Die Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Sindelfingen | Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde |
Online Anhörung | 🌐 service.sindelfingen.de/owiportal |
Telefon | 📞 07031 94734 |
Fax | 📠 07031 94213 |
In Sindelfingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadt Sindelfingen, Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Sindelfingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Sindelfingen – Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde pauschal zurückgewiesen.
In Sindelfingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadt Sindelfingen, Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Sindelfingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Sindelfingen – Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde pauschal zurückgewiesen.