Der Landkreis Lüneburg, Bußgeldstelle Recht und Kommunales ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Lüneburg | Landkreis Lüneburg, Bußgeldstelle Recht und Kommunales |
Online Anhörung | 🌐 www.landkreis-lueneburg.de/stellungnahme |
Telefon | 📞 04131 261394 |
Fax | 📠 04131 262394 |
In Lüneburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Landkreis Lüneburg, Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Lüneburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Lüneburg – Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales pauschal zurückgewiesen.
In Lüneburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Der Landkreis Lüneburg, Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Lüneburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Lüneburg – Abteilung Bußgeldstelle Recht und Kommunales pauschal zurückgewiesen.