Die Stadtverwaltung Tübingen, Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Anzeige -Behörde | Abteilung |
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Bußgeldstelle Tübingen | Stadtverwaltung Tübingen, Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten |
Online Anhörung | 🌐 oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08416000 |
Telefon | 📞 07071 2042332 |
Fax | 📠 07071 2042495 |
In Tübingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Stadtverwaltung Tübingen, Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Tübingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Tübingen – Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.
In Tübingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:
Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Die Stadtverwaltung Tübingen, Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:
Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Tübingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Tübingen – Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.