = 120 km/h, max. 6 Jahre alt) und eine entsprechende Eintragung bzw. Bestätigung sowie die bekannte Tempo-100-Plakette am Anhänger. Für Omnibusse nennt § 18 StVO separate technische und dokumentarische Voraussetzungen für 100 km/h auf Autobahnen.
Wichtig für LKW > 3,5 t: Eine generelle 100-km/h-Freigabe nach „Tempo 100“ gibt es für schwere LKW nicht. LKW-Gespanne bleiben auf Autobahnen regelmäßig bei 80 km/h.
Bei LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t ist im gewerblichen Güterkraftverkehr der digitale Fahrtenschreiber (Tachograf) vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr sowie die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten. Der Tachograf erfasst und speichert fahrzeug- und fahrerbezogene Daten und dient damit der Überwachung der Einhaltung der sozial- und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
Erfasst werden je nach Gerätestand (klassisch/„smart“) u. a.:
Die Datennutzung ist über ein Kartensystem geregelt: Fahrer weisen sich mit der Fahrerkarte aus; Betriebe verwenden eine Unternehmenskarte (u. a. zur Zuordnung und zum Auslesen von Fahrzeugdaten); Kontrollbehörden arbeiten mit Kontrollkarten; autorisierte Werkstätten nehmen Kalibrierungen mit Werkstattkarten vor. Kalibrierungen und Sicherungsmaßnahmen (Versiegelungen/Plomben) sind integraler Bestandteil des Manipulationsschutzes.
„Smart Tachographen“ verfügen zusätzlich über GNSS-gestützte Positionierung, eine Schnittstelle zur kurzstreckigen Funkkommunikation (DSRC) für eine datensparsame Vorprüfung im Straßenseitenverkehr sowie über erweiterte Sicherheits- und Signaturmechanismen. Dadurch lassen sich stichprobenartige Kontrollen effizienter vorbereiten, ohne das Fahrzeug zwingend anzuhalten.
Die Kontrolle obliegt in Deutschland insbesondere der Polizei und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Mit Kontrollkarten können Gerätedaten und Fahrerkartendaten ausgelesen und auf Regelverstöße geprüft werden; zusätzlich stehen Ereignis- und Fehlerspeicher zur Verfügung. Verstöße gegen Bedien-, Ausrüstungs-, Aufzeichnungs-, Auslese- oder Aufbewahrungspflichten sowie Manipulationshandlungen sind bußgeldbewehrt und können anhand der gespeicherten Daten rückwirkend festgestellt werden.
Sie sind mit dem LKW geblitzt worden? Gegen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, Messunterlagen prüfen und die passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder hohen Bußgeldern ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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