Die Stadt Halle, Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
---|---|
Bußgeldstelle Halle | Stadt Halle, Ordnungswidrigkeiten |
Online Anhörung | 🌐 m.halle.de/de/verwaltung/online-angebote/dienstleistungen/m.aspx?RecID=348 |
Telefon | 📞 0345 2211212 |
Fax | 📠 0345 2211312 |
In Halle werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadt Halle, Abteilung Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Halle kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Halle – Abteilung Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.
In Halle werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadt Halle, Abteilung Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Halle kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Halle – Abteilung Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.