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Bußgeldstelle Burg

Landkreis Jerichower Land | Zentrale Bußgeldstelle

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Burg

Der Landkreis Jerichower Land, Zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Burg Landkreis Jerichower Land, Zentrale Bußgeldstelle
E-Mail ✉️ post@lkjl.de
Online Anhörung 🌐 www.lkjl.de/de/oeffnungszeiten.html
Telefon 📞 03921 9490
Fax 📠 03921 9499000

Verkehrsverstöße in Sachsen-Anhalt die von Bußgeldstelle Burg geahndet werden

In Burg, Magdeburg, Gommern, Jerichow, Möckern, Gemeinde Biederitz, Gemeinde Elbe-Parey oder der Gemeinde Möser werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Jerichower Land – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

Der Landkreis Jerichower Land, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Burg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Jerichower Land – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Burg und Umgebung

In Burg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Jerichower Land – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

Die Der Landkreis Jerichower Land, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Burg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Jerichower Land – Abteilung Zentrale Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.