Der Landkreis Osnabrück, Ordnung und Verkehr ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
---|---|
Bußgeldstelle Osnabrück | Landkreis Osnabrück, Ordnung und Verkehr |
Online Anhörung | 🌐 owi-anhoerung.landkreis-osnabrueck.de |
Telefon | 📞 0541 5010 |
In Bersenbrück, Quakenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Bad Essen, Melle oder Bad Rothenfelde werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Landkreis Osnabrück, Abteilung Ordnung und Verkehr übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Osnabrück kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Osnabrück – Abteilung Ordnung und Verkehr pauschal zurückgewiesen.
In Osnabrück werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Der Landkreis Osnabrück, Abteilung Ordnung und Verkehr übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Osnabrück kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Osnabrück – Abteilung Ordnung und Verkehr pauschal zurückgewiesen.