Zuständigkeit der Bußgeldstelle Siegburg
Der Rhein-Sieg-Kreis, Landrat ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Abstandsverstöße
Handy am Steuer
Rotlichtverstöße
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Behörde
Abteilung
Bußgeldstelle Siegburg
Rhein-Sieg-Kreis, Landrat
E-Mail
✉️ E-Mail anzeigen
✉️ christoph.passgang@rhein-sieg-kreis.de
Online Anhörung
🌐 owianhoerung.ssl.civitec.de
Telefon
📞 02241 132002
Fax
📠 02241 133189
Verkehrsverstöße in Nordrhein-Westfalen die von Bußgeldstelle Siegburg geahndet werden
In Sankt Augustin, Troisdorf, Bornheim (Rheinland), Hennef oder Siegburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Geschwindigkeitsüberschreitungen wie
41 km/h ,
44 km/h oder
50 km/h außerorts
Missachtung roter Ampeln
Abstandsunterschreitungen
Ab 21 km/h zu viel droht ein
Punkt in Flensburg ,
ab 31 km/h ein
einmonatiges Fahrverbot .
Behörde: Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat
Der Rhein-Sieg-Kreis, Abteilung Landrat übernimmt folgende Aufgaben:
Einleitung von Bußgeldverfahren
Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
Einsprüche und Akteneinsicht
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Siegburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat pauschal zurückgewiesen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Abstandsverstöße
Handy am Steuer
Rotlichtverstöße
Verkehrsverstöße in Siegburg und Umgebung
In Siegburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Geschwindigkeitsüberschreitungen wie
41 km/h ,
44 km/h oder
50 km/h außerorts
Missachtung roter Ampeln
Abstandsunterschreitungen
Ab 21 km/h zu viel droht ein
Punkt in Flensburg ,
ab 31 km/h ein
einmonatiges Fahrverbot .
Behörde: Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat
Die Der Rhein-Sieg-Kreis, Abteilung Landrat übernimmt folgende Aufgaben:
Einleitung von Bußgeldverfahren
Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
Einsprüche und Akteneinsicht
Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Siegburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Rhein-Sieg-Kreis – Abteilung Landrat pauschal zurückgewiesen.