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Bußgeldstelle Sindelfingen

Stadt Sindelfingen | Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Sindelfingen

Die Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Sindelfingen Stadt Sindelfingen, Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde
E-Mail ✉️ bussgeldbehoerde@sindelfingen.de
Online Anhörung 🌐 service.sindelfingen.de/owiportal
Telefon 📞 07031 94734
Fax 📠 07031 94213

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Sindelfingen geahndet werden

In Sindelfingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Sindelfingen – Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde

Die Stadt Sindelfingen, Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Sindelfingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Sindelfingen – Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Sindelfingen und Umgebung

In Sindelfingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Sindelfingen – Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde

Die Die Stadt Sindelfingen, Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Sindelfingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Sindelfingen – Abteilung Ordnungs- und Standesamt Bußgeldbehörde pauschal zurückgewiesen.