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Bußgelbehörde Niedersachsen

Bußgeldstelle Landkreis Diepholz
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr

Post von der Bußgeldstelle Landkreis Diepholz erhalten?

Lassen Sie Ihren Verstoß sowie den Tatvorwurf prüfen und legen Sie auf Wunsch Einspruch ein. So lassen sich Strafen oft abwenden.

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Zuständigkeit der Bußgeldstelle Niedersachsen (Diepholz)

Der Landkreis Diepholz, Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Niedersachsen ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verantwortlich. Dazu gehören u.a. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße oder Handyverstöße. Ihre Aufgaben umfassen die Prüfung von Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sowie die Einleitung und Durchführung entsprechender Verfahren.

Der Landkreis Diepholz stützt sich auf den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und ahndet Verkehrsverstöße mit Verwarnungsgeldern, Bußgeldern sowie Fahrverboten.

Neben der Verhängung von Bußgeldern oder der Anordnung eines Fahrverbots kann der Landkreis Diepholz, Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Niedersachsen, auch weitere Maßnahmen ergreifen – etwa die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. In besonders schweren Fällen kann zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis veranlasst werden.

Fahrer auf Probe in Niedersachsen

Für Fahranfänger in der Probezeit in Niedersachsen gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Fehlerhafte Anhörung von der Bußgeldstelle Landkreis Diepholz?

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Diepholz Landkreis Diepholz, Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr
Stadt, Bundesland Diepholz, Niedersachsen
E-Mail ✉️ buergerservice-dh@diepholz.de
Link zur Behörde 🌐 Bußgeldstelle Landkreis Diepholz
Telefon 📞 05441-97 63 33 3
Fax 📠 05441-97 61 78 6

In Niedersachsen geblitzt? Bußgeldverfahren? - Wichtig zu wissen

Der Landkreis Diepholz – Abteilung Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Niedersachsen versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Niedersachsen laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.

In der Praxis kommt es aber vor, dass die Bußgeldstelle Niedersachsen in den Anhörungsschreiben oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.

Der Landkreis Diepholz – Abteilung Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Niedersachsen versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Diepholz wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter buergerservice-dh@diepholz.de erreichbar, sowie telefonisch unter 05441-97 63 33 3 oder per Fax unter 05441-97 61 78 6.

Verkehrsverstöße in Niedersachsen – geahndet durch die Bußgeldstelle Diepholz

In Sulingen, Twistringen, Stuhr, Weyhe, Syke, Bassum, Bruchhausen-Vilsen, Sulingen oder Diepholz registriert Der Landkreis Diepholz, Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr täglich eine Vielzahl an Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bußgeldstelle in Diepholz ist für die Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig. Besonders häufig fallen folgende Delikte auf:

1.

Tempoverstöße

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Niedersachsen zu den häufigsten Gründen für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen sind Überschreitungen wie 130 km/h in einer 100er-Zone, 131 km/h in einer 100er-Zone oder Verstöße wie 165 km/h in einer 130er-Zone, 170 km/h in einer 130er-Zone keine Seltenheit.

Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind hohe Überschreitungen wie 21 km/h, 23 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h in Niedersachsen keine Ausnahme. Wer innerorts in Sulingen, Twistringen, Stuhr, Weyhe, Syke, Bassum, Bruchhausen-Vilsen, Sulingen oder Diepholz mit 31 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

2.

Missachtung roter Ampeln

Das Überfahren roten Ampel in Sulingen, Twistringen, Stuhr, Weyhe, Syke, Bassum, Bruchhausen-Vilsen, Sulingen oder Diepholz ist nicht nur ein erheblicher Regelverstoß, sondern zählt auch zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Schon bei wenigen Sekunden Rotlicht drohen hohe Bußgelder, Punkte und in schwereren Fällen ein Fahrverbot. Die Sanktionen steigen zusätzlich, wenn durch das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

3.

Mindestabstand nicht eingehalten

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Niedersachsen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden – meist gilt: „halber Tacho“ in Metern. Bei einer Unterschreitung drohen Bußgelder, Punkte sowie in bestimmten Fällen ein Fahrverbot. Abstandsmessungen erfolgen oft durch spezielle Kamerasysteme auf Brücken. Mehr über Abstandsverstöße.

4.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt in Diepholz oder Niedersachsen – egal ob Telefonieren oder Tippen – stellt eine erhebliche Ablenkung dar und ist streng verboten. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Details Handy am Steuer.

Landkreis Diepholz, Abteilung Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr - Welche Aufgaben hat die Bußgeldstelle in Niedersachsen?

Der Landkreis Diepholz, Abteilung Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr, übernimmt alle wesentlichen Verfahrensschritte im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • wenn dein Fahrzeug bei einem Verkehrsverstoß in Niedersachsen erfasst wurde,
  • wenn das Blitzerfoto oder andere Beweismittel keine eindeutige Identifikation des Fahrers in Diepholz ermöglichen,
  • oder wenn das Fahrzeug auf eine Firma oder einen anderen Halter zugelassen ist, der möglicherweise nicht selbst gefahren ist.

zusätzliche Aufgaben der Bußgeldstelle Niedersachsen (Diepholz)

  1. Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren in Niedersachsen
  2. Versand der Online-Anhörung, Anhörung im Bußgeldverfahren und Zeugenfragebogen an die Betroffenen in Niedersachsen
  3. Bearbeitung von Einsprüchen und Gewährung von Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung beschlagnahmter Fahrzeuge in Einzelfällen

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Anhörung und Zeugenfragebogen aus Niedersachsen (Diepholz) – Ihre Rechte und Pflichten

Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Niedersachsen sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Diepholz, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Niedersachsen folgende Informationen:

  1. Genaue Beschreibung des Tatvorwurfs in Niedersachsen: inklusive Datum, Uhrzeit, Ort, sowie Art des Fahrzeugs und Kennzeichen.
  2. Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht: gemäß § 55 Abs. 1 StPO, falls du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest.
  3. Frist zur Rückmeldung: meist 1 Woche ab Zugang des Schreibens, kann aber variieren – darauf solltest du genau achten.
  4. Angabe der rechtlichen Grundlage: häufig § 111 OWiG (Anhörung) oder § 65 OWiG (Zeugenbefragung).

Auch wenn die Anhörung aus Niedersachsen auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.

Hinweis zur rechtlichen Belehrung

Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Niedersachsen (Der Landkreis Diepholz) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.

Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Niedersachsen möglich?

Ja, gegen einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Niedersachsen (Diepholz) kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum auf dem Bescheid, sondern der Tag, an dem das Schreiben tatsächlich bei dir im Briefkasten liegt.

Wichtig: Auch wenn der Einspruch formal formlos möglich ist, solltest du keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung handeln. Ein unbegründeter oder unstrategisch eingelegter Einspruch kann sich negativ auf das Verfahren auswirken – insbesondere, wenn du ohne Akteneinsicht oder rechtliches Wissen vorschnell reagierst. Ohne fundierte Begründung besteht die Gefahr, dass der Einspruch gegen die Bußgeldstelle Niedersachsen zurückgewiesen wird oder unnötige Kosten verursacht.

Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.

Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

⚖️ Hinweis zur Einspruchsbegründung

Wichtig: In vielen Fällen weist die Bußgeldstelle Landkreis Diepholz – Abteilung Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr Einsprüche ohne anwaltliche Begründung pauschal zurück. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch Akteneinsicht beantragen und formgerechte Einwendungen formulieren. Dadurch steigen die Chancen erheblich, das Verfahren erfolgreich anzufechten oder eine Einstellung zu erreichen.

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