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Bußgeldstelle Reutlingen

Stadtverwaltung Reutlingen | Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Reutlingen

Die Stadtverwaltung Reutlingen, Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Reutlingen Stadtverwaltung Reutlingen, Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle
E-Mail ✉️ bussgeldabteilung@reutlingen.de
Online Anhörung 🌐 owiportal.reutlingen.de
Telefon 📞 07121 3032093
Fax 📠 07121 3032097

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Reutlingen geahndet werden

In Reutlingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Reutlingen – Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle

Die Stadtverwaltung Reutlingen, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Reutlingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Reutlingen – Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Reutlingen und Umgebung

In Reutlingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Reutlingen – Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle

Die Die Stadtverwaltung Reutlingen, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Reutlingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Reutlingen – Abteilung Amt für öffentliche Ordnung - Bußgeldstelle pauschal zurückgewiesen.