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Bußgelbehörde Nordrhein-Westfalen

Bußgeldstelle Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt

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Lassen Sie Ihren Verstoß sowie den Tatvorwurf prüfen und legen Sie auf Wunsch Einspruch ein. So lassen sich Strafen oft abwenden.

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Zuständigkeit der Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen (Paderborn)

Der Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt Nordrhein-Westfalen ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verantwortlich. Dazu gehören u.a. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße oder Handyverstöße. Ihre Aufgaben umfassen die Prüfung von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sowie die Einleitung und Durchführung entsprechender Verfahren.

Der Kreis Paderborn stützt sich auf den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und ahndet Verkehrsverstöße mit Verwarnungsgeldern, Bußgeldern sowie Fahrverboten.

Neben der Verhängung von Bußgeldern oder der Anordnung eines Fahrverbots kann der Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt Nordrhein-Westfalen, auch weitere Maßnahmen ergreifen – etwa die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. In besonders schweren Fällen kann zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis veranlasst werden.

Fahrer auf Probe in Nordrhein-Westfalen

Für Fahranfänger in der Probezeit in Nordrhein-Westfalen gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Fehlerhafte Anhörung von der Bußgeldstelle Kreis Paderborn?

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Paderborn Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt
Stadt, Bundesland Paderborn, Nordrhein-Westfalen
E-Mail ✉️ goekej@kreis-paderborn.de
Link zur Behörde 🌐 Bußgeldstelle Kreis Paderborn
Telefon 📞 05251-30 83 65 0
Fax 📠 05251-30 88 97 32 4

In Nordrhein-Westfalen geblitzt? Bußgeldverfahren? - Wichtig zu wissen

Der Kreis Paderborn – Abteilung Straßenverkehrsamt Nordrhein-Westfalen versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.

In der Praxis kommt es aber vor, dass die Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen in den Anhörungsschreiben oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.

Der Kreis Paderborn – Abteilung Straßenverkehrsamt Nordrhein-Westfalen versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Paderborn wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter goekej@kreis-paderborn.de erreichbar, sowie telefonisch unter 05251-30 83 65 0 oder per Fax unter 05251-30 88 97 32 4.

Verkehrsverstöße in Nordrhein-Westfalen – geahndet durch die Bußgeldstelle Paderborn

In Dellbrück, Salzkotten, Bad Lippspringe, Altenbeken, Lichtenau, Amt Atteln oder Borchen registriert Der Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt täglich eine Vielzahl an Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bußgeldstelle in Paderborn ist für die Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig. Besonders häufig fallen folgende Delikte auf:

1.

Tempoverstöße

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Nordrhein-Westfalen zu den häufigsten Gründen für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen sind Überschreitungen wie 130 km/h in einer 100er-Zone, 131 km/h in einer 100er-Zone oder Verstöße wie 165 km/h in einer 130er-Zone, 170 km/h in einer 130er-Zone keine Seltenheit.

Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind hohe Überschreitungen wie 21 km/h, 23 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h in Nordrhein-Westfalen keine Ausnahme. Wer innerorts in Dellbrück, Salzkotten, Bad Lippspringe, Altenbeken, Lichtenau, Amt Atteln oder Borchen mit 31 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

2.

Missachtung roter Ampeln

Das Überfahren roten Ampel in Dellbrück, Salzkotten, Bad Lippspringe, Altenbeken, Lichtenau, Amt Atteln oder Borchen ist nicht nur ein erheblicher Regelverstoß, sondern zählt auch zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Schon bei wenigen Sekunden Rotlicht drohen hohe Bußgelder, Punkte und in schwereren Fällen ein Fahrverbot. Die Sanktionen steigen zusätzlich, wenn durch das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

3.

Mindestabstand nicht eingehalten

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Nordrhein-Westfalen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden – meist gilt: „halber Tacho“ in Metern. Bei einer Unterschreitung drohen Bußgelder, Punkte sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot. Abstandsmessungen erfolgen oft durch spezielle Kamerasysteme auf Brücken. Mehr über Abstandsverstöße.

4.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt in Paderborn oder Nordrhein-Westfalen – egal ob Telefonieren oder Tippen – stellt eine erhebliche Ablenkung dar und ist streng verboten. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Details Handy am Steuer.

Kreis Paderborn, Abteilung Straßenverkehrsamt - Welche Aufgaben hat die Bußgeldstelle in Nordrhein-Westfalen?

Der Kreis Paderborn, Abteilung Straßenverkehrsamt, übernimmt alle wesentlichen Verfahrensschritte im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß in Nordrhein-Westfalen erfasst wurde,
  • wenn das Blitzerfoto oder andere Beweismittel keine eindeutige Identifikation des Fahrers in Paderborn ermöglichen,
  • oder wenn das Fahrzeug auf eine Firma oder einen anderen Halter zugelassen ist, der möglicherweise nicht selbst gefahren ist.

zusätzliche Aufgaben der Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen (Paderborn)

  1. Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren in Nordrhein-Westfalen
  2. Versand der Online-Anhörung, Anhörung im Bußgeldverfahren und Zeugenfragebogen an die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen
  3. Bearbeitung von Einsprüchen und Gewährung von Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung beschlagnahmter Fahrzeuge in Einzelfällen

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Anhörung und Zeugenfragebogen aus Nordrhein-Westfalen (Paderborn) – Ihre Rechte und Pflichten

Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Nordrhein-Westfalen sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Paderborn, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Nordrhein-Westfalen folgende Informationen:

  1. Genaue Beschreibung des Tatvorwurfs in Nordrhein-Westfalen: inklusive Datum, Uhrzeit, Ort, sowie Art des Fahrzeugs und Kennzeichen.
  2. Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht: gemäß § 55 Abs. 1 StPO, falls du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest.
  3. Frist zur Rückmeldung: meist 1 Woche ab Zugang des Schreibens, kann aber variieren – darauf solltest du genau achten.
  4. Angabe der rechtlichen Grundlage: häufig § 111 OWiG (Anhörung) oder § 65 OWiG (Zeugenbefragung).

Auch wenn die Anhörung aus Nordrhein-Westfalen auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.

Hinweis zur rechtlichen Belehrung

Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Nordrhein-Westfalen (Der Kreis Paderborn) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.

Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen möglich?

Ja, gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen (Paderborn) kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum auf dem Bescheid, sondern der Tag, an dem das Schreiben tatsächlich bei dir im Briefkasten liegt.

Wichtig: Auch wenn der Einspruch formal formlos möglich ist, solltest du keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung handeln. Ein unbegründeter oder unstrategisch eingelegter Einspruch kann sich negativ auf das Verfahren auswirken – insbesondere, wenn du ohne Akteneinsicht oder rechtliches Wissen vorschnell reagierst. Ohne fundierte Begründung besteht die Gefahr, dass der Einspruch gegen die Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen wird oder unnötige Kosten verursacht.

Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.

Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

⚖️ Hinweis zur Einspruchsbegründung

Wichtig: In vielen Fällen weist die Bußgeldstelle Kreis Paderborn – Abteilung Straßenverkehrsamt Einsprüche ohne anwaltliche Begründung pauschal zurück. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch Akteneinsicht beantragen und formgerechte Einwendungen formulieren. Dadurch steigen die Chancen erheblich, das Verfahren erfolgreich anzufechten oder eine Einstellung zu erreichen.

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