JUSORA - Ihr gutes Recht
Bußgeldstelle Ratzeburg

Stadtverwaltung Kiel | Bußgeldstelle

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Ratzeburg

Die Stadtverwaltung Kiel, Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
- Anzeige -

Bußgeldcheck

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Strafe abzuwehren. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Zum Bußgeld-Check
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG

Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Ratzeburg Stadtverwaltung Kiel, Bußgeldstelle
E-Mail ✉️ strassenverkehr@kreis-rz.de
Online Anhörung 🌐 www.herzogtum-lauenburg.de
Telefon 📞 04151 867330
Fax 📠 04151 867373

Verkehrsverstöße in Schleswig-Holstein die von Bußgeldstelle Ratzeburg geahndet werden

In Ratzeburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Kiel – Abteilung Bußgeldstelle

Die Stadtverwaltung Kiel, Abteilung Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Ratzeburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Kiel – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Ratzeburg und Umgebung

In Ratzeburg werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Kiel – Abteilung Bußgeldstelle

Die Die Stadtverwaltung Kiel, Abteilung Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Ratzeburg kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Kiel – Abteilung Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.