Die Stadtverwaltung Reutlingen, Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Reutlingen | Stadtverwaltung Reutlingen, Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle |
Online Anhörung | 🌐 owiportal.reutlingen.de |
Telefon | 📞 07121 3032093 |
Fax | 📠 07121 3032097 |
In Reutlingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadtverwaltung Reutlingen, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Reutlingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Reutlingen – Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.
In Reutlingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadtverwaltung Reutlingen, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Reutlingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Reutlingen – Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.