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Bußgeldstelle Lüneburg

Landkreis Lüneburg | Bußgeldstelle Recht und Kommunales

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg, Bußgeldstelle Recht und Kommunales ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Lüneburg Landkreis Lüneburg, Bußgeldstelle Recht und Kommunales
E-Mail ✉️ bgla@landkreis-lueneburg.de
Online Anhörung 🌐 www.landkreis-lueneburg.de/stellungnahme
Telefon 📞 04131 261394
Fax 📠 04131 262394

Verkehrsverstöße in Niedersachsen die von Bußgeldstelle Lüneburg geahndet werden

In Lüneburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Lüneburg – Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales

Der Landkreis Lüneburg, Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Lüneburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Lüneburg – Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Lüneburg und Umgebung

In Lüneburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Lüneburg – Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales

Die Der Landkreis Lüneburg, Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Lüneburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Lüneburg – Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales pauschal zurückgewiesen.