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Bußgeldehörde Nordrhein-Westfalen

Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis
Kreisordnungsamt Bußgeldstelle

Post von der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis erhalten?

Lassen Sie Ihren Verstoß sowie den Tatvorwurf prüfen und legen Sie auf Wunsch Einspruch ein. So lassen sich Strafen oft abwenden.

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Zuständigkeit der Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen (Gummersbach)

Der Oberbergischer Kreis, Kreisordnungsamt Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen ist in Städten wie Gummersbach, Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach oder Nürmbrecht für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße sowie Handy am Steuer. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung berücksichtigt die Behörde den Wert nach Toleranzabzug und ordnet den Verstoß anschließend nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG und die BKatV.

Typische Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sind etwa 21 km/h, 23 km/h, 28 km/h, 31 km/h oder auch 35 km/h zu schnell innerorts. Außerorts treten dagegen häufig 20 km/h, 24 km/h, 26 km/h, 31 km/h, 41 km/h oder sogar 51 km/h zu schnell außerorts auf. Ab bestimmten Überschreitungen müssen Fahrer mit Punkten in Flensburg und Regelfahrverboten nach § 25 StVG rechnen.

Die Aufgaben der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis umfassen die Prüfung des Verstoßes, die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die Festsetzung von Verwarnungen, Bußgeldern und Fahrverboten für Verkehrsdelikte in Nordrhein-Westfalen. Neben Geldbußen kann die Behörde auch Punkte in Flensburg eintragen (§ 4 StVG). Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts auffällt, gilt als Wiederholungstäter; dann kann zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet werden.

Fahrer auf Probe in Nordrhein-Westfalen

Für Fahranfänger in der Probezeit in Nordrhein-Westfalen gelten besondere Regelungen. Verstöße werden in sogenannte A- (schwerwiegende) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und verpflichten zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Fehlerhafte Anhörung von der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis?

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Gummersbach Oberbergischer Kreis, Kreisordnungsamt Bußgeldstelle
Stadt, Bundesland Gummersbach, Nordrhein-Westfalen
E-Mail ✉️ eurich01@obk.de
Link zur Behörde 🌐 Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis
Telefon 📞 02261-88 32 50
Fax 📠 02261-88 97 23 00 9
Die Angaben sind ohne Gewähr.

Geschwindigkeitsmessungen durch die Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis

Bekannt ist die Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis vor allem für Verfahren nach Geschwindigkeitsverstößen. Viele Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen oder die Nordrhein-Westfalen durchfahren erhalten ihre Anhörung wegen Messungen auf bestimmten Straßenabschnitten.

Die Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis führt in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Standort Fahrtrichtung  
A4 Bergisch Gladbach Olpe zum Blitzer
Auswahl ist ohne Gewähr. Weitere Messstellen sind möglich.

Wer auf diesen Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen zu schnell unterwegs ist und dabei geblitzt wird, muss mit einem Verfahren durch die Bußgeldbehörde Oberbergischer Kreis rechnen. In der Regel verschickt die Behörde zunächst eine Anhörung im Bußgeldverfahren, auf die anschließend der eigentliche Bußgeldbescheid folgt. Neben einem Bußgeld können auch Punkte in Flensburg oder – bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen – Fahrverbote die Folge sein.

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Angeblich in Nordrhein-Westfalen zu schnell gefahren?

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Außerorts 23 km/h zu schnell – zum Bußgeld-Check

Wer steht hinter JUSORA ?

Rechtliche Probleme können verunsichern und viele Fragen aufwerfen. Bei JUSORA - Ihr gutes Recht bemühen wir uns, diese Themen so aufzubereiten, dass sie greifbarer werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Anliegen direkt an spezialisierte Expertinnen und Experten heranzutragen.


In Nordrhein-Westfalen geblitzt? Bußgeldverfahren? - Wichtig zu wissen

Der Oberbergischer Kreis – Abteilung Kreisordnungsamt Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen versucht mit dem Anhörungsschreiben in erster Linie, den tatsächlichen Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln – insbesondere dann, wenn anhand der Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) keine eindeutige Identifikation möglich ist. Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs bist du bezüglich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen laut § 111 Absatz 1 OWiG zur Mitwirkung verpflichtet, musst dich jedoch nicht zur Tat selbst äußern. Das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 55 Absatz 1 StPO gilt insbesondere, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige durch eine Aussage belasten würdest.

Oberbergischer Kreis - Formale Fehler im Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen

In der Praxis kommt es vor, dass die Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen in der Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebogen unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen – etwa bei der Rechtsgrundlage (z. B. falscher Paragraph oder fehlende Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit nach § 66 OWiG), der gesetzten Frist oder der Beschreibung des Tatvorwurfs. Solche formalen Fehler können die Verteidigungschancen deutlich verbessern – vor allem, wenn frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt wird.

Der Oberbergischer Kreis – Abteilung Kreisordnungsamt Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen versendet die Anhörung im Bußgeldverfahren ausschließlich in klassischer Form per Post und bietet derzeit keine Online-Anhörung auf digitalen Portalen wie anhoerung-online.de anhoerung24.de, owi-Onlinezugang oder über das OWI-Portal an. Betroffene erhalten ein schriftliches Anhörungsschreiben, das sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Für Rückfragen oder Mitteilungen zur Anhörung kannst du dich auch direkt an die Bußgeldstelle Gummersbach wenden. Die Behörde ist per E-Mail unter eurich01@obk.de erreichbar, sowie telefonisch unter 02261-88 32 50 oder per Fax unter 02261-88 97 23 00 9.

Anhörung und Zeugenfragebogen aus Nordrhein-Westfalen (Gummersbach) – Ihre Rechte und Pflichten

Sowohl die Anhörung aus als auch der Zeugenfragebogen aus Nordrhein-Westfalen sind formal genau geregelt und müssen bestimmte Angaben enthalten. Diese Angaben dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung der Bußgeldbehörde Gummersbach, sondern auch dem Schutz deiner Rechte als Betroffene*r. In der Regel findest du in den Schreiben aus Nordrhein-Westfalen folgende Informationen:

  1. Genaue Beschreibung des Tatvorwurfs in Nordrhein-Westfalen: inklusive Datum, Uhrzeit, Ort, sowie Art des Fahrzeugs und Kennzeichen.
  2. Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht: gemäß § 55 Abs. 1 StPO, falls du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest.
  3. Frist zur Rückmeldung: meist 1 Woche ab Zugang des Schreibens, kann aber variieren – darauf solltest du genau achten.
  4. Angabe der rechtlichen Grundlage: häufig § 111 OWiG (Anhörung) oder § 65 OWiG (Zeugenbefragung).

Auch wenn die Anhörung aus Nordrhein-Westfalen auf den ersten Blick wie ein einfacher Fragebogen wirkt, solltest du ihn ernst nehmen. Unbedachte oder unvollständige Angaben können sich im weiteren Verfahren negativ auswirken – vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg im Raum stehen. Bei Unklarheiten oder Unsicherheit über deine Rechte empfehlen wir, vor Abgabe einer Stellungnahme juristischen Rat einzuholen.

Hinweis zur rechtlichen Belehrung

Nach § 55 Abs. 2 OWiG in Verbindung mit § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ist die Ermittlungsbehörde Nordrhein-Westfalen (Der Oberbergischer Kreis) verpflichtet, betroffene Personen darüber zu informieren, dass es ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder keine Angaben zu machen. Diese Belehrung dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Rechte der Betroffenen im Verfahren.

Post von der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis erhalten? Lohnt sich ein Einspruch?

Gegen eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis aus Nordrhein-Westfalen kann man vorgehen – vor allem, weil laut einer Studie bis zu 56 % der Messungen fehlerhaft sind. Unser ADAC-Vertragsanwalt prüft Ihr Schreiben der Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis sorgfältig und zeigt Ihnen realistische Chancen. Laden Sie jetzt Ihre Anhörung, Zeugenfragebogen oder Ihren Bußgeldbescheid hoch und starten Sie jetzt den Bußgeld-Check.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker

Blitzer-Check vom ADAC Vertragsanwalt

  • Kostenloser Check
  • Einspruch prüfen
  • Strafe verhindern

Jusora bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit Ihre Blitzermessung von unserem Experten auf Messfehler und fehlende Messdaten überprüfen zu lassen.

Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Geschwindigkeit überschritten
Rote Ampel überfahren
Abstand nicht eingehalten
Telefonieren am Steuer
Alkohol am Steuer
Fahrerflucht
Wo sind Sie geblitzt worden?
Innerorts
Außerorts
Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren?
0–15 km/h
16–20 km/h
21–30 km/h
31–40 km/h
41–50 km/h
Über 50 km/h
Wie lange stand die Ampel schon auf rot?
Unter 1 Sekunde
Über 1 Sekunde
Unsicher
Welcher Abstand wurde bei Ihnen gemessen?
5/10 < des halben Tachowertes
4/10 < des halben Tachowertes
3/10 < des halben Tachowertes
2/10 < des halben Tachowertes
1/10 < des halben Tachowertes
Welches Messgerät hat Sie geblitzt?
Einseitensensor (ESO 3.0 / 8.0)
Gatsco GTC
Lasermessung
Poliscan Speed / Fm1 / M1
Traffistar S330 / S350
VKS 3.0 / 4.5
Anderes / Unsicher
Welches Schreiben haben Sie als letztes erhalten?
Anhörung im Bußgeldverfahren
Bußgeldbescheid
Zeugenfragebogen
Bisher noch nichts
Ich weiß es nicht
Sind Sie rechtsschutzversichert?
Ja
Nein
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Angebot eines Partneranwalts; Anfragen werden direkt weitergeleitet. jusora.de erbringt keine Rechtsberatung.
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Verantwortlicher für die Erhebung auf dieser Seite:
Jusora – Ihr gutes Recht, ein Geschäftsbereich der Leadsleader Marketing UG (haftungsbeschränkt), Erkrather Str. 401, E-Mail: info | at | jusora.de

Zweck: Weiterleitung Ihrer Anfrage an den benannten Partneranwalt zur kostenlosen Ersteinschätzung und ggf. anschließenden Mandatsanbahnung.

Empfänger: Rechtsanwalt Yves Junker LL.M., bussgeldexperte.org (eigener Verantwortlicher i.S.d. DSGVO).

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung zur Weitergabe); bei Mandatsanbahnung zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Speicherdauer: bei jusora.de bis zur Weiterleitung und abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage; beim Partneranwalt gemäß dessen Vorgaben/Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf erteilter Einwilligungen (mit Wirkung für die Zukunft), Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Wichtig: Auch wenn der Einspruch formal formlos möglich ist, solltest du keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung handeln. Ein unbegründeter oder unstrategisch eingelegter Einspruch kann sich negativ auf das Verfahren auswirken – insbesondere, wenn du ohne Akteneinsicht oder rechtliches Wissen vorschnell reagierst. Ohne fundierte Begründung besteht die Gefahr, dass der Einspruch gegen die Bußgeldstelle Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen wird oder unnötige Kosten verursacht.

Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten eines Einspruchs – zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Messfehler, Formfehler oder Verstöße im Verfahren. Erst nach einer fundierten Analyse kann sinnvoll entschieden werden, ob ein Einspruch eingereicht wird – und wie dieser begründet wird.

Wir empfehlen dir daher, unbedingt vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Christian Hollmann

Autor Christian Hollmann

Redaktion & Content-Strategie bei Jusora

Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Erstellung juristischer Inhalte für Anwaltskanzleien. Dieses Wissen bringt er bei JUSORA mit seiner Expertise in SEO und Marketing zusammen, um rechtliche Themen verständlich und praxisnah aufzubereiten.

Für zusätzliche fachliche Tiefe steht JUSORA im Austausch mit erfahrenen Rechtsanwälten, darunter Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Verkehrsrecht Yves Junker und die Fachanwälte von Blitzero.


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