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Bußgeldehörde Bayern

Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten

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Lassen Sie Ihren Verstoß sowie den Tatvorwurf prüfen und legen Sie auf Wunsch Einspruch ein. So lassen sich Strafen oft abwenden.

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Zuständigkeit der Bußgeldstelle Bayern (Straubing)

Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten Bayern ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Dazu zählen Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße und Handy am Steuer. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung prüft die Behörde den Wert nach Toleranzabzug und ordnet ihn nach Bußgeldkatalog ein (Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG, BKatV).

Typische innerörtliche Fälle, die wir häufig sehen, sind 23 kmh zu schnell innerorts, 28 kmh zu schnell innerorts oder 31 kmh zu schnell innerorts. Außerorts kommen häufig 24 kmh zu schnell außerorts, 26 kmh zu schnell außerorts und 41 kmh zu schnell außerorts vor. Ab bestimmten Stufen drohen Punkte im Fahreignungsregister und Regelfahrverbote (§ 25 StVG).

Die Aufgaben der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt umfassen die Prüfung des Verstoßes, die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die Festsetzung von Verwarnungen, Bußgeldern und Fahrverboten für Verkehrsdelikte in Bayern. Neben Geldbußen kann die Behörde auch Punkte in Flensburg eintragen (§ 4 StVG). Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts auffällt, gilt als Wiederholungstäter; dann kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.

Fahrer auf Probe in Bayern

Für Fahranfänger in der Probezeit in Bayern gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Fehlerhafte Anhörung von der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt?

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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Straubing Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten
Stadt, Bundesland Straubing, Bayern
E-Mail ✉️ pva.poststelle.sg22@polizei.bayern.de
Link zur Behörde 🌐 Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Telefon 📞 09421-54 93 50
Fax 📠 09421-54 93 99
Die Angaben sind ohne Gewähr.

Geschwindigkeitsmessungen durch die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Die Verkehrsüberwachung in Straubing setzt auf stationäre und mobile Blitzer. Kommt es zu einem Verstoß, verschickt die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt entsprechende Anhörungsbögen.

Die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt führt in Bayern regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Standort Fahrtrichtung  
A3 Erlangen Höchstadt Süden zum Blitzer
A3 Sinzing Passau zum Blitzer
A3 Schlüsselfeld Würzburg zum Blitzer
A7 Dietmannsried Füssen zum Blitzer
A8 Irschenberg München zum Blitzer
A8 Irschenberg / Bad Aibling München zum Blitzer
A8 Autobahnkreuz München-Süd München zum Blitzer
A8 Gersthofen München zum Blitzer
A60 München Nürnberg zum Blitzer
A93 Wolnzach Holledau zum Blitzer
A93 Raubling Rosenheim zum Blitzer
A96 Buxheim Lindau zum Blitzer
Auswahl ist ohne Gewähr. Weitere Messstellen sind möglich.

Wer auf diesen Bundesfernstraßen in Bayern zu schnell unterwegs ist und dabei geblitzt wird, muss mit einem Verfahren durch die Bußgeldbehörde Bayerisches Polizeiverwaltungsamt rechnen. In der Regel verschickt die Behörde zunächst eine Anhörung im Bußgeldverfahren, auf die anschließend der eigentliche Bußgeldbescheid folgt. Neben einem Bußgeld können auch Punkte in Flensburg oder – bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen – Fahrverbote die Folge sein.

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Außerorts 23 km/h zu schnell – zum Bußgeld-Check
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In Bayern geblitzt? Bußgeldverfahren? - Wichtig zu wissen

Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten Bayern versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Bayern laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.

In der Praxis kommt es aber vor, dass die Bußgeldstelle Bayern in den Anhörungsschreiben oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.

Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten Bayern versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Straubing wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter pva.poststelle.sg22@polizei.bayern.de erreichbar, sowie telefonisch unter 09421-54 93 50 oder per Fax unter 09421-54 93 99.

Verkehrsverstöße in Bayern – geahndet durch die Bußgeldstelle Straubing

In Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising registriert Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten täglich eine Vielzahl an Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bußgeldstelle in Straubing ist für die Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig. Besonders häufig fallen folgende Delikte auf:

1.

Tempoverstöße

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Bayern zu den häufigsten Gründen für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen sind Überschreitungen wie 130 km/h in einer 100er-Zone, 131 km/h in einer 100er-Zone oder Verstöße wie 165 km/h in einer 130er-Zone, 170 km/h in einer 130er-Zone keine Seltenheit.

Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind hohe Überschreitungen wie 21 km/h, 23 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h in Bayern keine Ausnahme. Wer innerorts in Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising mit 31 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

2.

Missachtung roter Ampeln

Das Überfahren roten Ampel in Straubing, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Landshut, Passau oder Freising ist nicht nur ein erheblicher Regelverstoß, sondern zählt auch zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Schon bei wenigen Sekunden Rotlicht drohen hohe Bußgelder, Punkte und in schwereren Fällen ein Fahrverbot. Die Sanktionen steigen zusätzlich, wenn durch das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

3.

Mindestabstand nicht eingehalten

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Bayern muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden – meist gilt: „halber Tacho“ in Metern. Bei einer Unterschreitung drohen Bußgelder, Punkte sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot. Abstandsmessungen erfolgen oft durch spezielle Kamerasysteme auf Brücken. Mehr über Abstandsverstöße.

4.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt in Straubing oder Bayern – egal ob Telefonieren oder Tippen – stellt eine erhebliche Ablenkung dar und ist streng verboten. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Details Handy am Steuer.

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten - Welche Aufgaben hat die Bußgeldstelle in Bayern?

Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, übernimmt alle wesentlichen Verfahrensschritte im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß in Bayern erfasst wurde,
  • wenn das Blitzerfoto oder andere Beweismittel keine eindeutige Identifikation des Fahrers in Straubing ermöglichen,
  • oder wenn das Fahrzeug auf eine Firma oder einen anderen Halter zugelassen ist, der möglicherweise nicht selbst gefahren ist.

zusätzliche Aufgaben der Bußgeldstelle Bayern (Straubing)

  1. Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren in Bayern
  2. Versand der Online-Anhörung, Anhörung im Bußgeldverfahren und Zeugenfragebogen an die Betroffenen in Bayern
  3. Bearbeitung von Einsprüchen und Gewährung von Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung beschlagnahmter Fahrzeuge in Einzelfällen

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Geschwindigkeitsüberschreitung
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Anhörung und Zeugenfragebogen aus Bayern (Straubing) – Ihre Rechte und Pflichten

Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Bayern sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Straubing, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Bayern folgende Informationen:

  1. Genaue Beschreibung des Tatvorwurfs in Bayern: inklusive Datum, Uhrzeit, Ort, sowie Art des Fahrzeugs und Kennzeichen.
  2. Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht: gemäß § 55 Abs. 1 StPO, falls du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest.
  3. Frist zur Rückmeldung: meist 1 Woche ab Zugang des Schreibens, kann aber variieren – darauf solltest du genau achten.
  4. Angabe der rechtlichen Grundlage: häufig § 111 OWiG (Anhörung) oder § 65 OWiG (Zeugenbefragung).

Auch wenn die Anhörung aus Bayern auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.

Hinweis zur rechtlichen Belehrung

Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Bayern (Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.

Bußgeld-Check der Bußgeldstelle Bayern

Bußgeld-Check: Jetzt Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bescheid hochladen und unverbindlich prüfen. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
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Ja
Nein
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Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.

Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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