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Bußgeldstelle Hildesheim

Landkreis Hildesheim | Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim, Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Hildesheim Landkreis Hildesheim, Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten
E-Mail ✉️ keine Angabe
Online Anhörung 🌐 www.landkreishildesheim.de
Telefon 📞 05121 3093831
Fax 📠 05121 309

Verkehrsverstöße in Niedersachsen die von Bußgeldstelle Hildesheim geahndet werden

In Hildesheim, Alfeld (Leine), Bad Salzdetfurth, Bockenem oder Elze werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Hildesheim – Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten

Der Landkreis Hildesheim, Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hildesheim kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Hildesheim – Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Hildesheim und Umgebung

In Hildesheim werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Hildesheim – Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten

Die Der Landkreis Hildesheim, Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Hildesheim kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Hildesheim – Abteilung Ordnungsangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.