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Bußgeldstelle Tübingen

Stadtverwaltung Tübingen | Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Zuständigkeit der Bußgeldstelle Tübingen

Die Stadtverwaltung Tübingen, Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße
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Behörde Abteilung
Bußgeldstelle Tübingen Stadtverwaltung Tübingen, Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten
E-Mail ✉️ post@kreis-tuebingen.de
Online Anhörung 🌐 oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08416000
Telefon 📞 07071 2042332
Fax 📠 07071 2042495

Verkehrsverstöße in Baden-Württemberg die von Bußgeldstelle Tübingen geahndet werden

In Tübingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Tübingen – Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Die Stadtverwaltung Tübingen, Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Tübingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Tübingen – Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
  2. Abstandsverstöße
  3. Handy am Steuer
  4. Rotlichtverstöße

Verkehrsverstöße in Tübingen und Umgebung

In Tübingen werden täglich zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Besonders häufig sind:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 41 km/h, 44 km/h oder 50 km/h außerorts
  2. Missachtung roter Ampeln
  3. Abstandsunterschreitungen

Ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg, ab 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Behörde: Stadtverwaltung Tübingen – Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Die Die Stadtverwaltung Tübingen, Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Einleitung von Bußgeldverfahren
  2. Bearbeitung von Anhörungen und Zeugenfragebögen
  3. Einsprüche und Akteneinsicht
  4. Verwahrung und Rückgabe von Führerscheinen bei Fahrverboten
  5. Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge (in Einzelfällen)

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Tübingen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

In der Regel werden Einsprüche ohne anwaltliche Vertretung durch die Behörde Stadtverwaltung Tübingen – Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten pauschal zurückgewiesen.