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Bußgeldstelle Schopfheim

Stadt Schopfheim | Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Schopfheim

Die Stadt Schopfheim, Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Schopfheim Stadt Schopfheim, Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren
E-Mail ✉️ l.bernauer@schopfheim.de
Online Anhörung 🌐 www.anhoerung24.de/1025
Telefon 📞 07622 3960
Fax 📠 07622 39655137

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Schopfheim geahndet werden

In Schopfheim werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Schopfheim – Abteilung Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren

Die Stadt Schopfheim, Abteilung Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Schopfheim kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Schopfheim – Abteilung Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Schopfheim und Umgebung

In Schopfheim werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Schopfheim – Abteilung Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren

Die Die Stadt Schopfheim, Abteilung Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Schopfheim kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Schopfheim – Abteilung Stadtverwaltung Schopfheim Bußgeldverfahren pauschal zurückgewiesen.