Die Große Kreisstadt Winnenden, Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
---|---|
Bußgeldstelle Winnenden | Große Kreisstadt Winnenden, Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung |
Online Anhörung | 🌐 www.winnenden.de/start/verwaltung-politik/Bussgeldstelle.html |
Telefon | 📞 07195 130 |
Fax | 📠 07195 13328 |
In Winnenden werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Große Kreisstadt Winnenden, Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Winnenden kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Große Kreisstadt Winnenden – Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung pauschal zurückgewiesen.
In Winnenden werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Große Kreisstadt Winnenden, Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Winnenden kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Große Kreisstadt Winnenden – Abteilung Bußgeldstelle - Amt für Öffentliche Ordnung pauschal zurückgewiesen.