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Bußgeldstelle Siegburg

Rhein-Sieg-Kreis | Landrat

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Siegburg

Der Rhein-Sieg-Kreis, Landrat ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Siegburg Rhein-Sieg-Kreis, Landrat
E-Mail ✉️ christoph.passgang@rhein-sieg-kreis.de
Online Anhörung 🌐 owianhoerung.ssl.civitec.de
Telefon 📞 02241 132002
Fax 📠 02241 133189

Verkehrsverstöße in Nordrhein-Westfalen die von Bußgeldstelle Siegburg geahndet werden

In Sankt Augustin, Troisdorf, Bornheim (Rheinland), Hennef oder Siegburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat

Der Rhein-Sieg-Kreis, Abteilung Landrat übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Siegburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Siegburg und Umgebung

In Siegburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat

Die Der Rhein-Sieg-Kreis, Abteilung Landrat übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Siegburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat pauschal zurückgewiesen.