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B-Verstoß

Innerorts 0 km/h zu schnell
Verkehr

Ein B-Verstoß bezeichnet weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße, die keine unmittelbare Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen

Was ist ein B-Verstoß?

Ein B-Verstoß ist ein weniger schwerwiegender Verkehrsverstoß nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Rechtsgrundlage ist § 24 StVG, wonach Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit Geldbußen geahndet werden. B-Verstöße gefährden die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar, können aber Folgen für Probezeit, Punkte und Bußgelder haben.

Definition und rechtliche Bedeutung

  1. Rechtsgrundlage: § 24 StVG in Verbindung mit § 49 StVO und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
  2. Schweregrad: Weniger gravierend als A-Verstöße, aber nicht folgenlos.
  3. Konsequenzen: Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister (§ 4 StVG), bei Häufung Probezeitmaßnahmen.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

B-Verstöße sind bußgeldbewehrte Zuwiderhandlungen nach § 49 StVO. Sie werden nach Maßgabe der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet. Für schwerwiegendere Fälle sieht § 25 StVG Fahrverbote vor, die bei B-Verstößen jedoch selten sind. In der Probezeit gelten zusätzlich die Bestimmungen des § 2a StVG und der Anlage 12 zu § 34 FeV.

Beispiele für B-Verstöße im Alltag

  1. Parken: Falschparken im absoluten Halteverbot oder auf Gehwegen.
  2. Dokumente: Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt.
  3. Technische Mängel: Defekte Beleuchtung, abgefahrene Reifen, fehlende HU-Plakette.
  4. Geschwindigkeit: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um weniger als 20 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO).
  5. Umwelt: Einfahren in Umweltzonen ohne gültige Plakette (§ 41 StVO, Zeichen 270.1).

Maßnahmen und Sanktionen

Nach § 24 StVG werden B-Verstöße mit Geldbußen geahndet. Die konkrete Höhe richtet sich nach der BKatV. Bei bestimmten B-Verstößen werden außerdem Punkte im Fahreignungsregister (§ 4 StVG) eingetragen. Fahrverbote nach § 25 StVG sind bei B-Verstößen nicht üblich, aber in Ausnahmefällen möglich.

Verstoß Beschreibung Folgen
Parken Parken im Halt- oder Sperrbezirk, Blockieren von Einfahrten Bußgeld nach BKatV, Punkte bei Behinderung oder Gefährdung
Dokumente Fahren ohne Mitführen von Führerschein oder Zulassungspapieren Bußgeld nach § 24 StVG
Mängel Fahren mit defekten Reifen, Bremsen oder Licht Bußgeld, ggf. Punkte, Stilllegung nach § 5 FZV möglich
Tempo Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h Bußgeld nach BKatV, innerorts ab 16 km/h zusätzlich 1 Punkt
Umwelt Einfahrt in Umweltzone ohne Plakette Bußgeld, ggf. Weiterfahrt untersagt (§ 41 StVO i. V. m. Anlage 2)

B-Verstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger gilt § 2a StVG: Zwei B-Verstöße entsprechen einem A-Verstoß. Rechtsfolge: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Grundlage ist die Anlage 12 zu § 34 FeV, die B-Verstöße für die Probezeit ausdrücklich benennt.

  1. Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre
  2. Anordnung eines Aufbauseminars
  3. Weitere Verstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

Tipps zur Vermeidung von B-Verstößen

  1. Dokumente: Führerschein und Zulassungsbescheinigung immer mitführen (§ 11 FeV).
  2. Technik: Regelmäßige Wartung von Reifen, Bremsen und Beleuchtung.
  3. Parken: Halte- und Parkverbote nach § 41 StVO beachten.
  4. Geschwindigkeit: Höchstgeschwindigkeiten nach § 3 StVO einhalten.
  5. Umwelt: Umweltplakette sichtbar anbringen (§ 41 StVO, Zeichen 270.1).



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Christian Hollmann

Autor & Gründer
Christian Hollmann ist Mitgründer von JUSORA® und seit 2005 im SEO Bereich tätig. Mit langjähriger Erfahrung in der Erstellung juristischer Inhalte für Kanzleien bereitet er Rechtsthemen klar, strukturiert und leserfreundlich auf.
Fachliche Begleitung: Yves Junker unterstützt jusora® mit seiner Expertise bei der Erstellung und Aktualisierung von Inhalten zu Ordnungswidrigkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bußgeldsachen. Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und der aktuellen Rechtsprechung erstellt.

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