Der Landratsamt Böblingen, Verkehr und Ordnung Baden-Württemberg ist in Städten wie Böblingen für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße sowie Handy am Steuer. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung berücksichtigt die Behörde den Wert nach Toleranzabzug und ordnet den Verstoß anschließend nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG und die BKatV.
Typische Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sind etwa 21 km/h, 23 km/h, 28 km/h, 31 km/h oder auch 35 km/h zu schnell innerorts. Außerorts treten dagegen häufig 20 km/h, 24 km/h, 26 km/h, 31 km/h, 41 km/h oder sogar 51 km/h zu schnell außerorts auf. Ab bestimmten Überschreitungen müssen Fahrer mit Punkten in Flensburg und Regelfahrverboten nach § 25 StVG rechnen.
Die Aufgaben der Bußgeldstelle Landratsamt Böblingen umfassen die Prüfung des Verstoßes, die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die Festsetzung von Verwarnungen, Bußgeldern und Fahrverboten für Verkehrsdelikte in Baden-Württemberg. Neben Geldbußen kann die Behörde auch Punkte in Flensburg eintragen (§ 4 StVG). Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts auffällt, gilt als Wiederholungstäter; dann kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.
Für Fahranfänger in der Probezeit in Baden-Württemberg gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.
Behörde | Abteilung | ||
---|---|---|---|
Bußgeldstelle Böblingen | Landratsamt Böblingen, Verkehr und Ordnung | ||
Stadt, Bundesland | Böblingen, Baden-Württemberg | ||
Link zur Behörde | 🌐 Bußgeldstelle Landratsamt Böblingen | ||
Telefon | 📞 07031-66 32 51 0 | ||
Fax | 📠 07031-66 91 47 9 | ||
Die Angaben sind ohne Gewähr. |
Der Landratsamt Böblingen – Abteilung Verkehr und Ordnung Baden-Württemberg versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Baden-Württemberg laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.
In der Praxis kommt es vor, dass die Bußgeldstelle Baden-Württemberg in der Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.
Der Landratsamt Böblingen – Abteilung Verkehr und Ordnung Baden-Württemberg versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.
Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Böblingen wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter t.wagner@lrabb.de erreichbar, sowie telefonisch unter 07031-66 32 51 0 oder per Fax unter 07031-66 91 47 9.
Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Baden-Württemberg sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Böblingen, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Baden-Württemberg folgende Informationen:
Auch wenn die Anhörung aus Baden-Württemberg auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.
Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Baden-Württemberg (Der Landratsamt Böblingen) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.
Gegen eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Landratsamt Böblingen aus Baden-Württemberg kann man vorgehen – vor allem, weil laut einer Studie bis zu 56 % der Messungen fehlerhaft sind. Unser ADAC-Vertragsanwalt prüft Ihr Schreiben der Bußgeldstelle Landratsamt Böblingen sorgfältig und zeigt Ihnen realistische Chancen. Laden Sie jetzt Ihre Anhörung, Zeugenfragebogen oder Ihren Bußgeldbescheid hoch und starten Sie jetzt den Bußgeld-Check.
– Anzeige –Jusora bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit Ihre Blitzermessung von unserem Experten auf Messfehler und fehlende Messdaten überprüfen zu lassen.
Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401,
E-Mail: info | at | jusora.de
Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.
Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wichtig: Auch wenn der Einspruch formal formlos möglich ist, solltest du keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung handeln. Ein unbegründeter oder unstrategisch eingelegter Einspruch kann sich negativ auf das Verfahren auswirken – insbesondere, wenn du ohne Akteneinsicht oder rechtliches Wissen vorschnell reagierst. Ohne fundierte Begründung besteht die Gefahr, dass der Einspruch gegen die Bußgeldstelle Baden-Württemberg zurückgewiesen wird oder unnötige Kosten verursacht.
Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.
Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.
Mehr über JUSORA