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Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel)

Stadt Singen (Hohentwiel) | Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel)

Die Stadt Singen (Hohentwiel), Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel) Stadt Singen (Hohentwiel), Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung
E-Mail ✉️ bussgeldstelle@singen.de
Online Anhörung 🌐 www.anhoerung24.de/17
Telefon 📞 07731 85612
Fax 📠 07731 85613

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel) geahndet werden

In Singen (Hohentwiel) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Singen (Hohentwiel) – Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung

Die Stadt Singen (Hohentwiel), Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Singen (Hohentwiel) – Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Singen (Hohentwiel) und Umgebung

In Singen (Hohentwiel) werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadt Singen (Hohentwiel) – Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung

Die Die Stadt Singen (Hohentwiel), Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Singen (Hohentwiel) kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadt Singen (Hohentwiel) – Abteilung Fachbereich Jugend/Soziales/Ordnung pauschal zurückgewiesen.