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Bußgeldstelle Stendal

Landkreis Stendal | Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Stendal

Der Landkreis Stendal, Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Stendal Landkreis Stendal, Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen
E-Mail ✉️ ordnungsamt@stendal.de
Online Anhörung 🌐 www.landkreis-stendal.de/de/leistungsdetail/leistung/410/zustaendigestelle/208/bussgeldverfahren.html
Telefon 📞 03931 651272
Fax 📠 03931 651271

Verkehrsverstöße in Sachsen-Anhalt die von Bußgeldstelle Stendal geahndet werden

In Stendal, Arneburg, Werben, Eichstedt oder Goldbeck werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Stendal – Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen

Der Landkreis Stendal, Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stendal kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Stendal – Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Stendal und Umgebung

In Stendal werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Stendal – Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen

Die Der Landkreis Stendal, Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stendal kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Stendal – Abteilung Allgemeine Gefahrenabwehr/Verkehrsüberwachung/Gewerbewesen pauschal zurückgewiesen.