Der Landkreis Stendal, Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Stendal | Landkreis Stendal, Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen |
Online Anhörung | 🌐 www.landkreis-stendal.de/de/leistungsdetail/leistung/410/zustaendigestelle/208/bussgeldverfahren.html |
Telefon | 📞 03931 651272 |
Fax | 📠 03931 651271 |
In Stendal, Arneburg, Werben, Eichstedt oder Goldbeck werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Landkreis Stendal, Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stendal kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Stendal – Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen pauschal zurückgewiesen.
In Stendal werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Der Landkreis Stendal, Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stendal kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Stendal – Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen pauschal zurückgewiesen.