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Bußgeldstelle Brake

Landkreis Wesermarsch | Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung)

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Brake

Der Landkreis Wesermarsch, Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung) ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Brake Landkreis Wesermarsch, Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung)
E-Mail ✉️ martina.dunker@lkbra.de
Online Anhörung 🌐 anhoerung.krz.de/541
Telefon 📞 04401 927217
Fax 📠 04401 92799217

Verkehrsverstöße in Niedersachsen die von Bußgeldstelle Brake geahndet werden

In Brake, Elsfleth, Nordenham, Berne, Butjadingen, Jade, Lemwerder oder Ovelgönne werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Wesermarsch – Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung)

Der Landkreis Wesermarsch, Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung) übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Brake kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Wesermarsch – Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung) pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Brake und Umgebung

In Brake werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Landkreis Wesermarsch – Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung)

Die Der Landkreis Wesermarsch, Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung) übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Brake kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Landkreis Wesermarsch – Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsüberwachung) pauschal zurückgewiesen.